Wohnungsräumung gültig?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Berseker, 16. November 2014 .

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  1. 16. November 2014
    Hallo RRler,

    ich habe gestern(15.11.2014) einen Brief von einem Anwalt erhalten der beinhaltete:
    Meine Frage ist jetzt nur:
    Hätten die sich da nicht vorher mal bei mir melden müssen?
    Ich hatte keinen weiteren Brief von denen Empfangen nur von jetzt auf gleich eine Kündigung.
    Genau so wenig habe ich von meiner Bank einen Brief bekommen das meine Überweisung nicht durchgeführt werden konnte(wie es sonst auch der Fall ist, wenn es zum Beispiel mal bei Amazon oder sonst wo nicht geht).

    Die Können doch nicht einfach von heute auf morgen zu mir ankommen und sagen das ich mir innerhalb von 2 Wochen ne neue Wohnung suchen soll und den ganzen kram von mir hin und her schieben soll oder?

    Hier die Tabelle:
    Code:
    _________________________________________________________________________________
    |Miete Wohnung|Soll in EUR|Datum der Einzahlung|Ist in EUR|Restforderung Monat|Saldo in EUR|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Mrz 2014 | 333,20| 01.03.14| 333,20| 0,00| 0,00|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Rückbuchung | | 07.04.14| -338,04| 338,04| 338,04|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Apl 2014 | 333,20| 01.04.14| 333,20| 0,00| 338,04|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Rückbuchung | | 07.04.14| -338,04| 338,04| 676,08|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Zahlung | | 16.04.14| 333,00| 4,84| 343,08|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Mai 2014 | 333,20| 01.05.14| 0,00| 333,20| 676,28|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Jun 2014 | 333,20| 01.06.14| 766,40| 0,00| 334,47|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Jul 2014 | 333,20| 01.07.14| 383,20| 0,00| 284,47|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Aug 2014 | 333,20| 01.08.14| 383,20| 0,00| 234,47|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Sep 2014 | 333,20| 01.09.14| 383,20| 0,00| 184,47|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Okt 2014 | 333,20| 01.10.14| 0,00| 333,20| 517,67|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |Nov 2014 | 347,12| 01.11.14| 0,00| 347,12| 864,79|
    |-----------------|-------------|------------------------|-----------|-----------------------|---------------|
    |BK 2013 | 180,42| 01.11.14| 0,00| 180,42| 1.045,21|
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Bin für jede Antwort dankbar.

    MfG Berseker

    Edit: Mit den Überweisungen das kann ich im Moment leider nicht überprüfen da ich momentan noch kein Online Banking habe und die einzige Filiale in der nähe gerade umgebaut wird.
     
  2. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Kündigung durch Vermieter - Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Schau da mal 'rein. Die Kündigung ist wohl legitim, aber ich weiß nicht ob sie der Gebrauchsfortsetzung widersprechen können. Der von mir verlinkte Artikel behauptet, dass man eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden kann.

    Bank anrufen + Vermieter anrufen und die Situation erklären. Wenn das zu nichts führt, Mieterschutzbund in deiner Umgebung aufsuchen.
     
  3. 16. November 2014
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    man merkt doch, wenn man die miete noch aufm konto hat. also wem willstn du hier märchen erzählen? du hast kein online banking und die nächste filialie wird umgebaut? ja dann setz dich aufn drahtesel oder ins taxi und fahr zu ner anderen.

    du hast offenbar 2 monate nicht gezahlt. deine zahlungen vorher ergeben für mich persönlich auch eher weniger sinn..

    lies mal §543 BGB
    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org

    könntest dir jetzt einen kommentar/ein urtel raussuchen mit dem du dich vielleicht retten kannst aber ich würd dir eher die wohnungssuche ans herz legen
     
  4. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Die müssen dir doch vorher schon eine Mahnung geschickt haben, dass du mit deinen Zahlungen im Rückstand bist. Wer soll denn glauben, dass der Vermieter monatelang auf sein Geld wartet und nicht aktiv wird?

    Ist das ernsthaft der erste Brief, den du von deinem Vermieter bezüglich der Zahlungsrückstände bekommen hast? Das wage ich mal zu bezweifeln. Ansonsten, um deine Frage zu beantworten, "natürlich können sie das". Du kannst doch auch nicht monatelang deine Miete nicht zahlen und auf Mahnschreiben nicht reagieren...
     
