Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. Mai 2007 .

  1. 4. Mai 2007
    Eine "virtuelle Vergewaltigung" in Second Life zieht Kreise: offenbar beschäftigen sich belgische Strafermittler mit dem fragwürdigen Fall. Neu ist die Frage nach der rechtlichen Relevanz virtueller Handlungen nicht. Bereits in den Neunzigern führte eine virtuelle Vergewaltigung zu erhitzten Debatten in der noch jungen Netzcommunity.

    Technisch sollte in Second Life eine "Vergewaltigung" gar nicht möglich sein - entsprechende Handlungen setzen zwingend die Einvernehmlichkeit aller Beteiligten voraus. Dennoch ist der Fall natürlich interessant, deutet er darauf hin, dass sich Strafverfolger mehr und mehr ernsthaft mit virtuellen Handlungen auseinandersetzen. Und auch die Netzcommunity nimmt sich dem Fall an.

    Problematisch jedoch: wo wird eine Grenze gezogen? Es ist offenkundig lächerlich, würde eine Staatsanwaltschaft wegen virtuellem Mord in Counterstrike ermitteln. Auch Chatkanäle sind gelegentlich berüchtigt für textuell vollzogene Handlungen, die nicht unbedingt im Einvernehmen stattfinden. Die Grenze zum Stalking kann jedoch auch und gerade im Netz leicht überschritten werden, und die Einvernehmlichkeit von Handlungen wird auch in virtuellen Welten eine wichtige Rolle für die Akteure spielen.

    Neu ist das Problem nicht: im LambdaMOO führte eine "virtuelle Vergewaltigung" zu einer erhitzten Debatte und dem, was Lawrence Lessig als "Scheitern des selbstregulierenden Cyberspace" bezeichnete. Damals wurde einhellig angenommen, dass keinesfalls eine strafbare Handlung vorläge, die Tat als solche indessen natürlich hoch problematisch sei.

    Übertragen auf die heutigen Zeiten lässt sich das Szenario jedoch nicht. Auch wenn der Realismus heutiger virtueller Welten gelegentlich noch zu wünschen übrig lässt, ist der Trend unverkennbar: es wird lebensechter, die virtuellen Existenzen werden alltagsrelevanter, und auf erste Klagen wegen Rufschädigung, Missbrauch oder Verunglimpfung wird man warten können. Denn das Beispiel Second Life zeigt vor allem eins: Sex sells, und gerade die Möglichkeit quasisexueller Aktivität macht ein gutes Stück der Attraktivität des gehypeden Mediums aus.

    Wenn die virtuellen Welten einmal lebensecht soziale Interaktionen aller Art nachbilden können und die Rolle der Avatare - berufsbedingt, beispielsweise - noch wichtiger wird, wäre es gegebenenfalls keine schlechte Sache, wenn einigermaßen Klarheit über die Straffähigkeit virtueller Handlungen bestünde. Denn die Klagen werden zweifellos kommen.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    Wie kann man denn da jemanden vergewaltigen? Ich kenn mich jetz nich so mit dem spiel aus, aber wenn man kein "vergewaltigen" button drückt kann doch auch niemand vergewatigt werden. Und den müsste man ja programieren, was denk ich mal nich der Fall is...

    Aber ich kann mir auch vor stellen des für Leute die mehr VR als RL haben sowas voll schlimm is...
     
  3. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    Ich finde das echt lächerlich. Die sollen mal lieber ins reale Leben zurückfinden,
    anstatt sich wegen soetwas lächerlichem aufzuregen. Natürlich ist das nict die feine
    englische Art jemanden im VL zu vergewaltigen, aber ermitteln? Stark übertrieben,
    wenn ihr mich fragt!
     
  4. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    ey wasn das fürne kinderkacke ma wieder??? weiste bald kommen vllt noch waffen ins spiel second life udn wenn einer virtuell "ermordet" wird wird strafanzeige eingereicht? haben die nix zutun oder wie??
    das sind so leute die mim virtuellen leben nicht mal klar kommen und wenn die ganzen beamten nix zutun haben sollen se ma die lauscher auf die ganzen beschissenen ****philen richten... ich sehs noch kommen "virtuelle" vergewaltiger sitzen bestimmt bald länger im knast als die ****philen... -.-
    kinderkram ohne scheis...
     
