wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Can, 12. November 2010 .

  1. 12. November 2010
    Hallo,
    ich habe eine StVO nicht beachtet, woraufhin ich blaulicht im rückspiegel sah.Ich hielt an hab alles gemacht was der kriminalbeamter gesagt hat.( Ich habe keine STRAFTATEN ODER SONSTIGES IN MEINER AKTE DRIN STEHEN ) Der beamte (wenn auch unverdienter titel ) hat mich durchsucht mir handschellen angelegt mich aufs revier mitgenommen und einfach fotos usw von mir abgenommen und meine Fingerabdrücke.

    Warum nimmt ein Kriminalbeamter Fingerabdrücke von mir ? Warum bekomme ich nicht wie normale andere menschen auch meine gerechte Strafe nach der StVO ?

    Darf der diese komplette prozedur einfachso durchführen , der hat mich behandelt als währe ich ein Schwerverbrecher !

    PS: ( Die Strafe nach STvO hab ich mittlerweile auch dazubekommen)
     
  2. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Polizeirecht ist immer Landesrecht. Aber wenn es 100% so stimmt, wie du sagst, was ich nicht glaube, handelte der Polizist rechtswidrig und du kannst dagegen vorgehen, was ich auch tuen würde!
     
  3. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    frag ihn doch?

    Vielleicht wurde jemand mit deinem aussehen gerade gesucht...
    kann so viele gründe geben ..
     
  4. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Es wurde keiner mit meinem aussehen gesucht und ja der Polizist war zu 100% rechtswidrig auch wenn du mir das nicht glauben magst.
    Doch der hat meine komplette Privatsphäre auf seinem PC abgespeichert, was kann ich jetzt noch machen ? Gar nix....

    Ich werde warscheinlich eine automatisch erzeugten Brief bekommen in dem steht : Ihre daten wurden gelöscht.

    Das wars ( dabei werden sie sowieso nicht gelöscht )
     
  5. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    ich verwette meine beiden eier, dass der polizist nicht rechtswidrig gehandelt hat und alles seine ermächtigungsgrundlage hatte
    denn niemand greift in so viele grundrechte ohne recht ein

    kannst dich ja beim polizeipräsidenten beschweren
    landet zwar direkt im papierkorb, aber dein gewissen ist dann beruhigt
     
  6. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Aber hast du mit dem Herrn nicht geredet? Das wäre das erste was ich gemacht hätte, ihn zu fragen wo sein Problem liegt, was gegen mich vorliegt und womit er dieses nun rechtfertigt. Irgendwie glaube ich dir nicht dass er dir wortlos Handschellen angelegt hat
     
  7. 12. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    da du es scheinbar für unnötig empfindest deinen posteingang zu löschen hast du hier die antwort auf deine private nachricht:

    ich sag nur eins, wie man in den wald hineinruft so schallt es auch heraus

    und nur so eine kleine randinfo, die kriminalpolizei fährt nicht durch die gegend und hält nicht verkehrssünder an ......
     
  8. 13. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Warscheinlich warst du ein Übungsobjekt für nen Azubibullen :]
    Oder gerade weil du ne Weiße Weste hast,haben die Bullen sich gedacht,dich bissle damit abzuschrecken,damit du dich in Zukunft an die Rulez hälst
    Da machen die oft gleich das Volle Programm Bilder ,Handabdruck,wiegen,messen,Äußerliche Merkmale,wie Warzen ,Male, Tattoos notieren und dich Paar Stunden im Wartezimmer gammeln lassen.
    Sowas soll bei Erststraftäter auch gut Wirkung zeigen
     
  9. 13. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    naja wenn du dich da bei der kontrolle aufmüpfig verhältst, bissige kommentare gibst und sachen von dir lässt die dem polizisten gegen den strich gehen hat der alles recht der welt dich auf die polizeistation mitzunehmen. für die bedeutet das nen erheblichen mehraufwand, der wird das schon nicht ohne grund und einfach so zum spaß gemacht haben.

    wie auch nen vorposter schon meinte, n kriminalpolizist überwacht normalerweise den straßenverkehr nicht. die müssten dich schon gesucht haben damit dir der nachfährt ...
     
