Wiederstandsrecht im ISLAM?!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Aufklärung2012, 6. April 2008 .

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  1. 6. April 2008
    Hallo,ich würd gern mal wissen wo es im Koran und ob es einem Muslim erlaubt ist wiederstand gegen seinem LAND zu machen?


    Da uns deutschen es schwer fällt jemand einfach so zu töten( siehe Hitler) haben wir deutsche im GRUNDGESETZBUCH ein Paragraph der besagt: (frei formoliert) Das ein deutscher brüger das recht zu töten hat, wenn es zu einer DIKATUR kommt....


    Irgendwie so ist das...Nun würde ich wissen, das es sicher stellen gibt die Im kORan stehen die dem MUSLIAM schon von anfang an solche rechte gibt...

    Was wisst ihr darüber?
     
  2. 6. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    Strengstens verboten. Aber ich glaub wir hatten das Thema schonmal hier.

    also im Koran steht (jetzt nicht wort für wort) : es darf kein individuum getötet werden. Auch jemand der eine Ameise tötet begeht eine Sünde.
    Selbstmord : ebenfalls eine große Sünde, da man aufgibt an Gott zu glauben.

    Also ich will damit sagen, dass es keine Regel gibt Widerstand gegen das Land oder jmd. anderem zu leisten.

    Wenn ich mich irre, bitte korrigieren (an: moslems)

    mfg
     
  3. 6. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    Koran hier oder da, Bibel dort oder hier.
    Längst hat dieses, wie ihr es nennt "Glaube" diese Menschen, dieses Volk was mal daran geglaubt hat, verlassen.
    Von daher, spielt wohl keine Rolle was da drin steht und was nicht.
     
  4. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!


    Ich weiß nicht aus welchem Zusammenhand du das hast, Jedoch ist es, soweit ich weiß, in Amerika so wie du es beschrieben hast.
     
  5. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    Also ich habe an deinem Thread sehr viel zu bemängeln.

    1. Deine Rechtschreibung und Grammatik sind grässlich!
    2. "Da uns deutschen es schwer fällt jemand einfach so zu töten( siehe Hitler)" > Hitler fiel es offensichtlich nicht schwer jemanden einfach so zu töten (schlecht formuliert). Außerdem fällt es Menschen anderer Nationen sicher genauso wenig leicht und mit Hitler hat das mal überhaupt nichts zu tun
    3. Artikel 20 Absatz 4 besagt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Widerstand leisten, heißt nicht töten! Außerdem wäre es wohl sehr paradox, wenn man die, durch das Grundgesetz geregelte Ordnung durch brechen der Grundgesetze erhalten dürfte.
    4. Du vergleichst hier die Verfassung eines Staates, die, angepasst auf die heutige Gesellschaft, von 65 Politikern geschaffen wurde und eine religiöse Schrift, die vor ca. 1400 Jahren enstand und die Lebensregeln für viele Millionen Muslime enthält, die ihn vielen verschiedenen Ländern leben. Fällt dir da etwas auf? Du vermischt Politik und Religion und 2 Schriftstücke, die aufgrund ihrer Entstehung auf deine Frage bezogen, nicht zu vergleichen sind!
     
  6. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    nicht schon wieder so einer...
    man darf nur im krieg töten um sein land zu beschützen....

    sonst nicht, im koran steht nix mit töten usw.
    jeder 2te ..... fragt dieselbe ...
     
  7. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    lies mal genau
    dein vormann hatts gepostet

    art. 20 abs. 4 besagt das du gewaltsamen wiederstand leisten darfst wen eine einzelne person oder eine gruppierung die staatliche grundordnung zu zertören droht UND alle legalen mittel bereits ausgeschöpft wurden (erfolglos)

    nur hatt der artikel 2 klitze kleine hacken

    1. der umsturz muss verhindert werden ... wen dann plötzlich diktatur herscht bist du der erste einwohner im arbeitslager
    2. wens erfolgreich verhindert wurde muss der richter nachher deiner ansicht sein ... sons wars trotzdem mord = pech gehabt


    und wie m00pd00p schon sagte, du vergleichst äpfel mit gurken ... politik und religion sin mal sowas von unvergleichbar :/

    mfg
     
  8. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    Hier in Deutschland passt es nicht zusammen, in islamisch regierten Länder (ohne Trennung Staat/Religion) gehört allerdings die Vermischung zwischen beidem zum täglichen Brot.

