#1 1. April 2007 Hey Leute, ich brauche mal eure hilfe. Ich muss einen Vortrag über - Arbeitslosenversicherung - Lohnsteuer/Einkommensteuer - Krankenversicherung - Rentenversicherung - Unfallversicherung halten. Und ich muss bei jedem eine Rechnung dazu geben, die ich an die Tafel aufschreiben soll. und meine bitte ist, ob ihr alle Rechnungen mir hier aufschreiben könnt. Wäre übelst Korrekt von euch. MFG D-Wolf 05 p.s. ist dringend am 3.April ist abgabe + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. April 2007 AW: Sozialversicherung Vortrag (dringend Hilfe) Beitragsberechnung Krankenversicherung: Krankenkassenbeitrag z.b. 12,8 %(beitragssatz ist bei jeder kraneknkasse unteschiedlich) Bruttoeinkommen 2.200€ 12,8:2 (weil arbeitgeber und arbeitnehmer tragen die beiträge zur hälfte) =6,4 6,4*2.200=(hab gerade keinen taschenrechner ) 0,9*2.200=(das ist ein zusatzbeitrag der immer vom arbeitnehemr gezahlt werden muss) beides zusammenrechnen und du hast den beitrag zur gesetzlichen krankeversicherung!!! Rentenversicherung: Beitragassatz: 19,9% (seit 01.01.07) Berechnung:19,9:2*2.200(arbeitgeber und arbeitnehmer je zur hälfte)= beitrag zur rentenversichrung Beitragsberechnung zu Arbeitsförderung( so heißt die arbeitslosenversicherung richtig!!!) 4,5%:2(ag und an zur hälfte) * 2.200= Unfallversichrung das bezahlt der arbeitgeber alleine ne berechnung kann ich dir icht geben!!! Steuersystem: ja da gibt es lohnsteuertabellen musst du mal suchen und dann musst du da reinschauen je nachdem wieviel kinder du hast und ob du verheiratet bist musst du individuell steuern bezahlen. Ehegattensplitting: ist ne besonderheit um steuern zu sparen:also da werden beide einkommen der ehepartner addiert und dann durch zwei und dann versteuert je mehr der unterschied im einkommen ist desto höher die steuerersparniss!! so muss arbeiten.... + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. April 2007 AW: Sozialversicherung Vortrag (dringend Hilfe) das ist so meine ich nicht ganz richtig meine ich da der arbeitnehmer 0,9% mehr zahlen muss als der arbeitgeber. so müsste in deinem bespiel der arbeitnehmer 6,85% und der arbeitgeber 5,95% bezahlen um auf 12,8% zu kommen was die rechnug vereinfacht da man nur 6,85*2200/ 100 rechnen muss um den betrag rauszubekommen was er für die krankenversicherung bezahlen muss. hoffe das is verständlich erklärt ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. April 2007 AW: Sozialversicherung Vortrag (dringend Hilfe) bin ich in der krankenversicherung beschäftigt oder du? außerdem ist nach der beitragszahlungsverordnung eine extraberechung nötig!!!!!! + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. April 2007 AW: Sozialversicherung Vortrag (dringend Hilfe) das mit der extra berechnung keine ahnung. ob du bei ner krankenversicherung beschäftigst bist weiß ich nicht ich bins nicht man hat mir das nur so beigebracht: beitragssatz /2 und dann arbeitnehmer +0,45% und arbeitgeber - 0,45% is ja auch logisch find ich weils am ende auch wieder 12,8% ergibt nach deiner rechnug wäre ja der richtige beitragssatz 13,7 % ps wenn ich nich recht hab lass ich mich gerne beleren un das oben sollte keine kritik sein wollt nur helfen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. April 2007 AW: Sozialversicherung Vortrag (dringend Hilfe) Zum 1. Juli 2005 hat die TK ihren allgemeinen Beitragssatz - wie vom Gesetzgeber vorgegeben - um 0,9 Prozentpunkte gesenkt. Gleichzeitig trat ein ebenfalls vom Gesetzgeber vorgesehener Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttogehaltes in Kraft. An diesem Zusatzbeitrag sind die Arbeitgeber jedoch nicht mehr beteiligt. http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/beitraege/085__zusatzbeitrag__kv/zusatzbeitrag__nav.html die sache wäre damit geklärt!! + Multi-Zitat Zitieren