#1 4. Juli 2006 so dieses h4 urteil ist aktuell Auch mit kaputter Hose: Arbeitslose müssen Termine wahrnehmen Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: S 11 AS 317/05), dass ein Leistungsempfänger auch mit schadhafter Kleidung zu Terminen bei seinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt erscheinen muss. Das Gericht wies damit die Klage eines Langzeitarbeitslosen ab, welcher zwei Termine bei seinem Leistungsträger versäumt hatte. Der Mann gab an, er würde keine einzige intakte Hose besitzen und es wäre ihm somit unmöglich, zu erscheinen. Seine Leistungen wurden daraufhin um 103,50 Euro gekürzt, woraufhin der Hartz IV-Empfänger die Klage einreichte wenn er nur in unterhose dahingegangen wäre hätte man ihn aber wegen erregung öffentlichen ärgernisses angezeigt + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Juli 2006 Na das is doch mal was. Wär ja auch noch schöner wenn sich arbeitslose mit schmutziger oder kaputter Kleidung um ihre Termine beim Berater drücken dürfen. Aber vllt hätte er ja, wenn er mit unterhose gekommen wäre und dafür ne Anzeige bekommen hatte, die bei senem Sachbearbeiter gelten machen können. lol Nee nee also sachen gibts. PS: Ich kann ja auch nich sagen ich geh net arbeiten nur weil ich nen Fleck aufm shirt oder ner hose hab. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Juli 2006 na ist schon ein bissl extrem, immerhin gibts ja Flohmärkte, wo man sich billige aber immernoch gute Klamotten kaufen kann. Diese Ausrede des Mannes war aber ein wenig übertrieben. Er hätte höchstens sagen können, er hätte kein Fahrgeld gehabt, um aufs Amt zu kommen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Juli 2006 Oder hat er angst gehabt das einer Merkt das er keine Arbeit hat ?? Sachen gibts ?( + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. Juli 2006 tjo die arme gesellschaft kann ich darauf nu rerwiedern ... Bei der Sozialhilfe konnte man sich nach meinem wissen jedes jahr oder so ka Kleidergeld abholen um sich dann "Hosen" kaufen zu können :/ + Multi-Zitat Zitieren