  5. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Kommt mir auch mehr als komisch vor. Dass du deine Zahlungen nicht einsehen kannst, weil es keine Filiale gibt, ist wohl nur eine schlechte Ausrede.
    Deine Tabelle ist übrigens nicht besonders. Beim nächsten Mal solltest du das Schreiben entweder einscannen und anhängen oder aber bspw. eine ordentliche Exceltabelle schreiben.

    Man sieht allerdings, dass du zwei Monatsmieten in Folge (März u. April) geschuldet hast und damit bist du außerordentlich kündbar. Eine Nachzahlung der ausstehenden Mieten ist scheinbar auch noch nicht erfolgt. Das solltest du schleunigst nachholen, damit ließe sich eine außerordentliche Kündigung vielleicht sogar noch unwirksam machen.
    Die Frist zur Wohnungsräumung ist in Ordnung, ziehst du nicht fristgerecht aus, wirst du halt rausgeklagt. Das wird vermutlich etwas länger dauern, allerdings steigen damit für dich die Kosten.
     
  6. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    innerhalb von 10 tagen, bescheinigung darüber in kopie an den vermieter und dazu ein nettes schreiben, dass die kündigung somit unwirksam ist. das ganze als einschreiben und die sache ist erledigt.
    sofern du innerhalb der folgenden 2 jahre allerdings auch nur 1 miete nicht zahlst, besteht wieder der grund zur fristlosen kündigung
     
  7. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    warum? nochmal der genaue wortlaut in §543 Abs. 2 Punkt 3b

    mit termine, so verstehe ich es, ist der jeweils 1. gemeint. halt das datum an dem das geld für den jeweiligen monat bezahlt sein muss. die geforderte höhe ist auch gegeben. also ich seh jetzt nicht wie er sich mit der zahlung retten soll. er ist mit 2 mieten in verzug und hat die jeweiligen "termine" verpasst.
     
  8. 16. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Weil für Wohnraum wegen drohender Obdachlosigkeit andere Vorschriften gelten. Steht auch im oben verlinkten Artikel.

    Gibt es Post vom Gericht, hat man also noch max. 2 Wochen Zeit, die Außenstände zu begleichen.

    Wenn ich dem TS nicht unterstellen will, ein Lügner zu sein, der uns hier ein Märchen auftischt, bleibt mir nur die Vermutung, dass er glaubt, Briefe, Mahnungen usw. von alleine verschwinden, wenn man sie nur ungeöffnet herumliegen lässt oder weg wirft. Einerseits verständlich, wenn man weiß, dass unangenehme Post zu erwarten ist - hilft andererseits aber auch nicht weiter, sondern bringt meistens nur noch mehr Probleme.
     
  9. 17. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    ich hab mir das gerade mal im palandt durchgelesen.

    "Das KündR entsteht, wenn Nr 3 Buchst a od b vorliegt, und entfällt nicht dch Verringerg, sond nur dch vollständ Beseitigg des Rückstands (KG DWW 08, 379, Rn 27). Maßg Ztpkt dafür ist spätestens Zugang (§130) der Künd (LG Köln NJW-RR 91, 208), bei Wohnraum wg § 569 IV Abgabe der KündErkl (LG Duisb ZMR 06, 532)."

    zu finden hier bei §543 Rn. 23. hab zwar nur die 2010er ausgabe, denke aber nicht, dass sich da was geändert hat.

    mit termin ist die fälligkeit gemäß §§556b I, 557 gemeint.

    § 556b
    Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    § 557
    Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz

    ---------------------------

    kam der per einschreiben? bote? ganz normaler postversand? könntest, sofern du dich noch nicht bei denen gemeldet hast und der brief wie jeder andere im briefkasten lag, so tun als hättest du den nie bekommen. jeglichen kontakt mit denen vermeiden und nichts sagen. einfach den mietrückstand komplett zahlen und warten.

    die kündigung wird erst wirksam, wenn sie in deinen herrschaftsbereich eingegangen ist. dein briefkasten zählt dazu. das risiko liegt bis zur zustellung bei denen, danach bei dir. ab dem tag der zustellung, ob du sie nun gelesen hast oder nicht, gilt die kündigung, sofern sie denn zulässig ist. wenn sie also nicht nachweisen können, dass die kündigung in deinen herrschaftsbereich gelangt ist und du glaubhaft abstreitest, dass du jemals was bekommen hast, haben sie dir auch nicht gekündigt.

    aber wenns per einschreiben, bote o.ä. kam hast du, meiner meinung nach, keine chance.
     
