#1 30. Dezember 2012 Hallo mir wurde letztens erzählt, dass der Vermieter ab 2013 die Provision an den Makler zahlen muss. Jetzt finde ich leider nichts konkretes im Internet, sondern halt nur ältere Beiträge die mir erzählen dass es geplant ist und so weiter. Gibt es denn jetzt schon einen konkreten Gesetz auf das man sich berufen kann oder nicht? Hoffe ihr könnt mir da helfen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. Dezember 2012 Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2012 AW: Wer bezahlt die Maklerprovision bei Vermietungen ab 2013? Es gibt ja noch kein Gesetz, die wollen das im ersten Quartal erstmal im Bundesrat bequasseln. Aber so wie ich es verstanden habe, bezahlt derjenige die Provison, welcher das Gesuch an den Makler abtritt. Also wenn ein Vermieter nen Mieter sucht und dieser durch den Makler gefunden wird, zahlt der Vermieter. Wenn ein Mieter ne Wohnung möchte, sich an den Makler wendet, dann zahlt dieser die Cortage. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. Dezember 2012 AW: Wer bezahlt die Maklerprovision bei Vermietungen ab 2013? Der Vermieter schließt dazu Maklerverträge ab. Soll der Mieter die Maklercourtage zahlen, wird dies im Mietvertrag festgelegt. Die Zahlungspflicht entspringt also immer einem Schuldverhältnis, einem Vertrag über die gegenseitig zu erbringenden Leistungen. Gibt es keine vertragliche Regelung, darf ein Makler auch nicht tätig werden. + Multi-Zitat Zitieren