Was blüht mir, wenn die Polizei rausbekommt, dass ich das war?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Dr. Gute Antwort, 12. Juni 2006 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 12. Juni 2006
    Noch nicht aufgeklärt ist eine Körperverletzung, die am ... begangen wurde. Einem 42-jährigen ... wurde bei einer Schlägerei das rechte Handgelenk gebrochen. Außerdem erlitt er am linken Auge und Jochbein sowie am linken Ellbogen und Unterarm schmerzhafte Prellungen. Der Täter wird wie folgt beschrieben: ...

    Was blüht mir, wenn mich die Polizei erwischt? Das war meine erste richtige Schlägerei, mit der Polizei hatte ich nur als kleines Kind zu tun, weil wir 'nen Briefkasten in die Luft gesprengt haben...^^ Hatte schon mal jemand etwas vergleichbares gemacht? Bitte, schreibt schnell. Danke schon mal im Voraus.

    Gruß, Don Kfa
     
  2. 12. Juni 2006
    Sorry, aber du bist doch echt derbst auf den Kopf gefallen. Warum hastn den Zusammenfallen lassen? Wenn du schon volljährig bist kann dir sogar gefängnisstrafe drohen. Vlt auch nur auf bewährung aber dafür ne schöne geldstrafe. Mit sowas ist nicht zu spaßen. Man man man die jugend von heute .

    MFG
     
  3. 12. Juni 2006
    Was dir blühen könnte?
    Anzeige -> Anklage -> möglicherweise Schmerzensgeld oder Haftstrafe (je nach dem, wie alt du bist etc.)
     
  4. 12. Juni 2006
    Bin 18
     
  5. 12. Juni 2006
    grr wieder welche schneller ^^
    über 18 ne anzeige , geldstrafe , bewährung im aller schlimmsten fall gefaehngis
     
  6. 12. Juni 2006
    ja wenn und bei ner schlägerrei ist der andere warscheinlich auch nicht ganz unschuldig also wenn er dich anzeigt kanns du ihn auch anzeigen (also wegen körperverltzung)

    wenn er das macht geh ich mal davon das das du schmerzensgeld und sozialstunden machn muss als strafe aber was anderes denke ich nicht
     
  7. 12. Juni 2006
    Verhalt dich dann im Gericht ordentlich;und spiel nicht den G'..
    Hmm .. und joa.. wird schon nicht so schlimm sein bruder..
    Wirst du hinter dir haben ..
     
  8. 12. Juni 2006
    Also wenn du m,it der schlägerei angefangen hast, vllt sogar unbegründet, dann wird das sicher in richtung schmerzensgeld gehen oder vllt. schlimmer.
    Wenn du nicht angefangen ahst dann kannste vllt gegenanzeige erstatten(da bin ich mir aber nicht sicher).
     
  9. 12. Juni 2006
    Tja ich sag nur, selbst schuld, schlagen ist und bleibt keine Lösung! Die Leute die das mit Worten, Geduld und Vernunft regeln...das sind für mich richtige Leute.....aber die die immer gleich schlagen wollen..das sind die die die größte klappe haben.

    Junge, erst denken dann reden und nicht gleich immer draufhauen, das bringt nix.

    Nochwas...überleg mal wenn der Mann vll durch deine Schlägerei blind wäre oder sonst was das er vll im Rollstuhl sitzen würde etc...dann wäre dein Leben so gesagt am *****!

    Du könntest dein Leben lang für den Mann zahlen.

    Wenn du glück hast kommst mit ner hohen Geldstrafe und Schmerzensgeld davon.
     
  10. 12. Juni 2006
    Er hat 'ne Flasche in unsere Richtung geworfen und ich war sehr alkoholisiert... Er hat mich gereizt, ich hab ihn auf den Boden gestumpt, dann ist er aufgestanden und hat immer mehr gereizt. Irgendwann hat er gesagt, dass er über mich lacht und dass jeder, der außenrum steht ihn eher schlagen würde als ich, da bin ich in meinem Zustand ausgetickt und hab dem ordentlich eine gelangt. Das war's auch schon, mehr hab ich nicht gemacht. Aber ich bin schon sehr kräftig und mit solchen Folgen hab ich nicht gerechnet

    Edit: und ich bin kein "G" und auch kein Hopser, sondern ich zieh mich normal an und bin eher der unauffällige Typ
     
  11. 12. Juni 2006
    in dem fall auf unzurechnungsfähigkeit pledieren und und mal ganz dringend zum psychologen

    edit: hoffentlich lässt du jetz mal die finger von alk... auch wenn dus net glaubst, aba du bist inna gesellschaft nen , wenn du säufst... und obendrein auch noch höchst schädlich... auch wenns "cool" is... kenn paar fälle, die abgestürtzt sind, weil die im suff auch jeden scheiß gemacht haben... du wirst dann dein leben nicht mehr froh
     
  12. 13. Juni 2006
    @Yuri,
    schädlich klar, aber in grenzen ist doch alles okay..

    erstmal tut mir der mann leid der von dir was aufs maul bekommen hat, zweitens tust du mir leid, weil du ausgetickt bist.

    wenn du blau warst... unzurechnungsfähig würd ich mal sagen...
    oder vll doch aus dem affekt? ich weis nicht so genau.

    vll wärs ja ne geste dich bei dem mann zu entschuldigen falls er sich noch im krankenhaus befindet... ist deine entscheidung, und vor gericht würd ich mich auch auf jeden fall entschuldigen, dass es dir leid tut das du ihn umgewämmst hast, weil du wolltest es ja gar nicht... und ich hätte ihn an deiner stelle verbal mit worten fertig gemacht, anstatt ihn gleich umzuwixxen... nagut, was geschehn ist ist geschehn, kannst nicht mehr viel tun. wenn du gepackt wirst, entschuldigen, aber ansonst denk ich mal wird dir nicht viel passieren weil du betrunken warst.

    viel glück auf jeden fall!
     
