#1 23. Februar 2009 huhu... kann mir jemand den ablauf eines Volksbegehrens erklären? bzw hat ein erfolgreiches volksbegehren die qualität eines gesetzentwurfes oder wird bei einem erfolgreichen volksbegehren das gesetz gleich übernommen??? danke scho mal im vorraus mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Februar 2009 AW: Volksbegehren ich denk ma, dass du hier alles nötige nachlesen kannst: Die Landeswahlleiterin für Berlin - Homepage 1.schritt: Volksinitiative Der Antrag bedarf der Unterschrift von mindestens 90.000 volljährigen Personen, die am Tage der Unterschrift ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung in Berlin haben. ab Volksbegehren kannst du dann weiterlesen wenn das volk genug ja-stimmen abgegeben hat, haben sie keine wahl... Mfg Schmidt! + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Februar 2009 AW: Volksbegehren Naja was soll ich dir erklären, ich denke der beste Lehrer ist unser Freund Schau mal was er dazu zu sagen hat Volksbegehren – Wikipedia {bild-down: http://img3.imagebanana.de/img/bx6xvt2f/zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzNEU.png} . + Multi-Zitat Zitieren