  10. 17. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Das wird allerdings nur einen Aufschub bringen. Anschließend wird der Vermieter mit ziemlicher Sicherheit zumindest fristgerecht kündigen und diese Kündigung dann per Einschreiben/Boten versenden. Wenn er zahlt, kann er sich auch ruhig zur Kündigung äußern, die ist ja dann hinfällig.

    Im ungünstigsten Fall, bei Nichtzahlung, kommt es zur Klage und dann wird er dem Richter erklären müssen, warum die Kündigung und auch die vorherigen Mahnungen nicht angekommen sind. Das könnten vielleicht ein paar "Zufälle" zu viel sein.
    Dürfte klar sein, dass ich nicht daran glaube, dass gar keine Post angekommen ist, geschweige denn der Vermieter seine Ansprüche nicht angemeldet hätte.
    (Wobei bei Mietrückstand von 2 Monatsmieten keine Abmahnung erforderlich ist.)
     
  11. 17. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Ich habe heute mit der Wohnungsgenossenschaft telefoniert nur konnten die mir aktuell nicht viel dazu sagen,
    weil die zuständige Sachbearbeiterin sich Krank gemeldet hat. Meine Chance mit ihr Kontakt aufzunehmen wäre morgen Nachmittag falls sie da wieder da ist sonst allerdings erst am Freitag.
    Bezüglich der Angelegenheit mit der nächsten Filiale meiner Bank die ist ca 40 Kilometer entfernt und von meinem Ort aus relativ schlecht zu erreichen doch voraussichtlich werde ich am Mittwoch da hin gelangen.

    Wegen den früheren Zahlungen:
    Ich hatte im März Zahlungsschwierigkeiten und mich daher mit der Wohnungsgenossenschaft in Verbindung gesetzt woraufhin gesagt wurde das ich statt den normalen 333€ Miete bis November 383€ Überweise und das somit erledigt ist.

    Bezüglich der Post:
    Ich habe wirklich nur diesen einen Brief bekommen bezüglich dieser Situation und dieser ist wie gesagt von dem Anwalt vorher habe ich keine Mahnung oder sonstiges bekommen.

    @Sancho-Pancho:
    Den April hab ich aber 100%ig bezahlt das kann ich sogar mittels Kontoauszug Nachweisen.


    Sonstige Überweisungen:
    Die Bank konnte mir telefonisch bereits mitteilen das es nur eine Überweisung gab die zu meiner Wohnungsgenossenschaft ging.
    Also eine Schulde ich auf jeden Fall.

    @mr.knut:
    Der Brief war ganz normal im Briefkasten.
    Wie würde ich denn erkennen das es ein Einschreiben oder so war?
    Sind einfach nur 2 60er Briefmarken drauf, 1 nicht leserlicher Stempel und ein Stempel wo Briefzentrum xx, mb und das Datum 14.11.14-20 drauf steht.

    MfG Berseker
     
  12. 17. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Ich verstehe immer noch nicht welche Mieten du jetzt genau gezahlt hast und welche nicht und welche du angeblich nicht gezahlt haben sollst.

    Dass dir der Postbote den Brief nur gibt, wenn du den Empfang mit Unterschrift bestätigst.
     
  13. 17. November 2014
    Zuletzt bearbeitet: 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    das sehe ich anders. ausschlaggebend für die kündigung ist der moment des zugangs. die wirksamkeit wird an den zu diesem zeitpunkt herrschenden umständen bemessen. wenn er also im nachhinein konkludent den empfang bestätigt hilft ihm die zahlung auch nicht, da alles nach eindringen in seinen herrschaftsbereich irrelevant ist. andersrum wären die kündigungsvoraussetzungen geheilt, wenn er vor zugang gezahlt hätte.

    spielt aber eh keine rolle mehr, da er sich diesbezüglich wohl schon bei denen gemeldet hat.
     