  13. 13. Juni 2006
    Du weißt gar net, wie leid mir das tut Das war im Affekt, er hat mich gereizt und es war eine Kurzschlusshandlung! Und wenn ich jetzt zu ihm geh und mich bei ihm entschuldige, zeigt der mich an und verklagt mich auf sonst was
     
  14. 13. Juni 2006
    dazu kommt unterlassene hilfe leistung ,und vieleicht noch nötigung, arbeitsausfall und und und

    also sowas solte man sich vorher überlegen
    und auf jemand anderes einzuschlagen zeugt nur davon das man sich nicht mit worten
    weren kann

    mann solte sich nur im absoluten notfall prügeln ,da die folgen zu heftig sein können
     
  15. 13. Juni 2006
    naja, in den usa könnte man dich richtig verklagen... da wärste dem typen millionen schuldig, aba hier in deutschland nicht
     
  16. 13. Juni 2006
    n Kumpel hatte auch mal so ne Schlägerei.
    Er hat ihm siene Nase gebrochen und ihn ins Krankenhaus geprügelt
    naja auf jeden

    Als ihm dann mit ner Anzeige wegen Körperverletzung gedorht wurde, hat sich der depp kurze hand entschlossen, sich von nem kumpel ein blaues Auge hauen zu lassen, damit schien es so, als ob er auch was abbekommen hätte und dann war die sache gegessen...

    Versuch das mal

    sonst noch viel glück ;D
     
  17. 13. Juni 2006
    Tja ich würde sagen wenn mans rausfindet und er nicht als erster handgreiflich wurde dann kannste dich warm anziehn und versuchend ich so brav wie möglich zu verhalten und vor Gericht (falls es denn soweit kommt) den ganz lieben machen und mehr bleibt dir nicht übrig.

    Jedoch kann ichs verstehn wenn man besoffen ist und jemand versucht mit allen mitteln einen zu reizen.
    Mir ist das auch schon passiert nur hat derjenige mir ein birglas in den Nacken geknallt und hatte dann innerhalb von nem augenblick derbsten Kontakt mit dem nächsten tisch gemacht.

    Im endeffekt keine gute idee aber in dem Moment hab ich nichtmal nachgedacht, er hatte immernoch weniger abbekommen als ich aber trotzdem blöd geguckt und sich entschuldigt damit war die sache gegessen. Soweit sollte man dann doch noch denken können und sich gaanz schnell wieder abkühlen.
     
  18. 13. Juni 2006
    Einsichtig sein und Reue zeigen ist schonmal das Beste.

    Wenn du dich dazu noch stellen würdest,wird das sicher zu deinen Gunsten ausgelegt.
    Mußt du aber selber wissen bzw. mit einem Anwalt besprechen!

    Ansonsten,wäre es für dich von besser wenn du bereits eine:
    private Rechtschutz Versicherung (wegen Anwalts und Gerichtskosten)
    und eine
    private Haftpflicht Versicherung (wegen eventuellen Schadensersatzforderungen)
     
  19. 13. Juni 2006
    Naja, im grunde genommen hat er ja den Streit angezettelt und Du hast aus Angst dann im alkoholisierten Zustand Dich gewehrt. Wenn Du nen guten Anwalt hast, dürftes mit nem blauen Auge davon kommen. Und anscheinend gibt es ja auch keine vernünftigen Zeugen?
     
  20. 13. Juni 2006
    also dann fang ich mal an

    da er eine flasche auf dich geworfen hat, könnte es nach § 33 des StGB als überschreitung der Notwehr gelten.

    oder es würde nach § 20 des StGB geahndet werden (da ich vermute das da Alkohol auch dazuzählt)

    also würdest du nicht bestraft

    was natürlich ganz geschickt wäre ist wenn du über 1 Promille gehabt hättest ich glaub dann wärst auf alle fälle ausm schneider

    ansonsten kannst dich ja auch HIER ein wenig schlau machen, in deinem fall müsstes im StGB (StrafGesetzbuch) schaun.
     
  21. 13. Juni 2006
    Also wenn es vor Gericht geht auf jeden fall Reue zeigen und vielleicht mit dem Anwalt eine Taktik ausüben die auf denn alkoholisierten Zustand baut.
     
  22. 13. Juni 2006
    bei einem solchen Fall redet mal von einer schweren Körperverletztung...
    wenn die Polizei genau weis das du es warst bedeutet das du eine Anziege bekommen wirst und vor Gericht treten musst...den rest wird der Richter dann Entscheiden wenn du schon vorbestrafft bist is es schlimmer

    ich muss am 19.06 vor Gericht als Zeuge erscheinen (wegen Körperverletztung) <--- in disem Fall=Geldstrafe,Jungendarest oder Sozialstunden usw.
    HBG
     
  23. 13. Juni 2006
    Hmm... Okay, danke liebe Leute ;P Die, die mir geholfen haben, haben 'nen 10er bekommen, aber jetzt schließe ich lieber mal, da es sonst in Spamming ausartet
     
  24. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.