Von der Polizei angehalten worden - Roller

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von !yoshi, 9. August 2008 .

  1. 9. August 2008
    Hi RR'ler..
    Kumpel von mir wurde heute von der Polizei angehalten, aber er selber war nur beifahrer.
    Also:
    Mein Kumpel war hinten drauf, und ist der besitzer des Rollers (50ccm) und sein Freund ist gefahren, aber hat den Führerschein noch nicht, bzw macht ihn erst noch.

    - Das sein Freund richtig dran ist ist Klar aber was kommt auf meinem Kumpel zu ?
    er hat nen autoführerschein.. aber er hat ihn ja schließlich fahren lassen.
    Er war sonst noch nicht auffällig, also seine erste "straftat"

    Bitte nur Fakten posten, keine Meinungen, Schätzungen, oder Vermutungen bitte

    Danke, bw ist drin
     
  2. 9. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Yay, hatte das auch damals, bloß wir hatten Glück dass wir, da wir uns noch nix geleistet haben, "nur" 50€ zahlen mussten, was für 16jährige Kerle doch nich wenig ist ;D

    Kommt immer auf die Richter an

    /edit:
    Bin jetz davon ausgegangen, da du sagtest "er macht grade" dass ihr u16 seid...
    gut zu wissen dass beide volljährig sind
    bissken doof da ohne Führerschein rumzufahren, bloß meine Meinung
     
  3. 9. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Kommt drauf an wie alt ist denn der der gefahren ist? Weil dein Kumpel scheint ja volljährig zu sein. Wenn der, der gefahren ist, minderjährig wird es auf jeden fall großen ärger für deinen kumpel geben.
     
  4. 9. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    ich will nicht hören was dem fahrer zu kommt ! sonern dem, der es zugelassen hat !

    EDIT .. sind beide volljährig
     
  5. 10. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    qutsch man mein stie vater ist bul... ich hab mal gefragt scheiß egal wer hinten mit fährt das kann auch ein elch oder weih nachts mann sein der fahrer und halter ist dran also dein kollegen passiert ncihts egal ob er volljärig ist ganz sicher
     
  6. 10. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller


    Der Thread ersteller hat geschrieben das es der Roller vom dem Typen ist der hinten drauf gesessen hat.Und wen er zu den grünen sagt,er hat gewusst das der Fahrer keinen lappen hat gibt es Theoretisch einen Fahrverbot für den Typen der hinten drauf gesessen ist.Dein stiefel Alter hat auf der Polizeischule wohl nicht aufgepaßt.


    Oder willst du uns jetzt erzählen das wen ich mir von nem Kumpel nen Auto leihe und es jemanden ohne Führerschein Fahren lasse"ich aus dem schneider bin" ?? it sag ich nur

    Und wen er den Lappen behalten darf wird es ne saftige Strafe geben.Wenn die Grünen ne Anzeige machen.
     
  7. 10. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    der fahrer ka wird auf jedenfall fahren ohne fahrerlaubnis und bla und blub aber das dir ja egal
    dein kolege kommt hat drauf an was er für einen richter bekommt weil das ganze wird sicherlich vor gericht landen aber meist ist das mit einer geldstrafe getahn kann er sich das nicht leisten sozialstunden machen denke ma dann so 10 stück oder so kommt ja auch auf alter drauf an
     
  8. 10. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    also sein kollege ist ohne führerschein volljährig gefahren und ein anderer kollege dem übrigens der roller gehört war hinten draufgesessen und der hat nen führerschein.

    der fahrende kollege bekommt ne geldstrafe und anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis, könnten die so machen, dass sie ihm erlauben den führerschein erst später zu machen, zwischen 6 und 12 monaten.

    der kollege dem der roller gehört wird was bezahlen, weil der roller auf ihn zugelassen ist und er den ohne führerschein hat fahren lassen. wie hoch die geldstrafe sein wird, weiß ich nicht genau. kommt, wie meine vorposter schon gesagt haben, auch immer auf den richter an und wie gut dein kollege sich vor gericht anstellt.
     
  9. 12. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    dein kollege soll einfach sagen, das er nicht wusst das er kein lappen hat!?
     
  10. 12. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    achso ja gut wenn der das hinten drauf gewusst hat dann kriegt er natürlich überwiegend schuld
     
  11. 12. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    dein freund wird als halter deswegen belangt werden. die strafe ist sehr variabel...kommt drauf an wie eure aussagen sind, ob ihr vorbestrafft seit..usw.
     
  12. 12. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Hmm.. aber meinem kumpel gehört der roller nicht, sondern ist auf seiner mutter angemeldet -.-' und die wusste das ja nicht ^^ und versichert ist er auf dem kumpel
     
  13. 13. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Er kriegt auf jedenfall ne Anzeige weil er ja wissentlich seinem Freund beim begehen einer Straftat geholfen hat. Je nach dem wie krass die Staatsanwälte/richter drauf sind könnte es aber gut fallen gelassen werden weil sowas ja eher ein kleinerer Delikt ist und er ja nicht der Hauptschuldige ist.