  14. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    @m00pd00p:
    also den März hatte ich zu spät überwiesen (da gab es aber keine Probleme).
    den April sollte ich in Raten mit Abzahlen bis zum November.
    den Oktober und November hatte ich nicht gezahlt.
    den Oktober hab ich schon nachträglich Überwiesen und den November könnte ich gegen Freitag - Samstag dieser Woche überweisen.
    Der Brief lag einfach so im Briefkasten.


    @mr.knut:
    ich habe nur dort angerufen und nach der zuständigen Dame gefragt mehr nicht.
    Die könnten denken das es dabei um den Brief ging hätte aber auch alles möglich andere seien können.

    MfG Berseker
     
  15. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Nach den anfänglichen Zahlungsschwierigkeiten und zwei fehlenden Mieten (hast du einfach nicht gezahlt, oder wie?), haben die wohl keine Lust mehr auf dich als Mieter.
    Wenn du so 'n Hunderter übrig hast (wohl eher nicht...), dann geh zum Mieterschutzbund und lass dich da beraten.
     
  16. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    ganz ehrlich ich verstehe den vermieter vollkommen. stell dir mal vor dein arbeitgeber zahlt dir dein gehalt nach lust&laune da wäre aber polen offen wa^^
    mietnomaden wie du sind übrigens der grund weshalb anständige leute ihr halbes leben offenlegen müssen um eine wohnung zu bekommen. rechtlich wurde hier schon alles gesagt du solltest einfach mal in die spur kommen und das gespräch mit dem vermieter suchen. falls du noch eine chance bekommen solltest was ich nicht glaube dann wärs von vorteil wenn du die miete in zukunft pünktlich zahlst. es bringt übrigens wenig die hausverwaltung anzurufen die kontaktdaten des wohnungseigentümers findest in deinem mietvertrag parallel dazu solltest wie m00pd00p meinte den mieterschutzbund aufsuchen verbraucherzentrale würde zur not auch gehen. zur erinnerung: du hast nur noch eine woche zeit entweder ums zu klären oder fürs packen; -)
    ansonsten nach sanchos methode. die zwangsräumung bringt dir zwar noch etwas zeit aber auch erheblich mehr kosten ein
     
  17. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    naja wenn du meinst dass die noch nicht wissen (können), dass du die kündigung gelesen hast dann kannst du halt so tun als hättest du sie nie bekommen. prinzipiell klappt das. obs ehrwürdig und ratsam ist steht auf nem anderen blatt papier aber gut, das ist ja nicht meine sache.
     
  18. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Auf jeden Fall solltest du jetzt nicht lange rumblubbern sondern was tun. Am besten Bezahlen und dann entweder zum Mieterschutzbund gehen und dich beraten lassen oder den Kontakt zum Anwalt des Vermietrs suchen. Das solltest du schon deshalb tun weil man sich mit den meisten Vermietern in so einer Situation zumindest darauf verständigen kann, dass man solange wohnenbleiben kann bis man ne neue Wohnung gefunden hat und dann auszieht und bis dahin die miete zahlt, egal ob regelmäßig oder in Form einer Teilzahlungsvereinbarung. Denn für den Vermieter ist es stressig und v.a. recht kostspielig dich über nen gerichtlichen Räumungsbescheid aus der Wohnung zu jagen. Das weiß der Anwalt ganz genau, und im Zweifel dauert das vor allem noch Wochen. Das schlussendlich natürlich trotzdem du auf den Kosten sitzen bleibst ist logisch, also sollte bis zum Fristende in jedem Fall ein Kontakt mit der Gegenseite stattgefunden haben um eine weitere juristische und v.a. auch finanzielle Eskalation zu vermeiden.

    Klar ist das kein Angenehmes Gespräch aber das hast du dir selber eingebrockt. Aber nichts tun und hier bei Raidrush einmal am Tag nachzufragen ist sicherlich die absolut falsche Option.
     
  19. 18. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Und warum hast du das nicht längst getan?
    Der Tipp mit dem Mieterverein ist übrigens nicht die schlechteste Idee. Solltest du in Erwägung ziehen, allerdings ist dazu idR. eine Mietgliedschaft notwendig, die auch wieder Geld kostet.