  10. 14. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Bist du dir sicher dass es jemand von der KriPo war?

    Also deine Geschichte passt vorne und hinten nicht.

    KriPo hält normalerweise niemandem ausm Verkehr an, bestenfalls wenn tatsächlich Straftaten beobachtet wurden (§315c (Gefährdung des Straßenverkehrs), Verdacht §316 (Trunkenheit)).

    Oder du hast eine Kirmes-Karre, er hat dein Kennzeichen über Funk überprüft und rausbekommen dass die Karre/das Kennzeichen als gestohlen einliegen.

    Was war denn dein "Verstoß gegen die StVO"?`
    Was hat er dir vorgehalten? Irgendwas in Richtung "Sie sind für mich jetzt Beschuldigter in einem Strafverfahren, ich werfe Ihnen 'Straftat-X" vor, Sie können sich jetzt hier dazu äußern, müssen aber nichts sagen".

    Deine Geschichte ist einfach nur strange, würde gerne helfen, aber da fehlen vorne und hinten Informationen.

    EDIT:
    Die Polizei darf in folgenden Fällen eine ED-Behandlung durchführen:
    - §81b StPO (1.Alternative) --> zur Verfolgung von Straftaten; beispielsweise wenn jemand einer Straftat verdächtig ist, am Tatort Spuren gefunden wurden (bsp. Fingerabdruckspuren) und jetzt zum Vergleich die Fingerabdrücke des Tatverdächtigen herhalten sollen.

    -§81b StPO (2.Alternative) --> zur Verhütung zukünftiger Straftaten; wenn zu erwarten ist dass jemand zukünftig strafrechtlich in Erscheinung treten wird (da fließen sehr viele Faktoren ein); aber jemand der noch NIE strafrechtlich in erscheinung getreten ist wird nicht ED-behandelt weil er ne rotlichtzeigende Ampel missachtet hat;

    -§14 Polizeigesetz (NRW) --> Zur Identitätsfeststellung; und auch zur Verhütung zukünftiger Straftaten, wird wenn angewendet dann bei unter 14 jährigen, da diese von der StPO nicht erfasst werden weil strafunmündig;


    Also, was ich mir jetzt vorstellen könnte ist folgendes: du hattest keine Ausweispapiere dabei, konntest auch anderweitig nicht glaubhaft zu machen wer du bist, eine Einwohnermeldeamtüberprüfung für dich ergab keinen festen Wohnsitz, schließlich wurdest de zur Identitätsfeststellung zur Wache mitgenommen. So würde es mir zumindest ab logischsten vorkommen.
     
  11. 14. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Was für ein purer Schwachsinn...


    Ohne genauere Informationen wird dir hier keiner helfen können. "Eine StVO (es gibt nur eine) nicht beachtet" kann von "Nicht geblinkt" bis "besoffen 10 Leute überfahren" alles sein... kannst du genausogut fragen: "Ich habe etwas gemacht! Warum wurde ich fast erschossen?"
     
  12. 14. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Ein kurzer Blick auf Wiki

     
  13. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Leute es war so fertig aus , ihr könnt euch natürlich nicht vorstellen das so war nein die Polizei macht sowas nicht,ihr seid auch nicht die opfer...

    Punkt 1 : Ich bin einfach nur zu schnell gefahren mehr war da nicht.

    Punkt 2: Ich konnte mich ausweisen : Führerschein + Fahrzeugschein

    Punkt 3 : Nein ich bin nicht über rot gefahren

    Punkt 4 : Ich bin nicht vorbestraft oder sonstiges auch noch nie in konflikt mit dem gesetz getreten

    Ich sags mal so das waren keine Streifen polizisten halt in Zivil = Kripo ?! Wobei das ziemlich irrelevant ist ob es ein Polizist - Kripo - Zivil Bulle war.Sicher war das auch kein azubi...

