Versicherung nur für eine Person ?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Hakketas, 7. Juli 2008 .

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  1. 7. Juli 2008
    Ja, ne Bekanntin hat nen Auto, wo die Versicherung angäblich nur für sie gilt.

    Was passiert denn wenn ich jetzt das Auto "mal" fahren will ?

    Muss man da erst den ganzen Tarif ändert?

    Oder gibts da aussnahmen?

    Bin Fahranfänger.
     
  2. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    wenn du zb das auto deiner eltern fahren willst müssen die das bei der versicherung anmelden, meistens wird die versicherung dann ein bisschen teurer
     
  3. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    für ein tag muss man sowas machen?
     
  4. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    müssen tust du gar nichts. die versicherung zahlt halt dann im falle eines unfalls nichts, wenn der fahrer nicht eingetragen war.
     
  5. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    Doch, die Haftpflicht wird erstmal von der Versicherung übernommen (Direktanspruch). Die werden sich das Geld aber von dir wiederholen, sofern du nicht als berechtigte Person im Versicherungsschein eingetragen warst. Also bau einfach keine , wenn du trotzdem mit der Karre fährst.
     
  6. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?



    Mein Vater erwähnte mal, das wenn man sagt, das ich im Notfall gefahren bin (z.B. ich musste da was für die Versicherungsnehmerin was abholen, weil sie krank war etc) dass die Versicherung das aktzeptiert ?

    Stimmt das immer noch ?
     
  7. 7. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    Also bei den meisten Versicherungen ist es so, das Drittschäden immer bezahlt werden, dasss heißt das wenn du einen Unfall machst die Versicherung den Schaden am anderen Auto übernimmt. Bei Firmenfahrzeugen oder ähnlichem funktioniert das normalerweise nicht.
    Dann gibt es aber noch zwei ganz einfache Ausnahmen. Und zwar bist du komplett versichert (auch Vollkasko), wenn der Halter des Fahrzeugs angibt, dass du für in Medikamente holen gegangen bist weil er krank war, oder weil du für ihn einkaufen gegangen bist, für den Fall das er irgendwie selber nciht konnte aber unbedingt Lebensmittel brauchte. Der Halter muss das der Versicherung dann nach einem Unfall irgendwie belegen, z.B. er geht zum Arzt und beantragt ein Attest oder sonst irgendwas, ist eigentlich ganz einfach.
     
  8. 8. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    hat zwar nix damit direkt zu tun, nur wenn du z.b. deinen old- oder youngtimer aus der garage holst um damit rumzufahren musst du die fahrt auch anmelden. und wer damit fährt.

    da es ja schwachsinn wäre versicherung für ein volles jahr zu zahlen, wenn die kiste nur 5 mal im jahr bei sonnenschein gefahren wird.

    geh halt mal auf die versicherung?!

    aber die werden dir wahrs. sagen dass du nicht fahren darfst, bzw dass der versicherungsschutz deines vaters oder tante erlischt sobald ein unversicherter damit fährt und nen unfall baut.
     
  9. 8. Juli 2008
    AW: Versicherung nur für eine Person ?

    Hm ja, habe ich mir ja schon gedacht...

    Gibt wohl keinen Ausweg

    THX 4 Posts !

    -Closed
     
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