"Wir wollen nur das Gebot Gottes erfüllen"

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von CeNedra, 21. Februar 2006 .

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  1. 21. Februar 2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    GELDSTRAFE FÜR SCHULBOYKOTTEURE

    Seit über vier Jahren unterrichtet ein bibelfrommes Hamburger Ehepaar seine schulpflichtigen Töchter selbst. Jetzt urteilte das Amtsgericht: Die "heile Welt" des Elternhauses isoliere die Kinder, "Homeschooling" könne eine richtige Schule nicht ersetzen.

    Hamburg - Gabriele Eckermann hatte auf ein "mutiges Urteil" gehofft. Seit dem Jahr 2000 kämpft die Rechtsanwältin mit ihrem Verein "Schulunterricht zu Hause" darum, dass "die Grundrechte nicht länger von der Schulpflicht verdrängt werden" und Eltern ihre Kinder in den eigenen vier Wänden unterrichten dürfen.

    Am Freitag wurde sie ein weiteres Mal enttäuscht: Das Amtsgericht Altona verurteilte das strenggläubige Ehepaar André und Frauke R. zu einer Geldstrafe von insgesamt 840 Euro, weil sie ihre drei schulpflichtigen Töchter in ihrem Reihenhaus im Hamburger Stadtteil Othmarschen unterrichten. Denn das Homeschooling, begründete es der Richter, verletze nicht nur das Hamburgische Schulgesetz, sondern auch das Grundrecht der Kinder auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit: "Ihre Kinder werden es meiner Meinung nach im Leben später einmal sehr schwer haben."

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    Frauke und André R. haben sechs Kinder, mit denen sie abgeschottet in ihrem Einfamilienhaus leben. Kontakte haben die Kinder sonntags in ihrer Kirchengemeinde, sonst sind sie unter sich. "Bei Ihnen zu Hause haben die Kinder eine heile Welt", hielt der Richter den Eheleuten vor. "Das ist aber leider nicht das, was uns in unserer Gesellschaft umgibt." Deshalb sei für die drei schulpflichtigen Töchter nicht allein entscheidend, wie, sondern auch wo sie unterrichtet werden: Kinder hätten das Recht, sich eigenverantwortlich zu entwickeln. Dazu gehöre auch, Verständnis für anders denkende und lebende Menschen aufbringen zu können, und diese Chance bleibe den Sprösslingen der Familie R. durch ihre Isolation im Elternhaus versagt.

    Der Staatsanwalt hatte den gleichen Gedanken in seinem Plädoyer etwas plakativer ausgeführt. Er zitierte aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes, dass "die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, religiösen Parallelgesellschaften entgegenzuwirken".

    Die ältesten beiden Töchter sind bis zum Herbst 2001 auf eine christliche Privatschule gegangen. Selbst die genügte dem Wunsch der Eltern nicht, ihre Töchter "von allen schädlichen Einflüssen fernzuhalten". Auch dort, dozierte Vater André R. vor Gericht, habe es Gewalt gegeben, das Unterrichtsniveau reiche an die Lernfähigkeit der Kinder beim Homeschooling nicht annähernd heran.

    "Das ist kein religiöser Gewissenskonflikt"

    Deshalb hatten Andrea und Frauke R. die Töchter Sandy-Denise und Denise-Sabrina von der Bekenntnisschule abgemeldet und fortan auch auf keine andere Schule geschickt. Sie unterrichten die Mädchen zuhause, seit August 2002 auch die drittälteste Tochter Sabrina-Melina; die drei anderen Kinder sind noch nicht im schulpflichtigen Alter. "Wir wollen nur das Gebot Gottes erfüllen", sagte der Vater, der bis zum ersten Staatsexamen Lehramt studiert hatte. "Uns droht zwar nicht der feurige Ofen, sondern nur das Gefängnis. Aber selbst wenn es der feurige Ofen wäre, könnten wir nicht anders."

    Diesen tiefen religiösen Konflikt aber hat das Gericht den beiden Angeklagten nicht abgenommen. Zwar hätten sie die Schulverweigerung mit der Bibel und ihrem religiösen Gewissen begründet - aber nicht belegt, inwieweit eine staatliche Schule mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist. "Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen vielmehr darum geht, eine bessere Schulform durchzusetzen", hielt das Gericht dem Ehepaar vor. "Dass das Schulsystem Mängel hat, ist uns allen klar. Aber das ist kein religiöser Gewissenskonflikt."