  5. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    die sollen sich lieber erstmal um die vergewaltigungen im RL kümmern.... und net über son scheiss inem pc spiel !

    @vince es gibt waffen in sl
     
  6. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    @seanJohn
    dann zähl ich die tage und die häufungen von übergreifungen im virtuellem leben...
    zu solchen meldungen passt nur ein spruch
    "man sieht vor lauter bäumen den wald nicht mehr"...
    mehr als zutreffend..
     
  7. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    Ist schon war,das ist wirklich ziemlich lächerlich.

    So langsam können die "Bericht erstattenden Medien" schon selber nicht mehr zwischen virtuellen Welten und unserer echten Welt unterscheiden...
     
  8. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    LOL ja genau und in zukunft verlangen se für ne virtuelle AK 47 ne waffenschein^^ Die sollten bei dem Spiel einfach solche "Aktionen" lassen, dann haben die auch keinen stress. Wegen dem vorfall mit den "killerspielen" denken alle gleich das jeder der etwas im Virtuellen macht auch im realen macht. Ich sag euch: wären auf Computerspielen ne hohe steuer dann wäre auch dieses Thema nie zur debatte gekommen.

    mfg LOTW
     
  9. 4. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    wenn sich ueberhaupt jemand ernsthafter mit sowas befassen sollte, dann wohl der entwickler des spiels, dass soetwas nicht vorkommen kann... ansonsten ist es doch wirklich hirnverbrannt wegen sowas zu "ermitteln"... ich mein es ist keiner zu schaden gekommen und irgendwelchen psychischen beeintraechtigungen wird n normaler mensch auch nicht haben, wenn seine virtuelle figur in nem computerspiel "vergewaltigt" wird.. ich glaube ich wuerde lachen...

    gibt wichtigeres... RL vergewaltigungen zum beispiel, kinderschänder, ****hpile... aber naja wenn man sowas liest ist es wohl kein wunder, dass soviele von denen frei rumlaufen
     
  10. 5. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    ähm, dann wird eben mein avatar vergewaltigt, na und? habe ich was verloren? so etwas wie ein item in einem MMORPG, oder ein rare mob ?
     
  11. 5. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    wie bescheuert is das denn?

    erstens:wie soll das gehen

    zweitens:zb ich zokk das game dann kommt jdm und will mich vergewaltigen.......und ich mach das game dann einfach aus oder drück auf pause!!=) =) =)


    drittens :wer macht sowas überhaupt möglich??iss das ein programm fehler oder hacK?

    viertens:das machen bestimmt nur soo voll die pc freaks und lachen sich dann voll ein ab=) =) =)
    kann mir nich vorstellen das echte vergewaltiger sowas in nem game machen die sind zwar krank aber was bringt das jmd innen spiel zu vergewaltigen??=) =) =) =) =) =) =)
     
  12. 5. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    omg, soll das dann schlagzeilen in den medien machen?

    "virtueller mehrfacher frauenvergewaltiger endlich gefasst...."


    die sollen sich lieber mal um die echten vergewaltiger kümmern.
     
  13. 5. Mai 2007
    AW: Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    lolzu geil
    ich glaub auch wenn aufeinmal nen typ mit schwarzem mantel (angenommen ich wäre in sl ne frau) kommt , den matel fallen lässt und mir sein teil ins gesicht streckt würde ich mich bepissen vor lachen
    überlegt euch doch ma wie crank das wäre xD
    sowas wie n mega bug bei inem anderen game

    ermitteln finde ich da einfach nur hirnverbrant , als nächstes ermitteln die noch wegen mord wenn man seine sims verbrennt oder verhungern lässt xD
    (nur zur sicherheut : ich mach sowas nich ) xD
    greetz saw
     
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