Was dürfen Gäste im Hotelzimmer und was nicht?

Artikel von Tommy Weber am 28. März 2022 um 10:10 Uhr im Forum Urlaub und Reisen - Kategorie: Ratgeber & Wissen

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Was dürfen Gäste im Hotelzimmer und was nicht?

28. März 2022     Kategorie: Ratgeber & Wissen
Hotels werben gerne mit dem Slogan „Fühlen Sie sich bei uns wie zu Hause“, aber viele möchten gerne den Satz hinzufügen: „Aber bitte benehmen Sie sich nicht so“. Ein Hotelzimmer ist ein Zuhause auf Zeit und nicht selten vergessen Gäste, dass sie das Zimmer nur temporär gemietet haben. Sie zahlen den Zimmerpreis und wohnen darin, was aber nicht heißt, dass sie in diesem Zimmer alles dürfen. Bei einigen Verhaltensweisen ist es besser, sie zu unterlassen, andere können sogar dafür sorgen, dass die Hotelgäste richtig viel Ärger bekommen.

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Einfache Regeln beachten
Ein Bett, ein Schrank, ein Fernseher sowie ein Bad, und alles in sauberem Zustand – so etwas können Gäste von einem Hotelzimmer erwarten. Natürlich gibt es unterschiedliche Ausstattungen und Serviceleistungen, je nachdem, wie viele Sterne das Hotel hat, aber im Prinzip ist ein Hotelzimmer wie das andere. Die Gäste, die ein Hotelzimmer mieten, sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie sich in diesem Zimmer nicht alles erlauben dürfen. Dies fängt schon mit einem Nichtraucherzimmer an. Wer in einem solchen Zimmer wohnt, sollte das Rauchen unterlassen, aber wie sieht es auf dem Balkon oder der Terrasse aus, die zum Zimmer gehören, ist es dort erlaubt?

In diesem Fall ist es eine gute Idee, vorher an der Rezeption zu fragen, ob das Rauchen im Freien erlaubt ist. Nicht jedes Hotel sieht dieses Verhalten gerne, da die Gäste, die in den Nebenzimmern wohnen, sich vielleicht durch den Rauch belästigt fühlen.

Darf auf dem Zimmer gegessen werden?
Ein sehr heikles Thema ist die Frage, ob Gäste in ihren Hotelzimmern essen dürfen oder nicht. Viele buchen mit Frühstück oder mit Halbpension, ist es dann am Mittag oder am Abend erlaubt, dass ein kleiner Snack auf dem Zimmer gegessen wird? Wenn es eine Minibar gibt, können mitgebrachte Lebensmittel sogar kühl gelagert werden. Ist dies aber der Zweck einer Minibar? Der (oft überteuerte) Inhalt der Minibar ist schließlich für den kleinen Hunger und Durst gedacht, aber das Hotel möchte damit in erster Linie Geld verdienen.

Ein echtes No-Go ist es, sich eine komplette Mahlzeit oder eine Pizza zu bestellen und sie von einem Lieferdienst ins Hotelzimmer liefern zu lassen. In diesem Fall hat das Hotel das Recht, den Pizzaboten schon an der Rezeption abzuweisen. Falls es deshalb zu einem Streit mit dem Hotelgast kommt, dann kann das Hotel sich jederzeit auf sein Hausrecht berufen. Genauer gesagt: Die Hotelleitung kann darüber bestimmen, wer in den Zimmern schlafen darf. Besteht der Gast weiterhin auf seiner Pizza, dann kann das Hotel dem Gast kündigen.

Darf etwas vom Büfett mitgenommen werden?
Die Mehrzahl der Hotels bietet den Gästen am Morgen ein Frühstück in Form eines Büfetts an. Viele Gäste, die vielleicht eine Tagestour geplant haben, schmieren gleich mehrere Brötchen und bedienen sich großzügig am Obst. Das Ganze stellt dann den Proviant für den Tag dar, und zwar stets mit demselben Argument: Für das Frühstück wird schließlich bezahlt, wie für das Zimmer auch. Dieses Argument zieht leider nicht, denn die Gäste dürfen sich im Frühstücksraum gerne satt essen, aber direkt einen kleinen Imbiss oder Proviant für den Tag einzupacken, geht nicht.

