#1 11. Juni 2007 Moin Leute, ich habs dieses jahr verbockt (bleibe inner 12 sitzen) und muss nun nen antrag stellen, damit ich die stufe wiederholen kann und halt mit begründung und so, nur habe ich keine ahnung was ich da rein schreiben soll bzw. wie das schriftstück aussehen soll. Schätze mal das sind generelle regelungen, also vll. kennt sich jemand damit aus? Falls jemand nen beispielantrag hat oder ähnliches, bitte posten, habe über google nichts gefunden. MFG RhyminSimon + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe bist du sicher, dass du einen antrag brauchst? davon habe ich noch nie was gehört. meines wissens ist das nur nötig, wenn du freiwillig wiederholst wenn du durchfällst, wirst du einfach nicht weitergestuft, aber die melden dich deswegen nicht ab ausser du bist vorher schonmal in der oberstufe durchgefallen edit: ich glaube du bist falsch informiert. im netz steht auch nichts dergleichen + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe also so eine regelung ist mir auch nicht bekannt aber wenn du eine begründung reinschreiben sollst warum dann kannste ja schreiben das du in letzter zeit familiere probleme oder andere probleme hattest und dich deswegegn nicht rischtig auf die schule konzentrieren konntest das du dieses jahr unbeding schaffebn möchtest und so ein gelabber halt . aber das mit dem antrag möchte ich jetzt auch mal wissen ob es sowas gibt mfg n0TaX + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe ist bei uns auch so. er muss einen antrag schreiben, damit er die s1 (12. klasse) wiederholen darf. schreib halt als begründung zur wiederholung: "aufgrund besonderer familiärer probleme waren meine schulischen leistungen leider nicht ausreichend. ich glaube, diese probleme nun behoben zu haben, um einen neuanfang zu starten" [...] + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe eigentlich müsste auch reichen "verbesserungswürdige schulische leistungen" oder sowas. du sollst ja nicht begründen, warum du in dem entsprechenden jahrgang so schlechte leistungen erbracht hast, sondern warum du diesen jahrgang wiederholen möchtest. und wenn du das freiwillig machst ist der grund ganz einfach der, dass du deine leistungen verbessern möchtest und das kannste auch so schreiben + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe bei uns inner schule lassen sich auch viele zurückstellen (11. wiederholen) wegen schlechten leistungen usw. wüsste aber nicht, dass man da ne begründung für braucht mfg + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe In der 12ten und 13ten kann man nicht durchfallen. Wenn man eine Hürde nicht schafft, dann wird man nicht zum Abitur zugelassen. Bekommt aber dann nach der 13ten ein Zeugnis, bloß hat man halt keine Hochschulreife. Deshalb kann ich mir schon vorstellen, dass man sich da irgendwie bemerkbar machen muss. Ich hätte allerdings eher gedacht, dass man da ein Formular oder sowas ausfüllen muss. + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe wenn man in der qualifikationsphase nicht zum abitur zugelassen wird, sprich weil man nicht die entsprechenden noten hat, bekommt man n schreiben, dass man nicht zu gelassen wird. man muss somit die stufe 12 noch einmal machen. bei uns an der schule geschieht die ohne, dass man etwas einreichen muss. meist wird dir das dann von den lehrern erklärt. frag einfach mal eurern oberstudienrat gruß g3neral + Multi-Zitat Zitieren
#9 13. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe Also,ich kenne auch jemanden der die 12.Klasse wiederholen muss,der muss auch so ein Schreiben einreichen,allerdings besteht da dasselbe Problem,er hat keine Ahnung was da drin stehen muss. Also wenn irgendjemand Ahnung davon hat,soll er's posten + Multi-Zitat Zitieren
#10 13. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe ich würd reinschreiben, dass du gerne das jahr wiederholen würdest, weil einfach sehr viel schief gelaufen ist und du dich bessern möchtest, kannst auch einfach schreiben, dass du durch private probleme die jetzt nicht mehr vorhanden sind sehr oft abgelenkt warst oder so mfg + Multi-Zitat Zitieren
#11 13. Juni 2007 AW: Wiederholung in der Oberstufe Obacht! Auf einem Gymnasium in NRW ist es momentan so, dass Anträge wegen "Verbesserung der schulischen Leistungen" rigoros abgelehnt werden mit dem Vermerk, eine solche Möglichkeit würde im entsprechenden Schulrecht nicht bestehen. Ebenso wird bei Nicht-Einreichen des Antrags die Versetzung durchgeführt, ein freiwilliges Wiederholen ist dann nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, wirklich sicher wiederholen zu "dürfen", ist, die entsprechenden Kursdefizite bereits im 12. Schuljahr zu erreichen, so dass eine Qualifikation fürs Abitur nicht möglich ist. Ob das alles so rechtens ist, vermag ich nicht zu sagen, so läufts hier aber. + Multi-Zitat Zitieren