Verbraucherschützer starten Kampagne gegen Urheberrechtsreform

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von z3Ro-sHu, 13. Juli 2006 .

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  1. 13. Juli 2006
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    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will die Einschränkungen von Nutzerrechten durch die Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt und eigenwillige Geschäftspraktiken der Inhalte-Anbieter nicht länger hinnehmen. Die Verbraucherschützer rufen daher zum einen die Konsumenten selbst zum Lobbying gegen die geplante zweite Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes auf. Die Nutzer sollen sich dazu mithilfe eines Musterbriefes gegen eine weitere Verschlechterung ihrer Rechte etwa beim Thema der Eingrenzung von Privatkopien gegenüber Politikern stark machen. Zum anderen hat der Verband im Rahmen einer Untersuchung der Lizenzbedingungen von Inhalte-Anbietern im Netz zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt und erste Unterlassungserklärungen an Betreiber von Downloadplattformen wie Apples iTunes verschickt.


    Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass eine Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle "dramatische zivil- und strafrechtliche Folgen" für die Nutzer hätte. Schon heute "kommen Kinder und Jugendliche nichtsahnend in Konflikt mit dem Gesetz", berichtete Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen bei der Vorstellung der Pläne des Dachverbands am heutigen Donnerstag in Berlin. Ein 15-Jähriger etwa habe sein Geburtstagsgeschenk in Form eines Computerspiels als Download in einer Tauschbörse auf seiner Festplatte freigegeben und sei daraufhin prompt abgemahnt geworden. Die Kosten für Anwälte und Schadensersatz würden sich in vergleichbaren Fällen oft rasch im drei- oder vierstelligen Bereich belaufen.

    Besonders empört die Verbraucherschützer, dass mit der weiteren Gesetzesreform auch der Download von Dateien im Internet bei rechtswidrigen Inhalten unter Strafe gestellt werden soll und eine zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellklausel für die gerinfügige Bedienung bei nicht lizenzierten Inhalten in Tauschbörsen auf Druck der CDU/CSU aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Dazu komme, dass das Justizministerium in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren Inhalte-Anbieter mit einem Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern ausstatten will. Diese müssten dann private Daten zur Identifizierung von Nutzern auch ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaften herausgeben. Patrick von Braunmühl, Vizechef des vzbv, rechnet in diesem Fall mit einer "Flut von Abmahnungen durch Anwälte im Bereich der Content-Industrie".

    "Wir bitten daher die Verbraucher, sich mit dem Protestbrief an die zuständigen Politiker zu wenden", betonte Voß. Dies könne "gern per E-Mail" erfolgen, aber die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen würden das Schreiben nebst Informationsmaterial (PDF-Datei) über die wichtigsten kritikwürdigen Punkte an den Gesetzesvorhaben auch in Papierform bereithalten. So sollen laut Voß die Ministerinnen für Justiz und Bildung sowie der Verbraucherschutzminister und die jeweiligen Bundestagsabgeordneten der Wähler wachgerüttelt werden.

    Mit dem Brief appellieren die Konsumenten an die Politik, "das Recht auf Privatkopie gesetzlich so zu verankern, dass Nutzer ohne Angst vor strafrechtlichen Sanktionen zum Beispiel legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigen dürfen". Außerdem soll die Bagatellklausel wiedereingeführt, ein erweiterter Auskunftsanspruch dagegen nicht festgeschrieben werden. Die Verbraucher sollen sich ferner für ein Verbot von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und Kopierschutzmaßnahmen aussprechen, "die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln". Die Forderungen beziehen sich auch auf einen freien Zugang zu Wissen und Kultur, also etwa auf eine Verlängerung der Intranet-Klausel für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien oder die Möglichkeit für einen vorbehaltslosen elektronischen Kopienversand durch Bibliotheken. Generell sollen die Verbraucher auf die Verankerung einer Charta digitaler Verbraucherrechte drängen, wie sie der europäische Dachverband BEUC Jahr vorgestellt hat.

    Der befürchteten Klagewelle von Rechtehaltern setzt der vzbv ferner rechtliche Maßnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Inhalteanbieter entgegen. Neben Apples iTunes Music Store hat der Verband dabei auch die Deutsche Telekom mit Musicload, den Brennsoftwarehersteller Nero sowie die Plattform ciando im Visier. Er beklagt, dass erworbene Werke an einzelne Abspielgeräte gebunden, Vertragsbedingungen unverständlich gehalten oder unrechtmäßige Wiederverkaufsbedingungen aufgestellt werden. Die abgemahnten Firmen haben nun vier Wochen Zeit, ihre Lizenzbedingungen anzupassen. Andernfalls will der vzbv Klagen einreichen.

    Eine ausführliche Studie zum Verbraucherschutz bei digitalen Medien (PDF-Datei) hat bei Anbietern von Software, E-Books, Online-Datenbanken, Tonträgern, Computerspielen oder digitalen Musikdateien laut von Braunmühl "in fast allen Bereichen starke Einschränkungen von Nutzerrechten" und damit weiteres Abmahnmaterial gefunden. Viele Geschäftsbedingungen seien so verzwickt, dass selbst Juristen sie oft nicht verstehen würden, monierte Till Kreutzer vom Büro für informationsrechtliche Expertise, der die Untersuchung anhand von 20 Fällen durchgeführt hat. Eine weder gesetzlich noch gerichtlich geklärte, immer wieder auftauchende Frage sei der Wiederverkauf rein digitaler Werke. Laut Kreutzer dürfe dieser im Prinzip nicht ausgeschlossen werden, um die "Verkehrsfähigkeit von solchen Produkten zu erhalten". Darüber hinaus würden sich Anbieter häufig eine pauschale Änderung der Lizenzbestimmungen vorbehalten und sich von Gewährleistung oder Haftung freisprechen. Der Käufer werde allein darauf hingewiesen, dass in einzelnen Ländern andere Bestimmungen gelten könnten. Er müsse aber selbst herausfinden, welche Regeln für ihn zutreffen.
     
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