VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von Skarbart, 28. Januar 2012 .

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  1. 28. Januar 2012
    Hey Leute
    erstmal ein schönes Wochenende euch!

    Ich hab ein kleines Anliegen, undzwar haben wir nach einem Blitzeinschlag von Vodafones eher unzureichendem Service einen neuen Wlan-Router bekommen und alles was damit zusammenhängt. Bei den Messungen der Techniker nach dem Problem (welches im Haus und im Verteilerkasten der Straße lag ...) haben sie Festgestellt, dass unsere Dämpfung zu hoch sei, und haben uns prompt von DSL6000 auf DSL2000 gedrosselt. Ein Vertragswechsel oder Kostenerstattung ist ihrerseits wohl nicht in Sicht.

    Jetzt möchte ich nun gerne möglichst sofort zu einem anderen Internetanbieter wechseln (UnityMedia).

    Ist die Drosselung schon ein Kündigungsgrund und habe ich ein Anrecht auf Kostenerstattung?


    Herzlichen Dank schonmal für Eure Beiträge und immer noch ein gutes Wochenende
     
  2. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    NEIN,

    es heist immer BIS ZU und nicht definitiv. Weder Kündigungsgrund noch ein Grund zur Kostenerstattung (gilt für alle Anbieter)!!!

    Cu
    Death-Punk
     
  3. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Das Bedeutet, Ich bezahle rechtmäßig für DSL6000, kann aber nur DSL2000 beziehen und das ist mein Pech weil es eben nicht besser geht hier?

    Das ist ja so als würde ich für 6 bezahlte Bananen nur 3 bekommen weil sie nicht mehr haben ? Und das jeden Monat
     
  4. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Ja,

    so ist es, wenn du eine Kiste Bananen kaufst die BIS ZU 6 kg Bananen enthalten kann, dann ja!!

    Cu
    Death-Punk
     
  5. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Warum bieten sie mir dann die schnellere Verbindung an? Schließlich ist doch ein bis zu 6000 nicht bis zu 2000, wobei auch nicht immer die volle 2000 kbit/s erreicht werden.

    Auch nach einer Drosselung können sie den gleichen Preis verlangen ?
    Ich kann eher schlecht glauben das das so "normal" ist.
     
  6. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Gab es nicht ein rel. neues Gesetz in welchem angegeben ist wie viel Geschwindigkeit bei welchem Tarif mind. enthalten sein muss ?
     
  7. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    meine ich auch. ich glaube, dass es die hälfte des angegebenen werts war..
     
  8. 28. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    DSL 6.000 muss auch DSL 6.000 sein | law blog

    Für mich wären ein Drittel der Leistung doch schon ein Kündigungsgrund wegen Nichterfüllung des Vertrages...
     
  9. 29. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Ich sehe allerdings einen Kündigungsgrund..

    Er hatte ja davor mit selbem Vertrag DSL 6000 und hat diesen (davon gehe ich mal aus) Vetrag nur deshalb abgeschlossen (ggf. Verlängert), weil er eben DSL 6000 bekommen hat.

    In ähnlicher Auslegung würde ich mich auch auf folgendes Urteil berufen:
    AG Fürth/Bayern, Urteil vom 07.05.2009, Az. 340 C 3088/08
     
  10. 29. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Das "bis zu" würde ja nur greifen, wenn sie die 6000er leitung ließen und dann aber nur 2000 durchkämen. Nun haben sie aber die leitung auf 2000 gedrosselt und somit erfüllen sie die vertraglich bis zu 6000 nicht mehr, insofern müßten sie den vertrag ändern. Ob das nun aber ein außerordentliches kündigungsrecht impliziert, da bin ich nicht sicher, eher nein.
     
  11. 30. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?

    Das ist so Schade, dass das rein vertraglich sogar in Ordnung geht !
    Naja.
    Danke an euch Jungs
     
  12. 31. Januar 2012
    AW: VF Internet gedrosselt, Kündigungsgrund?


    Gläubiger bist in dem Fall du!

    Ganz einfacher Grund:
    Der Vetragsabschluss hat zwei Rechtsgeschäfte ausgelöst.
    1. Du bist verpflichtet Vodafone Betrag x jeden Monat zu überweisen.
    (DU = Schuldner VDF = Gläubiger)
    2. Vodafone ist verpflichtet dir die Leistungen Vertragsgemäß bereitzustellen.
    (VDF = Schuldner DU = Gläubiger)

    Um ganz sicher zu gehen: Setzte denen eine Frist von beispielsweise 14 Tagen.

    Wichtig ist auch, dass du vom Vetrag zurücktritts. nicht mit Kündigen verwechseln!!

    Auch hier der Unterschied: Ein Rücktritt löst den Vetrag rückwirkend ab Beginn auf.
    Hier entsteht allerdings wieder der Anspruch des Schuldners eine Entschädigung für zurückliegende Vetragsmonate zu erhalten, welche aber mit der bereits bezahlten Grundgebühr abgegolten sind.


    Viel Erfolg!

    Bei weiteren Fragen kannst du gerne ne PN schicken.
     
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