    Ich gebe allerdings m00pd00p Recht, die Vergleiche und vor allen Dingen die Rechtschreibung des Themenerstellers sind haarsträubend. ;(

    Und das Grundgesetz Deutschlands mit dem Koran vergleichen zu wollen, das passt nicht wirklich. Und jemand der sich ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzt, dürfte mit Antworten aufwarten die über dem intellektuellen Horizont des Threadstarters liegen.
     
  9. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    Ich bin selber Muslim, in deutschland aufgewachsen, kenn mich sicher mehr als viele hier in meiner Relgion aus.

    Das Problem ist, dass mein GMK Lehrer immer wieder dadrauf zurück kommt: Und es seine WORTE waren: Uns deutschen fällt es ja schwer einen Menschen zu töten...blabla

    genau so kam es in einer KLAUSUR auch dran...naja so denkt der Lehrer...was ich selber auch für ne it finde..aber was solls LEHRER halt ne...

    Dann kam er auf mich zu, da ich immer mit ihm am Diskutieren bin, sagt er zu mir so : lehre: Adda, finde herraus wo im Koran steht das man gegen seinen eigenen LAND wiederstand leisten kann.
    Adda: Ja ok Herr....
    Lehrer: Und ich weiß es gibt sehr sehr viele Stellen im Koran!
    Adda: ja, ist okay...ich such und erstelle ein referat



    So, dann hab ich ihm letzten bischen von meinem Referat gezeigt: damit er sich ein Bild machen kann, wie ich über die sache denke:

    Ein Rückblick zeigt das den Juden damals durch die Thora gesagt wurde: Auge um Auge Zahn um Zahn. Sie sollten sich also für alles was ihnen widerfahren wurde rechen. Das lag daran dass das jüdische Volk damals ein sehr ängstliches Volk war. Es ließ alles über sich ergehen und wusste sich nicht zu verteidigen. Durch den Propheten Moses lernten sie die Verteidigung. Doch nach dem Tod von Moses wurde die Juden ein grausames und gewalttätiges Volk.

    Deshalb wurde dem Volk durch die Biber bzw. durch den Propheten Jesus Christus das Recht des Rächens abgenommen. So heißt es in der Bibel: Wenn dir jemand auf deine rechte Backe schlägt so halte ihm auch die linke hin (frei formuliert).

    Als der Islam offenbart wurde, ging die Lehre des Verteidigen ein Schritt weiter. So heißt es im Koran das grundsätzlich Rache erlaubt ist, aber das Verzeihen wird auch als eine gute Tat angesehen. Genauer gesagt waren die Menschen so weit das sie diese Lehre verstehen konnten. Nicht sofort zurück schlagen oder nur noch verzeihen das der Feind das ausnutzt. Nein, viel mehr sollten die Menschen abwägen, was besser ist. Strafe oder Verzeihung? Und das was besser ist zu wählen.

    Islam ist eine friedliche Religion, nicht so wie die westlichen Medien das heute zeigen. Im Islam ist nur die Verteidigung erlaubt kein Angriff. Das heißt wenn ein islamisches Volk/Land angegriffen wird dann hat das Volk/Land das Recht sich zu rechen. Das ist das Recht eines jeden Menschen. Auch im Falle eines Krieges bzw. Verteidigungskrieges ist nicht erlaubt bewohnte Gebiete, Krankenhäuser, Schulen etc. anzugreifen.

    Ich werde euch das in 3 Schritten erklären:
    1. Geduld und Ausharren statt Gewaltanwendung(Sure 5:2)

    2. Entschlossene Gewaltanwendung gegenüber Unrecht und Unglauben(Sure 22:39ff), (Sure 9:29)
    3. Einschränkung und Begrenzung in der Gewaltanwendung(Sure 2:190-193), (Sure 4:230)



    ___________


    So nun was denkt ihr?
     
  10. 7. April 2008
    AW: Wiederstandsrecht im ISLAM?!

    schwache rechtschreibung (schwach ist eigentlich gar kein ausdruck) und vorher mangelnd informiert (diesen paragraphen gibt es so nicht!).

    deshalb ~closed~
     
  11. Video Script

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