    Nicht, wenn es ein Einwurfeinschreiben ist. Allerdings passt das Porto irgendwie nicht. Weder ein einfacher Brief, noch Versandtasche oder Einschreiben kosten 1,20€.

    Das spielt aber keine Rolle, wenn die Kündigung unwirksam geworden ist. Unwirksam werden kann sie eben noch, wenn fristgerecht nach Klagezustellung bezahlt wurde. Nicht vergessen: Wir sprechen hier über eine fristlose Kündigung von Wohnraum.

    Was du vermutlich bemängelst, ist der Umstand, dass er die Kündigung jetzt bestätigt hat. Ob das wirklich so schlecht ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn man sich selbst kümmert, hat man vielleicht noch eine Chance, etwas zu retten. Insofern finde ich es ganz gut, wenn man ein klärendes Gespräch sucht. Letztendlich würde es meiner Meinung nach sowieso auf eine Kündigung hinauslaufen. Was ja durchaus verständlich ist, wenn die Miete so gut wie nie pünktlich gezahlt wird.
     
  20. 19. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    der weg den ich vorgeschlagen habe funktioniert nur, wenn er vor, während und nach zahlung glaubhaft machen kann, dass er die kündigung nicht erhalten hat.

    ich bezweifle, dass die kündigung unwirksam wird, wenn man nach klagezustellung (welche klage eigentlich? bisher hat niemand geklagt? übersehe ich was?) die miete nachzahlt. das würde ja förmlich zu missbrauch durch mieter einladen.

    auch passt das nicht zu dem umstand, dass die wirksamkeit der kündigung an den umständen bemessen wird die zur zeit des zugangs herrschten.

    kannst du mir paragraphen, kommentare oder urteile nennen?
     
  21. 19. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
    Allerdings gilt das nur für die vollständige Begleichung der Mietschuld. Außerdem haben Gerichte entschieden, dass eine unregelmäßige Mietzahlung unter bestimmten Voraussetzungen als Grund für eine fristgerechte Kündigung genügen kann.
     
  22. 20. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du zwar gerne alles in Frage stellst, die gebotenen Artikel, Gesetze etc. aber nicht lesen willst.
    Das solltest du ändern, sonst macht das eine Erklärung doch unnötigerweise etwas schwierig.
    Glücklicherweise wurde ja direkt über mir noch mal das gepostet, was ich dir schon längst geschrieben habe.
    Welche Klage wohl? Was glaubst du denn, wie man einen säumigen Mieter aus seiner Wohnung kriegt? Einfach nur weil man lieb "Bitte, bitte" sagt?
    Statistiken gibt es laut taz nicht, allerdings werden wohl anscheinend doch in den einzelnen Ländern/Städten Zahlen erhoben.
    So gab es allein bei den Hamburgern Amtsgerichten in 2013 über 4000 Räumungsklagen.
    Entmietungen und Zwangsräumungen: Rausschmiss auf die sanfte Tour - taz.de

    Die Klage ist für den Mieter u.U. sogar der einzige Weg, entweder eine Räumung abzuwenden oder aber sich innerhalb der Zeit eine geeignete neue Bleibe zu suchen. Gerade in beliebten Ballungsgebieten wie Berlin, München, FFM findet man ja heutzutage anscheinend keine vernünftigen, bezahlbaren Wohnungen mehr.
     
  23. 20. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    hier gehts um recht, das ist völlig normal und förderlich.

    ja doch ich will die lesen aber du hast auf keine verwiesen. in deinen posts finde ich nirgends einen paragraphen, ein urteil oder sonstige vertrauenswürdige literatur. prinzipiell hast du einfach nur behauptungen aufgestellt die du nicht untermauert hast, weshalb ich dich aufforderte mir "paragraphen, kommentare oder urteile [zu] nennen". den part hat dann maha.rishi übernommen, der damit weitere dahingehende diskussionen überflüssig gemacht hat.
     
  24. 20. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    Dann kannst du entweder nicht lesen oder bist blind.
     
  25. 21. November 2014
    AW: Wohnungsräumung gültig?

    weder noch. ich hab nur den link gesehen und das "Berliner MieterGemeinschaft e.V." gelesen und ihn seitdem ignoriert. da du in deinem anderen post auf den verlinkten artikel verweist, habe ich selbstverständlich auch dein zitat ignoriert.
     
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