    So verdienen sich die Bullen ihr Brötchengeld
     
  14. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    werd mich mal umhören. ich sag dir morgen bescheid.
    kann dir nur hundertprozentig sagen dass die nicht ovn der kripo waren. (das natürlich auch nicht. kanns mir bloß nicht vorstellen.)
    die einzigen zivis die ich bisher kennenlernen durfte waren entweder vom zoll oder vom staatsschutz, whatever.
    gute nacht.
     
  15. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    soweit ich weiß darf man sowas nur bei tatsächlichem verdacht wegen ... machen. Zu schnell fahren zählt da sicher nicht dazu.
    Aber selber schuld wenn du nicht die klappe aufbekommst..
     
  16. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    so sicher nicht, das geht anders, als jemanden zur ed behandlung mitzunehmen ..

    hast du denn ihre namen / dienststelle?
    wenn ja dann erstatte eine anzeige, denn die haben in dein RIS + freiheit der person eingegriffen, was ohne ermächtigungsgrundlage strafverfahren für die polizeibeamten zur folge hat
     
  17. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Mir kommt die ganze Geschichte auch etwas komisch vor, wegen zu schnellem Fahren werden i.d.R. keine Fingerabdrücke genommen... und auch noch mit den 8ern abgeführt... hattest vieleicht was im Auto liegen was dem Gesetzeshüter nicht so gefallen hat (BtM etc.) ?
    Oder biste mit 150 durch die City geheizt?
    Auf Antrag können deine Daten wieder gelöscht werden, solltest so etwas auch in mehreren Ausführungen unterschrieben haben. Vorausgesetzt du wirst nicht Verurteilt/Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
    Beispielsweise jemand bekommt Fingerabdrücke genommen und hat nen Fotoshooting wegen Verdacht auf Handel mit BtM,
    es gibt aber nicht genügend Beweise und der Staatsanwalt stellt das ganze ein können die Daten gelöscht werden.
    Gibt es jedoch ne Strafe,
    das geht bei Geldstrafen los bis zu Freiheitsstrafe, kann der jenige die Daten nicht löschen lassen, da mit den Daten zukünftige Straftaten aufgeklärt werden können.
     
  18. 18. November 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    was hakt ihr alle auf KriPo rum.. hier hat er selbst gesagt das das keine KriPo war.. also last mal gutseun man.. nur weil du einmal mit der polizei in konflikt gekommen bist, suchst du jez hier aufmerksamkeit? warum sollen wir dir helfen und vorallem WIE?
    man wenn du nichts gemacht hast ey geh zur polizeiwache und rede mit denen mein gott man
    aber da das hier n warez board is, bisse wohl doch nicht son heiliger
     
  19. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    So ein sinnloses kommentar wie von dir, vielleicht solltest du mal zum psychater? Ich hab gesagt wonach ich suche und das haben die meisten hier im thread auch verstanden gesucht ist mein Recht , hauptsächlich wegen der ed behandlung...
    Und wenn es keine Streife polizisten waren , waren es halt Kripos oder Zivis !

    @Reich&Potent : Namen und Dienststelle habe ich , aber das Verfahren wurde schon abgeschlossen bzw ein Urteil gefällt , der Staatsanwalt könnte höchstens noch seine berufung durchsetzen aber hab schon ein schreiben bekommen indem steht was auf mich zukommt...

    Kann ich a; Ihn immernoch Anzeigen , b; was genau meinst du mit ermächtigungsgrundlage wird in meinem fall also ein strafverfahren gegen die beamten eingeleitet ? ( Das versuche ich die ganze zeit hier im thread zu klären ) mit RIS meinst du Rechtsinformationssystem? Was genau hat es damit aufsich ?

