Verbraucherschützer warnen vor "privaten" Händlern bei eBay

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 13. Dezember 2007 .

  1. 13. Dezember 2007
    Das Fernabsatzrecht sichert die Rechte von Verbrauchern, die Waren oder Dienstleistungen per Versand, Telefon oder Internet ordern – sofern der Anbieter ein gewerblich agierendes Unternehmen ist. Im Rahmen einer aktuellen Studie (PDF) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) nun jedoch beim Internet-Auktionshaus eBay eine Reihe von gewerblichen Händlern aufgespürt, die sich als private Anbieter tarnen, um den gesetzlichen Verbraucherschutz auszuhebeln.

    Der Verband hatte insgesamt 80 bei eBay aktive Unternehmen – überwiegend sogenannte PowerSeller – unter die Lupe genommen und deren Angebote untersucht, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten wie etwa bezüglich des Widerrufrechts. Dabei registrierte der vzbv über 400 Einzelverstöße, ein Viertel der Unternehmen trat als "Privatverkäufer" auf. "eBay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen und verweist dabei auf die AGB des Auktionshauses, die eine solche Vorgehensweise durchaus möglich machen.

    Die Verbraucherschützer haben unverzüglich reagiert und 71 Abmahnungen ausgesprochen, woraufhin die Mehrheit der betroffenen Unternehmen mit Unterlassungserklärungen reagiert hat. Vier von sieben Unterlassungsklagen durch den vzbv wurden inzwischen durch Gerichtsentscheide bestätigt. Die Verbraucherschützer konnten insgesamt 11 als private Anbieter getarnte Händler abmahnen. In den restlichen Fällen habe keine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden können, da die Anbieter in ihrem Verkaufsauftritt lediglich ihr eBay-Verkäufer-Pseudonym angegeben haben, erklärt Billen.

    Auch wenn eBay in der Pflicht steht, gewerbliche Anbieter zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anzuhalten, ist die exakte Unterscheidung zwischen Händlern und privaten Verkäufern im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu treffen. Die Zuordnung hängt nämlich nicht von der Selbsteinschätzung des Anbieters ab, sondern davon, wie sein Handeln objektiv zu beurteilen ist – das heißt aus Sicht der Gerichte oder der Finanzbehörden. (map/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100537
     
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