Urlaubsfrage Teilzeitjob

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von CliC, 6. Oktober 2014 .

Schlagworte:
  1. 6. Oktober 2014
    Servus,

    ich habe einen Nebenjob, bei dem ich etwa 34std. im Monat arbeite. Ich arbeite Montags, Dienstags und Mittwochs jeweils 3 std. Jetzt habe ich für den Rest des Jahres noch meinen kompletten Jahresurlaub von 27 Tagen. Mein Chef meinte heut zu mir, ich solle den ganzen November freimachen, was 20 Werktagen entsprechen würde. Er rechnet das so: 34std. / 20Tage = 1,7std., die man mir pro Urlaubstag anrechnet. Ich kann die Rechnung schon nachvollziehen, aber ist es in Ordnung, von einer fünftage Woche auszugehen, wenn ich eigentlich immer nur drei Tage arbeite? Ich hätte es natürlich viel lieber, wenn man mir pro Urlaubstag 34std. / 12Tage= 2,8 std. anrechnet.

    Kann mich jemand aufklären?
     
  2. 6. Oktober 2014
    AW: Urlaubsfrage Teilzeitjob

    Ja das ist so in Ordnung, eine Woche ist eine Woche.. wenn du nur 3 Tage in der Woche arbeitest, ist das eben deine Arbeitswoche.

    Wenn du zB 10 Stunden/Woche arbeiten würdest, wäre eine "Urlaubswoche" im übertragenen Sinn auch nur 10 Stunden.. sonst hättest du ja viel mehr Urlaub, als alle anderen.. weil eine Woche, so wie du sagst (5 Tage) wären dann ja eigentlich 5 Wochen frei bei nur 1 Woche Urlaub..^^
     
  3. 6. Oktober 2014
    AW: Urlaubsfrage Teilzeitjob

    Hatte heute das gleiche Thema mit meiner mum und die hat mir das gleiche gesagt! also dein Chef hat in der Hinsicht recht, aber hab heute auch erstmal blöd geschaut!
     
  4. 6. Oktober 2014
    AW: Urlaubsfrage Teilzeitjob

    Hä? Wie meinen?
    Der Urlaubsanspruch selbst richtet sich nach der Vollzeitbeschäftigung. Das sind üblicherweise 5 oder manchmal 6 Tage in der Woche.
    Verstehen kann ich allerdings nicht, wie du (der TS) auf 27 Tage Urlaub kommst. Danach müssten Vollzeitbeschäftige (5-Tage-Woche) ja 45 Tage Jahresurlaub haben. Das ist ja traumhaft.

    Ich verstehe den Quatsch mit der Stundenberechnung sowieso irgendwie nicht.
    wenn an drei Tagen pro Woche jeweils 3 Stunden Arbeitszeit vereinbart sind, bekommt man halt einfach diese 3 Std./Tag bezahlt.
    Soll der gesamte November Urlaub sein, ist das doch relativ leicht auszurechnen, nämlich 4x 3 Tage zu jeweils 3 Stunden.

    Berechnen ließe sich noch der Geldfaktor aus der Anzahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden und dem durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen.
    Eventuell fällt auch noch ein anteiliges Urlaubsgeld an.
    Hier gibts ein paar Rechenbeispiele.
    Berechnung von Urlaub bei Teilzeit - Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
     
  5. 17. Oktober 2014
    AW: Urlaubsfrage Teilzeitjob

    Diese Rechnung ist irgendwie verquer. Du hast 24 Tage Anspruch, laut Gesetz. Es ist völlig irrelevant, mit diesen Stunden, entscheidend sind die Tage. Der Anspruch bezieht sich auf Arbeitstage, also Montag bis Freitag = 5 Tage. Arbeitest du 3 Tage, hast 3/5 Urlaubsanspruch. Also 14,4 Urlaubstage, rein zahlenmäßig, bzw. 1,2 Tage/Monat. Dein Arbeitgeber kann dir natürlich immer mehr geben, aber nicht weniger. Aber Chefs haben davon meistens keine Ahnung, das kenn ich auch schon^^
     
  6. 18. Oktober 2014
    AW: Urlaubsfrage Teilzeitjob

    Nein hat er nicht. In seinem Startbeitrag ist die Rede von einer normalen 5-Tage-Woche. Dann besteht nur ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen. 24 Tage Urlaub hätte er, wenn regulär 6 Tage pro Woche gearbeitet würde.
    Allerdings ist auch vom Jahresurlaub von 27 Tagen die Rede. Das ist dann entweder vertraglich oder tariflich so geregelt oder aber der TS war zum Beginn 2014 noch keine 17 Jahre alt.
     
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