    Thx an alle die versucht haben mich aufzuklären
     
  20. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Für den Fall das Du wirklich nur ein Raser gewesen bist, würde ich einen Brief für den Anwalt mit einer möglichst genauen Beschreibung machen (was der Beamte gemacht hat) und den Namen sowie Dienstgrad hinzufügen, eben alles. Dann lässte den Anwalt mal werkeln und hörst Dir an was er zu sagen hat.

    Für den Fall das Du doch Dreck am stecken hattest, lass es lieber sein, bevor es einfach unnötig teuer oder peinlich wird..
     
  21. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?


    RIS bedeutet das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. §2.1 GG i.V.m §1.1 GG. Das bedeutet soviel, dass du selbst bestimmen kannst wer was wo von dir weiß.


    Und ich kann dir jetzt zu 100% sagen, dass die Rechtswidrig gehandelt haben. Wenn sie deine Personalien feststellen konnten, dann haben sie absolut keine Rechtsgrundlage dich aufs Revier mitzunehmen, geschweige denn ne ED- Behandlung zu machen! An Revierleiter melden und Strafantrag stellen!

    @JimmyBob nach der STPO könenn sie garnicht handeln, da Ihnen dazu der Anfangsverdacht einer begangenden Straftat fehlt. Es war ja lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie können lediglich nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes handeln. Und da bleibt Ihnen eben nur der §20 oder §26 (in bawü zumindest)

    Selbst für die jedigliche Mitnahme fehlt absolut jede rechtsgrundlage. Ihr handeln war keinesfalls Rechtmäßig. Für die Maßnahme war lediglich eine Personenfeststellung rechtmäßig. Diese konnten sie durch deinen Ausweis erlangen. Mehr dürften sie nicht tun.
     
  22. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    schön auswendig gelernt, 1+ mit sternchen

    rechtmäßig hin oder her, gerade du als zukunftiger bulle im mittleren dienst solltest wissen wie es abläuft, die beschwerde kommt an, wird gelesen, in müll geschmissen und der beschwerdeschreiber erhält eine standardnachricht von wegen "sehr geehrter xy, im namen von pk a entschuldigen wir uns blablabla", pk a kriegt davon gar nichts mit und wenn er doch zur rede gestellt wird, glaub mir, dass er da eine ausrede parat hat und wenn nicht stichwort cop culture

    kanns machen was du willst, nützt alles nix
     
  23. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    Glaub mir, es gibt genügend (teilweise absolut(!) hirnrissige) Beschwerden die bis zur zuständigen Stelle kommen.
    Und ihr könnt es euch scheinbar nur schwer vorstellen, aber regelmäßig verlangt dann der Wachleiter zumindest ne schriftliche Äußerung zu der Sache. Und wenn sowelche Beschwerden öfter vorkommen dann wirds auch für den Wachleiter irgendwann auffällig.

    Mal ganz abgesehen davon glaube ich noch immer dass der TE einen ganz gewissen Teil der Wahrheit nicht preisgibt, eine volle ED-Behandlung lässt sich nicht einfach so grundlos durchziehen.
     
  24. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    hab eben auf den Test gelernt

    Ich weiß nicht genau wie´s abläuft, wenn sich da jemand beschwert, aber wir müssen in der schule sämtliche Fälle auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, für den fall eben, falls man sich verantworten muss. Und da isses eben so ein Fall. Da muss doch was zu machen sein. Kann ja nicht sein, dass die meinen die können mit den Bürgern machen was sie wollen.
     
  25. 28. Dezember 2010
    AW: wann darf die kripo fingerabdrücke nehmen?

    was für eine stvo nicht beachtet? hast dich nicht an die stvo gehalten? wie sah das denn aus?

    hast bestimmt ne familie im suff platt gefahren.... erläutere doch mal alles ein wenig genauer wenn du genaue antworten willst. keine angst der polizist liest das nicht mit und macht dir somit auch keinen strick draus
     
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