Zahlt die Versicherung

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Shadowgun, 11. März 2007 .

Schlagworte:
  1. 11. März 2007
    Also, mein Roller steht immer auf der straßen bei uns vor dem haus und da wurde er von einem auto angefahren.
    Das auto ist allerdings abgehauen, weis nur durch die lackspuren die farbe.
    nun sitze ich auf dem schaden...
    meine komplette front ist zerkratzt und ein scheinwerferglas gerissen.
    Ich bin Vollkasko versichert, habe aller dings keine anzeige gegen unbekannt gemacht.
    Und wolte mal fragen ob jemand schonmal so nen fall hat und was ich am besten tun soll.

    Danke schonmal für jede hilfe

    MFG
     
  2. 12. März 2007
    AW: Zahlt die Versicherung

    Nunja ich glaube das komtm auf die Versicherung an!

    Ich würde auf jeden Fall Fotos machen und nachträglich Anzeige erstatten. Villeicht hats ja nen Füßgänger/Nachbar gesehen.



    De Mace
     
  3. 12. März 2007
    AW: Zahlt die Versicherung

    du mußt den Unfall auf jeden Fall polizeilich melden sonst geht gar nix...

    Da gehts weniger um die Anzeige als solches sondern mehr darum dass deine Versicherung nunmal ja nicht freiwillig dir Geld hinterherschmeißt und niemand kümmert sich um den Täter.

    Was Vollkasko angeht kann ich dir nur was vom Bereich Auto sagen.


    Kfz-Haftpflichtversicherung:
    Versichert ist generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer. Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten oder wehrt unbegründete Ansprüche ab. Sie übernimmt außerdem die Prüfung der Haftungsfrage, die Wiedergutmachung des Schadens in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.



    Kfz-Teilkaskoversicherung:
    Hier sind im Vergleich zur Kfz-Haftpflicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Haarwild-Unfall, Brand, Verschmoren der Verkabelung und durch Kurzschluss entstehen, eingeschlossen.

    Kfz-Vollkaskoversicherung:
    Hier wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (auch bei Eigenverschulden) und Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden.

    Demnach müßte man das ja fast als mutwillige Handlung einer fremden Person ansehen, wenns nicht sogar die Haftpflicht zahlt. Das weiß ich nicht...

    Vorgehensweise für dich ist wohl aber klar. Telefon nehmen, deine Versicherung anrufen und mit einem Mitarbeiter die Vorgehensweise klären. Dazu sitzen die Jungs da ihren ***** im Büro platt und du zahlst teures Geld dafür .

    Achso, wichtiges EDIT:
    Schäden müßen normalerweise binnen einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Also los gehts ...
     
  4. Video Script

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