Wer einen Tagesausflug plant, kann aber im Hotel fragen, ob man dort ein Lunchpaket zusammenstellt. Viele Hotels bieten diesen Service für ihre Gäste an, oftmals sogar ohne Bezahlung.

Dürfen Gäste auf ihrem Zimmer Besuch haben?
Eine andere, etwas heikle Angelegenheit, bei der das Hotel sein Hausrecht geltend machen kann, ist der Besuch von Gästen auf dem Zimmer. Vielfach passiert es, dass auf einer Reise Bekanntschaften gemacht oder sogar neue Freunde gefunden werden. Wer die neuen Bekannten oder Freunde zu einem kleinen Umtrunk mit auf das Hotelzimmer nehmen möchte, kann großen Ärger bekommen. Viele Hotels schätzen es nämlich nicht, wenn ihre Gäste fremden Besuch auf dem Zimmer empfangen. Wer allerdings einem Bekannten nur schnell etwas geben will oder ihm die Einrichtung zeigen möchte, sollte an der Rezeption fragen.

So etwas ist nicht nur eine Sache der Höflichkeit, sondern dient zugleich der Sicherheit. Hotels versuchen immer, so gut es geht, die Übersicht zu behalten, wer in ihrem Haus unterwegs ist. Dies hilft dabei, Diebstählen oder schlimmeren Verbrechen effektiv vorzubeugen. Wenn der Besuch länger bleiben möchte, muss die Hotelleitung ihre Zustimmung geben. Ausgeschlossen ist allerdings, die Übernachtung eines weiteren Gastes auf dem Zimmer. Dies wird nicht nur als Betrug gewertet, sondern verstößt zudem gegen die Meldepflicht.

Was darf aus dem Zimmer mitgenommen werden?
Wer schon einmal in einem wirklich erstklassigen Hotel übernachtet hat, hätte vielleicht gerne den flauschigen Bademantel, die weichen Handtücher und die edle Seife eingepackt und mit nach Hause genommen. Bei Pflegeartikeln aus dem Bad, einem Notizblock oder einem Kugelschreiber mit dem Logo des Hotels sinkt die Hemmschwelle, denn diese Sachen werden von der Mehrzahl der Gäste als Andenken mitgenommen. Streng genommen gelten selbst diese Wegwerfartikel als Diebesgut, wenn sie im Koffer landen. Aus rechtlicher Sicht darf also nichts aus einem Hotelzimmer entwendet werden. Die Begründung ist einfach, denn die Ausstattung des Zimmers gehört nicht zur Buchung. Der Gast darf alles vor Ort gerne benutzen, aber es bleibt Eigentum des Hotels. Infolgedessen ist die Mitnahme definitiv ein Diebstahl.

Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt einfach nach, ob er die angebrochene Flasche Shampoo mitnehmen darf. Eine andere Möglichkeit bieten die hoteleigenen Shops, in denen der Bademantel oder das Handtuch gekauft werden können.

Wann darf das Hotel Gäste hinauswerfen?
Immer wenn der Gast sich nicht an die Hausordnung hält, darf die Hotelleitung diesen Gast aus dem Hotel entfernen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gast andere Gäste belästigt oder beleidigt. Sollte ein Gast das Personal als seine persönlichen Dienstboten sehen und die Mitarbeiter des Hotels entsprechend behandeln, ist so etwas ebenfalls ein Grund für eine sofortige Kündigung. Gäste, die etwas stehlen, fliegen in jedem Hotel sofort raus, und auch wer sich betrinkt und anschließend für Ärger sorgt, kann damit rechnen, dass er sein Zimmer räumen muss.

Heute ist es üblich, Hotels im Internet zu bewerten. Wer vielleicht nicht ganz zufrieden mit den Leistungen war, sollte dies noch vor Ort besprechen und das Hotel nicht erst später auf dem Onlineweg schlecht bewerten. Auf Augenhöhe zu kommunizieren, ist immer die bessere Wahl.

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