Urlaub streichen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dunno, 11. Juli 2011 .

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  1. 11. Juli 2011
    Moin,

    bei uns in der Firma ist es im Sommer so das wir eigentlich nur 2 Wochen Urlaub bekommen. Habe aber schriftlich 3 genehmigt bekommen weil es die Sekretärin nicht wusste (obwohl August für mich kein Sommer mehr ist). Jetzt haben die mir eine Woche gestrichen, die frage ist jetzt: darf mein Arbeitgeber das aus rein organisatorischen Gründen oder kann ich jetzt hingehen und sagen ich hab 3 Wochen schriftlich genehmigt bekommen also bestehe ich auch darauf die voll zu nehmen.

    Sinvolle Antworten erhalten natürlich BW, Spam und dumm gequatsche wird gemeldet.
     
  2. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    ehm, wie stehts denn in deinem arbeitsvertrag, daran bist du ja eigentlich gebunden oder nicht? wenn du nur 2 wochen haben "darfst" bzw dir nur 2 zu stehen laut vertrag, seh ich kein problem damit, dass die dir welche streichen (ausser das steht jetzt schon seit nem halben jahr fest und die sagens dir ne woche vorher^^).
    ich würd mal zum cheffe gehen und ihm die lage erklären und vlt noch iwie sagen, du hättest da jetzt schon was geplant weil dir das ja zugesagt wurde etc.
    möglicherweise lässt er ja mit sich reden
     
  3. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    Ja ich glaube die können es, es sei dem du hast Kinder, die zur Schule gehen, es sind Ferien und du hast dein Urlaub schon gebucht.
    Das war bei mir so und da konnten die nichts.

    Also wenn du alleine bist, denke ich schon, daß die das aus organisatorischen Gründen machen dürfen.
     
  4. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    maybe hilfreich...

     
  5. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    Nein die dürfen dir den Urlaub nicht Streichen!!Wenn der einmal genehmigt wurde darf er nicht gestrichen werden!!


    http://www.welt.de/reise/article2266410/Darf-der-Arbeitgeber-den-Urlaub-streichen.html

    Da stehts aber auch nochmal
     
  6. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    Sobald der urlaub genemigt wurde darf er nicht gestrichen werden, rede mit denen sonst frag mal bei einem rechtsanwalt nach!
     
  7. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    Natürlich dürfen die dir den genehmigten urlaub nicht mehr streichen. Ob du jetzt aber dickköpfig drauf beharrst würde ich mir an deiner stelle gut überlegen, das könnte sich negativ aufs arbeitsklima auswirken.

    Am ende ist da ne stimmung bei euch wie bei stromberg
     
  8. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    Würde versuchen einen Grund vorzuschieben, z.B. (falls vorhanden) Bekannte bei einem Reiseunternehmen aufsuchen und fragen ob die dir nicht eine Quittung geben können für einen bereits "gebuchten" Urlaub oder sowas, im Normalfall lässt der Chef mit sich reden. Kommt ja auch darauf an wieviele Mitarbeiter in deinem Unternehmen beschäftigt sind und sowas.. würde aber nicht stur drauf beharren, das ist nicht zu empfehlen.
     
  9. 11. Juli 2011
    AW: Urlaub streichen

    "Eine vorübergehend hohe Auftragslage, Spitzenzeiten in bestimmten Saisonbetrieben"

    da haben wir es schon. Bei uns ist im Sommer immer der Bär los, also hat mein AG Recht damit. Wenn ich aber auch auf meinen Urlaub bestehen würde wär mein Chef wieder mega sauer auf mich weil ich ja quasi die Unwissenheit der neuen Sekretärin ausgenutzt hätte und da ich im Moment ein bisschen im Clinch mit ihm bin wär es nicht so gut. Aber auf jeden Fall ne gute Info für den nächsten Urlaub den ich beantrage Vom Feinsten ich bedanke mich BW's sind raus und closed
     
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