#1 9. Juni 2009 Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Aktive Nutzung reicht nicht, um vorsätzliche Uploads anzunehmen Die Tatsache, dass ein Nutzer aktiv an einer Tauschbörse teilnimmt, bedeutet nicht, dass er die Funktion der genutzten Software kennt und damit gegebenenfalls haftbar wäre. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Das Landgericht Oldenburg hat einen Mann wegen Zugänglichmachung gewalt ografischer Schriften verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, entsprechende Inhalte aus einer Tauschbörse heruntergeladen zu haben, ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass die Daten zugleich auch anderen zur Verfügung gestellt werden. [...] quelle: Golem.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen wenn man jetz vorsätzlich shared kann man sich drauf berufen, dass man ned gewusst hat dass der ordner freigegeben is? + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen es sei denn der ordner heisst "uploads by michi für emule" + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen LoL wie dumm.... vor allem allein schon für die texte müsste man den kerl verknacken + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Das sind ja mal erfreuliche Nachrichten! Hätte mit so einer grundsätzlichen Entscheidung nie gerechnet. Wenn man mal anschaut, wie viele kleine Fische z.B. bei BearShare Hausdurchsuchungen abbekommen, und wie gering die Strafen fürs Downloaden eigentlich sind, ergibt das Urteil irgendwo schon Sinn. + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen nein ebenen genau das gegenteil...es bringt nichts zu sagen "ich wusste nich dass ich auch gleichzeitig das zeug anbiete"! Edit: achso ok....aber ist etwas verwirrend.... + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Ja, das Landesgericht Oldenburg hat ihn verurteilt, aber das OBERlandesgericht hob das Urteil wieder auf. + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Ist doch schön, so können sich jetzt die ganzen Kazaa - und Baershare kiddie nutzer die Tränchen von den Augen wischen und weiter virenversäuchte ziehn wennse erwischt werden , können wie standard auf doof tun und kommen damit durch ist doch toll... freut euch kinder + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Also ich hab ja, als ich noch Tauschbörsen benutzt habe, immer gleich die Daten aus den Shared-Ordnern woanders hingepackt, sodass ich nicht gleichzeitig anbiete. :O Ich mein, bei 90% der Tauschbörsen heißen diese Ordner doch sicher irgendwas wie "shared" und es steht doch sicher auch in irgendwelchen AGBs, dass man alles in diesen Ordnern auch anderen zum DL anbietet.. Najo, aber prinzipiell ein schönes Urteil. + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Naja meine Kazaa Zeiten liegen nun sowieso schon einige Jahre zurück^^ Aber gab es denn nicht schon mehrere Fälle wo sich Leute drauf berufen wollten, sie wüssten nicht das sie gleichzeitig auch Uploaden bzw. etwas im Internet zur Verfügung stellen? + Multi-Zitat Zitieren
#11 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen soviel zu "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". das urteil ist zwar totaler schwachfug, ich kann damit aber leben müsste nur meinen ordner von "seed" in was anderes umbenennen :s // @ Palme + Multi-Zitat Zitieren
#12 10. Juni 2009 AW: Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen Finde das net gerechtfertigt denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder? // lol User über mir #1 + Multi-Zitat Zitieren