    Sowas ähnliches ist nem Kumpel von mir auch passiert. Er hatte 50er führerschein saß hinten drauf, kumpel nur 25er und dann mit 65 angehalten worden. Zack der Fahrer hat 30 Sozialstunden gekricht beim Halter (der der hintendrauf saß) wurd die anklage fallen gelassen.

    hoffe du konntest draus wissen entnehmen
    mfg diemade
     
  14. 18. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    kann sein das der der hinten drauf saß ne dickere strafe bekommt liegt natürlich daran ob ihr schonmal aufgefallen seid mit so etwas.

    im normal fall bekommt der der hinten drauf saß eine anzeige mit geldstrafe.
    weitere möglichkeiten sind:
    -sozialstunden für den der hinten draufsaß
    - punkte in flensburg
    - eine mängel karte sowieso da du mit dem 50er nit 65 fahren darfst gell ?
    - verkehrsbelehrung
    - da du dich ja nicht rausreden kannst von wegen du wusstest nicht das er keinen lappen hat weil du ja nit jeden einfach mal mit deinem roller fahren lässt wirste auf jedenfall belangt werden... denn unser lieber staat und vor allem unsere nette polizei hat nix besseres zu tuen als sich mit sowas ne goldene nase zu verdienen

    und ein tipp fürs nächste mal:
    -kennzeichen so umbauen das du es mit dem fuß zusammenklappen kannst
    - abhauen in die fußgängerzone oder feld wie auch immer ^^
    - nicht anhalten solange weiterfahren bis sie dich einkreisen
    - wenn sie dich versuchen auszubremsen einfach anhalten und umdrehen
    - den bei fahrer absetzen und abhauen <-- da der beifahrer dabei stört und wenn er abgesetzt wird und still hält nix an strafen bekommen kann ich kenn mich damit aus
    - roller in irgendeine garage die zufällig offen ist schieben zu machen und zu fuß weiter bis die luft rein ist und den roller später abholen aber natürlich nit zuweit entfernen damit der besitzer nicht noch irgendwelche sachen damit anstellt ^^

    da die liebe polizei keine möglichkeit hat dich mit einem 65 kmh roller aufzuhalten werden die schnell aufgeben wenn du schön immer weiter fährst ^^
     
  15. 19. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    so also sachlage is folgende.. hab 2 kumpels bei meiner nachschulung wegen roller kennengelernt bei denen exakt das selbe der fall :

    der dem der roller gehört : Ermächtigung zum fahren ohne führerschein

    der andere : fahren ohne führerschein

    konsequenz war die selbe wie bei mir, und ich hatte 3 anzeigen auf einma:

    1 stunde bei der polizei n film anschauen.. 2 wochen später post bekommen vom staatsanwalt wo in etwa sowas drinstand : macht keinen scheiss mehr und ich lass die anzeige(n) fallen

    evtl.!! aber wirklich nur vielleicht.. n termin bei der jugendgerichtshilfe für den jüngeren.. der ältere sollte mit keinen konsequenzen zu rechnen haben

    das wars^^ das is 100 % sicher.. aber kann ja von bundesland zu bundesland verschieden sein

    grüsse

    Bunique
     
  16. 22. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    also den fahrzeug halter wird aufjedenfall Sozialstunden und Geldstrafe zugewiesen!
    is shon !
     
  17. 22. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Der Fahrer wird eine Geld/Freiheitsstrafe oder Sozialstunden + verspätete Prüfungszulassung erhalten und der Halter eine Geldstrafe und je nach Richter wird evtl. seine Führungstauglichkeit angegriffen.
     
  18. 22. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    bist de noch inner probezeit? wenn ja kriegst wahrscheinlich fahrverbot, bußgeld und sowas inner richtung. zudem wird logischerweise die probezeit verlängert. kommst auf jeden fall nich ungeschworen davon.
     
  19. 22. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    einfaches faktum. ist genau das gleiche als wenn du wen im "fahr untauglichen zustand" fahren lässt. der führerschein besitzer ist voll dran. bis zu 3 monate fahrverbot außerhalb der probezeit. innerhalb... weiß ich nicht genau denke aber auf jedenfall nachschulung und fahrverbot.


    lg
     
  20. 22. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Mal wieder viel geschrieben worden ohne konkretes oder ich glaube Kram....

    Ich habe nun mal meinen alten Text aus dem letzten Fall rauskopiert:


    Was im Regelfall auf dich zukommt kann ich dir nun als Jura-Student nennen, sprich aus mehr oder minder zuverlässiger Quelle.

    Als erstes muss man natürlich den Schriftverkehr abwarten und man muss schauen ob der Staatsanwalt nicht Gnade vor Recht walten lässt und bei Zugabe der Straftat, Sozialstunden und Geldstrafen anbietet.

    Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte sind folgende Maßnahmen der Regelfall:

    Punkte und Geldstrafe, dazu ein Fahrverbot von ich glaube 3 Monaten. (Verkehrsrecht ist nicht mein Spezialgebiet ;-) )
    Und eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahme an einer Nachschulung. (ca 450 Euro).

    Bei Bedarf kannst du mich gerne per PM kontaktieren und ich kann dir Links zu den Gesetzen und Co geben.
     
  21. 23. August 2008
    AW: Von der Polizei angehalten worden - Roller

    Hol die die STVR (STraßenVerkehrsRecht) und schau dort nach. Das StGB (StrafGesetzBuch) könnte auch nützlich sein. Dort steht drin was auf deinen Freund zukommen kann.
     
  22. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.