Vers.+Stellplatz

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von D00m, 13. November 2010 .

Schlagworte:
  1. 13. November 2010
    Hi Leute,
    folgendes Leiblem bzw. heiße Diskussion die sich heute ergeben hat:

    Vorab folgende Infos:
    Ich besitze ein Motorrad
    Ich besitze ein Auto
    Ich bin Mieter eines Tiefgaragenstellplatzes

    Motorrad und Auto laufen über 2 verschiedene Vers.
    Bei beiden wurde angegeben, dass ich einen Tiefgaragenstellplatz habe.

    Nun entstand folgende Diskussion:
    Es wurde mir von einen bekannten gesagt, dass ich keinen Vers. Schutz für das Auto habe wenn es an der Straße und nicht auf dem Tiefgaragenstellplatz steht.

    Doch dort steht das Motorrad.

    Am Telefon sagte man nur bei Abschluss der Vers. , das es egal sei wo das Fahrzeug letzten Endes steht also das der Schutz auch besteht wenn das Fahrzeug an der Straße steht.

    Nun sagte mein Bekannter das sei Quatsch da sonst ja jeder angeben würde einen solchen Parkplatz zu haben um die Vers. günstiger zu bekommen.



    Daher meine konkrete Frage, muss ich mein Fahrzeug immer auf dem Tiefgaragenstellplatz abstellen oder kann das Fahrzeug auch direkt an der Straße abgestellt und geparkt werden mit dem vollem Vers. Schutz!
     
  2. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    Eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben, bin kein Fachmann.
    Aber ich würde vermuten dass das irgendwie nicht hinkommt...

    Ich kann ja auch nicht angeben dass ich meine Wetsachen im Tresor aufbewahre und am Ende liegen sie dann nur in der Nachttischschublade. Das sind ganz andere Voraussetzungen für einen eventuellen Diebstahl / Beschädigung.

    Genauso auch in deinem Fall. Die Tiefgarage ist (zumindest in den Augen der Versicherung) sicherer als die offene Strasse. Daher sind das andere Gegebenheiten und wenn du bei der Versicherung angibst dass dein Auto dort steht, dann sollte es das auch.
     
  3. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    würde sagen, dass es dann in der Garage stehen muss! da du es auch angegeben hast und die Versicherung dir dann auch nur zahlt wenn es nicht auf der Straße passiert...zb spiegel ab oder sowas!

    bin mir da aber nicht 100% sicher!
     
  4. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    Ok das waren auch seine Argumente aber wenn ich zu Bekannten fahre dass Auto dort abstelle ist es doch auch versichert da sind wir uns doch einig!

    Wenn mein Bekannter aber nur 2 Hauseingänge weiter wohnt könnte ich ja auch sagen, dass ich mit dem Auto hingefahren bin und es steht trotzdem fast vor meiner Wihnung an der Straße!

    Die Vers. kann mir dann doch wohl kaum vorschreiben, dass Auto in der Garage zu lassen und 2 min. zu Fuß zu gehen oder?

    Also wer entscheiden dann ab wo ich wirklich das Auto in die Garage fahren muss?
     
  5. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    im grunde schon, wenn du den vollen vereinbarten versicherungsschutz haben willst.

    wenn dein auto nachts aufgebrochen wird und angezündet wird greift die vollkasko halt nicht, wenn das auto nicht in der garage stand... ist doch eine ganz einfache sache! Natürlich ist dein auto versichert wenn es nachts auf der straße steht, aber bestimme Inhalte deiner abgeschlossenen versicherung treten dann ausser kraft.
     
  6. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    Ohne (leider) mit Fachwissen prahlen zu können, mutmaße ich ja ein wenig logisch.

    Ich denke zu einem kommt es zu einer Fallentscheidung. Bist du mit dem Pkw unterwegs und weg von zu hause kannst du das Auto logischerweise auch nicht zu hause abstellen. Bist du jedoch zu Hause und somit in Nähe der Garage solltest du es in der Regel auch in dieser Garage abstellen.

    Wenn ich mich richtig entsinne ist bei der Versicherung aber die Rede von "regelmäßiger nächtlicher Abstellplatz".. diese Formulierung (insofern sie zutrifft) ließe in Ausnahmefällen aber auch das Abstellen deines Autos direkt vor der Haustür zu! Ich denke mal, sofern du dir eine gute Ausrede einfallen lässt (Möbel oder andere Gegenstände spätabends aus dem Auto in die Wohnung getragen und anschließend wolltest du nicht nochmal raus - oder so).

    Sollte es natürlich regelmäßig zur Meldung von Versicherungsfällen kommen (Auto wurde nachts an Straße beschädigt) würde sich eine Versicherung natürlich skeptisch verhalten.


    Ich habe selbst auch angegeben, dass mein Auto nachts in der Garage steht. Tut es das? Nein. Ich hab zwar eine Garage, aber die ist mir zu weit weg um da morgens hinzugehen, weshalb mein Auto entweder vor der Haustür an der Straße steht oder auf dem Parkplatz nebenan.
    Die gesparten Euro im Versicherungsbeitrag begrüße ich, Schaden entsteht sowieso nur im Ausnahmefall und außerdem hab ich eh keine Kaskoversicherung + das Auto ist eh bald schrottreif.
     
  7. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    Ich kann da leider nicht mit Fachwissen auftrumpfen aber mit einem Erfahrungsbericht.

    Bei mir lag folgender Fall vor :
    Versicherung mit Garagenplatz angegeben.
    Als ich eines schönen Tages nach Hause kam stand der Wagen meiner Frau in der Garage mit einem abgerissenen Auspuff ( Man sollte nicht über eine Verkehrsinsel mit vollem Tempo fahren :lol: ),also stellte ich mein Auto auf dem Bürgersteig ab. Am nächsten Tag sollte der Wagen in die Werkstatt also sollte es nur eine Nacht so rum sein.
    In der Nacht allerdings so wie der Zufall es will wurde mein Auto geklaut.

    Folge daraus war,daß die Versicherung sagte : "Moment wie kann der Wagen aus einer abgeschlossenen Gararge entwendet werden. Wir zahlen erst mal keinen Cent.
    Anwalt eingeschaltet etc zum Schluss hat sich die Versicherung auf eine 50% Zahlung durchgerungen,aber das war ein harter Kampf.
     
  8. 13. November 2010
    AW: Vers.+Stellplatz

    Wenn es zum Schadenfall kommt, kommt es drauf an bei welcher Versicherung du bist, die einen sind kulanter, die anderen nicht.
    Wenn du dein Auto direkt neben deinem Wohnsitz nachts abstellst, obwohl eine Garage angegeben ist, wird die Versicherung eventuell bei größerem Schaden versuchen das ganze anzufechten. In diesem Moment musst du einen guten Argumentationgrund parat haben, warum dein Auto nicht in der Garage stand und weil dein Motorrad dort stand ist kein vernünftiger Grund.
    Weil du aufgrund von Gefahrmindernden Umständen einen geringeren Beitrag beantrag hast, wird die Versicherung argumentieren, dass du deinem Vertrag nicht nachgekommen bist (außer du hast einen guten Grund).
     
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