#1 23. Juni 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 Vorratsdatenspeicherung nun endlich vom Tisch? Dafür steht jetzt das Urheberrecht in Europa auf der Todo-Liste. Der Juristen des EU-Ministerrats meinen, das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lege nahe, dass "eine eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist". Das berichtet zumindest der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter Berufung auf ein ein Dokument, das für eine nicht-öffentliche Sitzung der EU-Justizminister Anfang Juni ausgearbeitet worden sei. Als Konsequenz aus dieser juristischen Einschätzung müsse die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig vom Tisch, fordert der Arbeitskreis. Die von deutschen Innenministern und Funktionären der Polizeigewerkschaften geforderte Wiedereinführung habe keine rechtliche Grundlage mehr. Urheberrecht Die EU-Kommission hat ihre jüngste Konsultation zur Urheberrechtspolitik ausgewertet und auf Basis der Ergebnisse den Reformbedarf beim europäischen Urheberrecht aufgezeichnet. Die Kommission behandelt darin verschiedene Rechtsgebiete von einem einheitlichen europäischen Copyright-Titel über nutzergenerierte Inhalte bis hin zu gegenwärtigen Ausnahmen vom Verwerterrecht etwa für private Nutzer. Option EU-weites Copyright Zur Privatkopie äußert sich die Kommission nur knapp im Zusammenhang mit den Bedrohungen für den Binnenmarkt, die unterschiedliche Vergütungssysteme mit sich bringen könnten. Allgemein empfiehlt die Kommission, die Handlung des "Verfügbarmachens" von Inhalten im Internet näher zu definieren. Eine weitgehende Option sei dabei, einen einzigen Copyright-Anspruch für die ganze EU zu schaffen. Quellen: EU-Kommission umreißt Kurs zur Urheberrechtsreform | heise online , EU-Juristen halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt | heise online + Multi-Zitat Zitieren