Vermögenswirksame Leistungen

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von jk2002, 9. Juni 2011 .

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  1. 9. Juni 2011
    Hi,

    ich weiß, es gibt bereits 2 Threads dazu, aber trotzdem sind bei mir einige Fragen offen geblieben.

    Mein zukünftiger Arbeitgeber zahlt zu Beginn der Ausbildung 20EUR VL und nach 1,5 Jahren oder so sind es bereits die vollen 40EUR. Werden VL denn für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses bezahlt oder nur für die ersten 6 Jahre, da das Geld ja dann ruhen muss?

    Dann gibt es ja noch die Arbeitnehmersparzulage. Verstehe ich das richtig, dass das Geld vom Staat ist, welches man auf die VL drauf bekommt?
    Wenn ich jetzt allerdings 40EUR monatlich bekomme, liege ich ja jährlich bei 480EUR, womit die Grenzen bereits überschritten sind. Oder werden dann jeweils nur die 400EUR (bei Fonds) bzw die 470EUR (bei Bausparverträgen) verzinst und der Rest halt nicht?

    Das "Problem" ist, dass die Sparzulage ja an max. 20.000EUR Jahresgehalt gebunden ist, was ich spätestens nach der Ausbildung, wenn nicht sogar schon während der Ausbildung überschreiten werde. Gehe ich recht in der Annahme, dass mir das Geld vom Staat somit überhaupt nicht bzw nur für den Anfang der Ausbildung zusteht?
    Dementsprechend wäre es doch das beste, wenn ich mich einfach nach einer Bank umschaue, die mir die höchsten Zinsen anbietet und mich nicht davon leiten lasse, ob der Staat jetzt die Fonds mit 20% verzinst und die Bausparverträge nur mit 9%, oder?

    Gruß jk2002
     
  2. 10. Juni 2011
    AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Hey,

    1. Die Vl wird natürlich für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Wenn die Sperrfrist rum ist, die AN-Sparzulage geflossen ist und du damit an das Geld ran kannst wird in der Regel einfach ein neuer BSV/Fondssparplan gemacht.

    2. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für die Sparleistung bzw. den Vermögensaufbau. Du bekommst bei Fonds auf 400€ 20%. Alles was darüber hinaus geht, also bei 480€, wird auf die letzten 80€ keine AN-Sparzulage gezahlt. Die Zahlung ist auch erst am Ende der Sperrfrist, bzw. wenn du Prämienunschädlich verfügst. Das tritt unter bestimmten Vorraussetzungen ein (z.B. Heirat, Tod des Ehepartners etc.).

    3. Was machst du denn für ne Ausbildung, wo du auf ein Bruttogehalt von bis zu 20.000€ kommst ? Letztendlich macht es Sinn die VL für die Zeit wo du unter der Einkommensgrenze liegst in einen Fondssparplan einzuzahlen. Laut den Zahlen die du hier angegeben hast ist das ja auch eher dein Anliegen als ein BSV. Wenn du über die Einkommensgrenze kommst wirst du trotz dessen keine Alternative zum Fondssparen finden wo du mehr Rendite bekommst, sofern du nicht mehr Risiko (bis hin zum Totalverlust) eingehst. Da es sich um eine langfristige Anlage handelt und wir ein von den temporären Konjunkturschwankungen abgesehen konstantes Wirtschaftswachstum haben ist eine durchschnittliche Rendite im Fondsbereich bei 7-8 Jahren bei ca. 6-9%. Das findest du in keinster Weise in Bankprodukten - der Leitzins der EZB steht derzeit bei 1,25% und wird lt. den Prognosen auf evtl. 2% bis Jahresende angehoben. Allerdings ist auch das nicht gesagt, da Griechenland und die restlichen Euroländer auf niedrige Zinsen angewiesen sind.

    Bei Schuldverschreibungen ist der Zins auf 8 Jahre je nach Emittentenbonität auch nur bei ca. 3-6%, wobei du beachten musst, dass hohe Rendite auch immer höheres Risiko bedeutet.

    Was ich damit sagen will, ein Fondssparen rentiert sich langfristig gesehen immer, auch wesentlich mehr als ein Festgeld oder ein Sparbrief. Du kannst auf sämtlichen Internetseiten der Investmentbanken über eine Simulation deine Gewinne ausrechnen und dir das auch mal rückwirkend anschauen.

    Soll abschließend für dich bedeuten nimm die VL für deine Ausbildungszeit mit und dann mach das Ansparen weiter, ohne die 45€ "Bonus" im Jahr

    Hoffe ich konnte dir damit helfen und es ist nicht zu viel Fachchinesisch dabei
     
  3. 10. Juni 2011
    AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Danke für deine Antwort.

    Was passiert denn während der Sperrzeit mit den VL? Muss ich mir dann am Ende des 6. Jahres bereits einen neuen Fonds oder was auch immer suchen, damit das Geld des Arbeitgebers weitergezahlt wird und der 1. Fond ruhen kann?
    Bin ich auch an die Sperrzeit gebunden, wenn ich keine AN-Sparzulage bekomme?

    Vom Fachchinesisch her bin ich mitgekommen, nur das mit dem prämienunschädlich ist mir noch unklar.

    Ist ein Fonds denn auf eine gewisse Zeit festgeschrieben oder kann ich den einfach laufen lassen, um zu sehen, wie er sich so entwickelt?

    Gruß jk2002
     
  4. 14. Juni 2011
    AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Die VL werden halt mtl. in einen BSV bzw. Fondssparvertrag eingezahlt, also ein Ansparplan. Es sammelt sich dann halt Geld an zzgl mgl. Kursgewinnen und Verlusten.
    Am Ende der Sperrfrist kannst du das Geld inkl. AN-Sparzulage entweder auszahlen lassen oder aber auch weiterlaufen lassen. In der Regel werden dann aber neue Fondsverträge abgeschlossen um auch Kursgewinne zu realisieren. Du musst dir daher keinen neuen Fonds aussuchen und kannst durchaus einfach weiter in denselben investieren. Solltest du aber ein wenig abwechslung reinbringen wollen weil du zum beispiel mit dem Fonds verhältnismäßig schlecht gefahren bist, kannst du auch immer in einen anderen Fonds während der Laufzeit prämienunschädlich wechseln bzw. am Ende der Sperrfrist in einen anderen Fonds investieren.

    Nach Ende der Sperrfrist musst du das Geld auch nicht ruhen lassen, Ende bedeutet ja, dass du dann darüber verfügen kannst.

    Wenn du Anspruch auf die AN-Sparzulage erheben möchtest bist du in jedem Fall an die Sperrfrist gebunden.

    Es gibt ein paar Ausnahmen, die dir während der Sperrfrist erlauben prämienunschädlich über die VL zu verfügen, die AN-Sparzulage geht also nicht verloren. Das kommt in 7 oder 8 Fällen vor die als Ausnahmen festgelegt sind. Dazu gehört zum Beispiel:

    wenn du Arbeitslos wirst und die Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr anhält, du heiratest oder zum Beispiel dein Ehepartner verstirbt. Kannst du im Internet nochmal nachlesen oder dich einfach an deinen Kundenberater in der Bank wenden.

    Generell ist ein Fonds immer ohne Laufzeit, sofern es kein geschlossener Fonds ist. Sprich geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen, Filmfonds, etc.
    Ein normaler Aktienfonds läuft in der Regel endlos. Entsprechend kannst du dein Geld auch über 20 Jahre in einem Aktienfonds liegen lassen und zusehen wie er sich entwickelt.

    so far
    crooK
     
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