Urteil gegen Abofallenbetreiber

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von killerburns, 25. Oktober 2008 .

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  1. 25. Oktober 2008
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08). Für den vzbv ist das ein wichtiger Schritt in der juristischen Auseinandersetzung: Falls die Berufungsinstanz die Urteile bestätigt, könnten die illegal erzielten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden, hofft der Verband. vzbv-Vorstand Gerd Billen sieht darin ein wichtiges Signal an die schwarzen Schafe im Internetgeschäft. Der Rechtsstreit zieht sich seit Aprill 2007 hin; damals hatte der vzbv die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt.

    Das Gericht bewertete das Handeln des Unternehmen als vorsätzlich wettbewerbswidrig. Das Unternehmen versuchte in verschiedenen Internetauftritten den Eindruck zu erwecken, die Angebote seien kostenfrei und verlangte eine Eingabe der persönlichen Daten. Im Kleingedruckten versteckte sich jedoch ein Kostenhinweis, mindestens 59 Euro sollte der Kunde für ein Abonnement der Webseite berappen. Die Kunden wurden anschließend über die von ihnen eingegebenen Kontaktdaten mit den untergeschobenen Kosten konfrontiert und bei fehlender Zahlungsbereitschaft massiv eingeschüchtert. Eine von der Firma beauftragte Rechtsanwältin kündigte Betroffenen eine Klage vor Gericht an. Mit teilweise abstrusen Argumenten drohten die Abzocker den Betroffenen auch mit Strafverfahren.

    Wer seine Rechte kennt, kann sich indes erfolgreich gegen die modernen Wegelagerer zur Wehr setzen. Opfer, die sich von Scheinargumenten und der oft wirren juristischen Argumentation der Geldeintreiber nicht einschüchtern lassen und partout nicht zahlen wollen, haben erfahrungsgemäß nach einigen Mahn- und Drohrunden Ruhe. Immerhin 20.000 Opfer monatlich finden die Abzocker mit ihren versteckten Aboverträgen, schätzt die Verbraucherzentrale.

    Nach unseren Vermutungen und Umfragen, zahlen rund 54% der Abo-opfer spätestens nach dem 2ten Brief der Inkassounternehmen. Wir empfehlen den Betroffenen zur Sicherheit einen Brief per Einschreiben an die Abzocker zu versenden in dem klargestellt wird das keine Leistung in anspruch genommen wurde und es nie zu einem Vertrag gekommen ist. Ansonsten gilt das physikalische Gesetz, die Armen und Dummen werden ärmer und nicht klüger.

    Quelle: heise.de
     
  2. 26. Oktober 2008
    AW: Urteil gegen Abofallenbetreiber

    Wenigstens tut sich da mal was. Ich hab schon das gefühl, dass diese abofallen alle rechtlich in ordnung sind. Naja, ob das aber was bringt...
     
  3. 26. Oktober 2008
    AW: Urteil gegen Abofallenbetreiber

    Miese Abzocker kriegen entlich eins auf die Kappe...

    Wenigsten muss man nicht mehr so viel Angst vor den Fallen haben, oder erst garnicht sowas bestellen, wo die Möglichkeit besteht, in eine hinein zu tappen
     
  4. 26. Oktober 2008
    AW: Urteil gegen Abofallenbetreiber

    Was heißt da Abzocker? Ich bin ich sehr sicher, dass das alles total legal ist. Aber so lange ein DAU vor dem PC hockt ...
     
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