#1 13. Januar 2013 Hi, ganz kurz: Frage: Wenn du eine Ware im Internet kaufst und dann per Widerruf zurückschicken willst, musst du zuerst abwarten, bis das Geld eingegangen ist oder musst du zuerst die Ware hinschicken? Ich googel hier seit 30 min diese Frage, kommt aber auf keinen Paragraphen im BGB oder einen Gerichtsentscheid vom OLG / LG / EuG + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Januar 2013 AW: Widerrufsrecht - Zeitlich Ablauf der einzelnen Schritte für gewöhnlich schickst du denen erst die ware zu. dann gucken die, ob der gegenstand von dir schwere gebrauchsspuren oder ähnliches aufweist und schicken dir dann das geld zurück. falls der gegenstand schwere gebrauchsspuren o.ä. aufweist können sie dir was von dem geld abziehen dafür, sprich dir nur einen teil des betrags zurücküberweisen. manche verlangen dass du sie vorher per email kontaktierst, anderen kannst du den gekauften gegenstand direkt zuschicken. am besten schaust du auf der jeweiligen seite wo du es gekauft hast. die haben alle was zum thema widerrufsrecht auf ihrer seite stehen + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Januar 2013 AW: Widerrufsrecht - Zeitlich Ablauf der einzelnen Schritte Ja, zum Widerrufsrecht hat der Händler einige Paragraphen drin, nur in welchen Reihenfolge der Widerruf nach BGB / EGH von statten zu gehen hat, konnte ich nirgendwo entnehmen. Die Handhabung vom Widerruf war mir im groben und ganzes klar, nur stelle ich mir die Frage, wo das Festgelegt ist oder ob es dazu einfach keinen Gesetztestext oder Gerichtsentscheid gibt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. Januar 2013 AW: Widerrufsrecht - Zeitlich Ablauf der einzelnen Schritte Hier steht doch alles drin § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org Du hast 14 Tage Zeit und fertig. Da gibt es keine spezielle Choreografie + Multi-Zitat Zitieren