Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von meisterlich, 9. März 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. März 2011
    Hallo,

    ich arbeite als Selbstständiger bei einer Firma für
    Fertighäuser und als Anlagenberater für Immobilien.
    Jetzt möchte ich mir ein neues Auto holen und dies
    über Geschäftsleasing laufen lassen. Jetzt hat mir der
    Händler gesagt, das ich gar nicht berechtigt sei für
    ein Geschäftsleasing. Bei der Firma für Fertighäuser bin
    ich als normaler Handelsvertreter gelistet.
    Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasin?
    Habe schon gegoogelt, aber nicht so vieles gefunden, vllt
    hat ja einer hier Erfahrung?!

    Wäre nett für gute Antworten.

    BW verteile ich auch

    THX
     
  2. 9. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Erstmal musst du klar sagen, ob du Selbstständig bist oder Angestellter?

    So wie ich das rauslesen kann, bist du bei einer Immobilienfirma angestellt als Selbstständiger Vermittler etc. wie man das auch nennen kann.
    Solange du bei einer Firma unter "Vertrag" stehst, bist du nur reiner Angestellter und bist nicht in der Lage, ein Geschäftsleasing zu machen.

    Rede mit deinem Vorgesetzten, er könnte so ein Auto als Firmenwagen Leasen und die Konditionen des Geschäftsleasing nutzen. Dann würde das Auto an dich gehen, als freier oder selbstständiger Vermittler der Firma.
     
  3. 9. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Also so wie ich das verstehe, hast du zwar ein Gewerbe als Handelsvertreter angemeldet. Wenn du allerdings auch noch angestellt bist, dann ist dieses Gewerbe nebenberuflich, auch wenn es zu 100% deinem Berufsbild entspricht.
     
  4. 9. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Ich habe nur einen Handelsvertrervertrag mit der Firma gemacht, für die ich tätig bin und arbeite rein auf Provisionsbasis
     
  5. 9. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Das beantwortet aber nicht die Frage, ob du Angestellt bist oder nicht.
     
  6. 9. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    ich bin in keinem angestelltenverhältniss
    ich arbeite als selbstständiger
     
  7. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Also hast du keinerlei "Arbeitsvertrag" mit der Firma!?

    Du hast dein eigenes Gewerbe angemeldet und zahlst alles selbst?
     
  8. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    ich habe schon einen vertrag mit der firma, aber halt nur nicht als
    angestellter sondern als selbstständiger
     
  9. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Ja es geht nur darum, ob du selbst auf deinen Namen ein Gewerbe oder was auch immer angemeldet hast?

    Die Firma kann dir auch einen Vertrag geben, dass du Selbstständig arbeitest und Provisionen kassierst und das quasi dein Gehalt ist. Dies wäre aber trotzdem ein Angestelltenverhältnis.

    Selbstständig bist du, wenn du deine Dienstleistung dem Unternehmen zur Verfügung stellst und sie es dir bezahlen oder was auch immer.

    Für mich liest sich das so raus, als wenn du ein Angestellter der Firma bist auf selbstständiger Basis, sprich du bist freier Mitarbeiter und bekommst nur die Kohle, die du an Provisionen etc. reinholst!

    Beispiel:

    Deine Firma heißt Immobilienberater Schmidt.
    Du hast deine Dienstleistung an Immobiliengigant Müller versendet und diese wollen dich als "freien selbstständigen Berater" in ihrem Pool haben.
    Es gibt einen gewissen Vertrag, in dem geregelt ist, welche Sachen du darfst und welche nicht etc.
    Du kannst aber auf dein Gewerbe ein Dienstwagenleasing machen, da es dein eigenes Unternehmen ist.

    Beispiel 2:

    Du bist bei Firma Müller gewesen und hast dort deine Kompetenz angeboten.
    Die haben dich als freien Mitarbeiter in ihrem Pool, aber du hast kein eigenes Gewerbe. Der Vertrag lautet wie folgt, dass du selbstständiger Berater bist und von den Provisionen der Kunden lebst. Trotzdem bist du gewissermaßen ein Angestellter der Firma Müller, da du kein Eigengewerbe hast und somit kannst du kein Geschäftsleasing machen! Müsste über Firma Müller laufen!

    Wie sieht es denn mit Krankenversicherung etc aus? Zahlst du die selber oder läuft die Sozialabsicherung über die Firma, wo du bist?

    Ich glaube bei dir ist einfach der Knackpunkt, dass du Selbstständigkeit nicht mit Angestelltenverhältnis unterscheiden kannst!
     
  10. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Ich kann sehrwohl unterscheiden zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis
    Bei mir läuft es wie im Beispiel 1 und daher sollte ich doch Geschäftsleasingfähig sein
    ich habe ein eigenes gewerbe und schreibe immer eine rechnung an die firma, damit diese mir meine provision in brutto überweisen können
     
  11. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Hier sind nicht viele Antworten dabei, bei denen man Ahnung rauslesen kann.
    Du sagst, du bist selbstständig, und bekommst nur Provisionen?!
    Dann kannst du das Fahrzeug auf DEIN Gewerbe anmelden.
    Dein Unternehmen muss bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, damit man dir einen Leasingvertrag gibt. Es kommt auch drauf an, ob du selber haftest oder z.B. eine GmbH angemeldet hast. Also: Wenn du die Bank überzeugen kannst, dass dein Unternehmen das bezahlen kann, kannst du auf dein Unternehmen ein Auto leasen.
     
  12. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    ich habe ja schon die bestätigung für ein privat leasing also werde ich wohl das geschäftsleasing bekommen
    habe morgen wieder einen termin beim händler da lass ich nochmal nachschauen
     
  13. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Also in dem Fall ist das sicherlich möglich.
    Da ich selber selbstständiger Handelsvertreter bin, kann ich dir 100%ig sagen, dass man unter diesen Vorraussetzungen über den Betrieb leasen kann. Vllt. gibts in deinem Fall noch irgendetwas das das nicht zulässt, aber normalerweise geht das!
     
  14. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    also lässt du dein auto über dich laufen oder über die für die du unterwegs bist?
     
  15. 10. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    Das momentane Auto läuft auf mich privat. Das davor und das Nachfolgende lief und wird auf die Firma xxx Gesellschafter/Geschäftsführer "ToYa". Die Gesellschaft, deren Produkte ich vertreibe hat nix mit dem Wagen zu tun.
     
  16. 11. März 2011
    AW: Wann bin ich berechtigt für ein Geschäftsleasing

    ok damit wäre doch die frage beantwortet
     
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