    Hätten sie sich eindringlicher auf die Bibel berufen, wären sie womöglich ungeschoren davongekommen. Vor dem Amtsgericht sind Frauke und André R. auf einen geduldigen Richter getroffen, der sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Am Ende jedoch hatte er nicht nur Zweifel am religiösen Konflikt, sondern auch daran, dass die Eheleute für ihre schulpflichtigen Kinder ein "adäquates Surrogat" zur Schule geschaffen hätten.

    Der Richter hatte ihnen zuvor Gelegenheit gegeben, einen exakten Stunden- und Lehrplan für den Heimunterricht vorzulegen. Tatsächlich hatte die Familie daraufhin einen ganzen Bollerwagen voller Schulbücher zum Gericht gekarrt. Den Nachweis eines strukturierten Lehrplans aber blieben die Eltern schuldig. "Dieses Lernen nach Plan ist eine der größten Katastrophen im Schulwesen", führte André R. aus. "In unserer Familie lernen wir viele Dinge nach Situationen."

    Sexualkunde? "Wir haben Kaninchen"

    So findet der Unterricht der Familie wahlweise im heimischen Garten, am Schreibtisch oder in der Küche statt. Schwappt Hackfleischsoße über den Pfannenrand, erfahren die Kinder, dass es ein "Massenträgheitsgesetz" gibt. Hat der fünfjährige Sohn Durchfall, erläutert die Mutter, wie lange das Essen auf dem Weg durch den Körper braucht.

    Ob sie auch Sexualkunde unterrichten? "Wir haben Kaninchen", hatte Frauke R. strahlend erklärt. "Wenn man Männchen und Weibchen zusammensetzt, sieht man, wie das mit der Zeugung ist. Da stehen wir daneben und freuen uns, wie lieb das Männchen das Weibchen ableckt." Schwangerschaft sei in der achtköpfigen Familie ohnehin immer ein Thema: "Wenn nicht ich, dann eins der Tiere." Dem Gericht reichte das nicht. "Es muss mehr passieren, als Kindern anhand von Alltagssituationen die Welt zu erklären."

    Ähnliche Konflikte wie derzeit in Hamburg mit der Familie R. gibt es auch in anderen Bundesländern. So scheiterte ein bibelfrommes hessisches Ehepaar vor Gericht mit der Forderung, seine Kinder zu Hause zu unterrichten. Baptistische Eltern in Paderborn boykottierten jahrelang öffentliche Schulen; für viel Furore sorgte auch der Zwist zwischen dem Staat und der urchristlichen Gemeinschaft "Zwölf Stämme" in Bayern.

    Die Beispiele zeigen: Die Schulpflicht ist in Deutschland eindeutig geregelt und juristisch nur schwer angreifbar. Die bisherigen Fälle zeigen aber auch: Ebenso ist die Schulpflicht für den Staat nur schwer durchsetzbar, wenn Eltern sie massiv boykottieren und sich weder von Geld- noch gar von Haftstrafen beeindrucken lassen.

    In Hamburg ist das Ehepaar R. nun strafrechtlich verurteilt. Was allerdings nicht bedeutet, dass die drei Töchter ab Montag die Schulbank drücken werden. Ihre Anwältin hatte schon im Vorfeld angekündigt, durch alle Instanzen zu ziehen. Sämtliche Versuche der Hamburger Bildungsbehörde, die Eltern zum Schulbesuch ihrer Kinder zu zwingen, sind bislang an der Beharrlichkeit von Frauke und André R. gescheitert - sie ignorierten die Bußgeldbescheide schlicht.

    Nun versuchen sie, das Homeschooling vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzusetzen, wo ihre Klage anhängig ist. Auch von der Entscheidung am Freitag zeigten die Eltern sich unbeirrt. Eine Strafe für sie sei eine Strafe für die Kinder, sagte André R: "Wenn wir das Bußgeld bezahlen, haben wir weniger Geld für die Schulbücher unserer Kinder."
    Quelle
     
  2. 21. Februar 2006
    Was soll man sagen ?
    Wenn ich mir die Intelligence die in den Augen dieser Familie
    Leuchtet anschaue, denke ich die Töchter und Söhne ham bessere
    Chancen im Öffentlichen Unterricht.

    Wénn ich mir allerdings
    die Situation der Öffentlichen Schulen anschaue...
    Naja es gibt ja auch gute Internate oder ?


    grüz
    KK

    P.s.:
    Übrigens ....
    In china ist mal wieder ein Sack Reis umgekippt

    Verantworlicher hatte vergessen ihn Hinzulegen


     
  3. Video Script

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