#1 18. Januar 2013 Huhu, ich habe gerade ein Problem, habe vergessen vorher beim Zoll nachzufragen und nun leider keine Zeit mehr. Vielleicht kennt sich ja einer damit aus. Ich bin in Taiwan lebhaft aber Deutscher und Wohnsitz noch nicht umgemeldet und möchte meinen Laptop nur für 2 Wochen nach Deutschland mitnehmen, dann aber garantiert keinen Zoll dafür bezahlen, besteht dafür irgendeine Möglichkeit das beim Zoll anzumelden? Das man eventuell bei der Ausreise wieder nachweist, dass es ausgeführt wird? Würde ungern auf den PC verzichten die 2 Wochen. mfg tada + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Januar 2013 Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2013 AW: Zoll kurzzeitige Einfuhr ähm müssen die dir nicht nachweisen dass es ein neues gerät ist dass du zoll zahlen musst!? sonst müsstest du ja auch jedes mal wenn du ein oder ausreist irwo für deine 50 000EUR teure rolex zahlen oder!? also ich würde mir da keine gedanken machen oder übersehe ich da etwas?! es geht doch beim zoll nur darum dass man keine neuen waren einführen darf bzw für diese zoll zahlen muss!? grüße edit: offtopic: zum atomkraft-thema: keiner will geld für strom zahlen bzw sllen die preise nicht explodieren oder!? also ist ein plötzlicher atomausstieg nicht im sinne der bevölkerung wenn man nachdenkt! desweiteren interessiert es europaweit keine sau ob wir unsere kernkraftwerke abschalten wenn die länder um uns herum im jahr mehr eröffnen als wir besitzen 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. Januar 2013 AW: Zoll kurzzeitige Einfuhr légionnaire hat vollkommen Recht. Da es sich bei dir um einen Gebrauchsgeganstand handelt, welchen du anscheinend seit einziger Zeit benutzt, werden hierfür auch keine Steuern fällig. Dies ist bei Elektrogeräten ur der Fall wenn du Neuwaren einführst. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. Januar 2013 AW: Zoll kurzzeitige Einfuhr Warum beantragst du nicht schon deine Ummeldung in Deutschland? Dies sollte bei eventuellen Problemen mit den entsprechenden Schriftstücken aus DE und deinem zukünftigen Wohnort ausreichen. Ansonsten ist es wie schon gesagt wurde richtig das Gebrauchsgegenstände jederzeit ein und wieder ausgeführt werden können. Hättest du 2 MacBooks die du schon seit 3-4 Monaten benutzt, auf dem ein Betriebsystem mit Daten vorgeführt werden kann - könntest du auch mit diesen ohne Problem einreisen. Je nachdem wie neu das Gerät ist würde ich Rechnung/Quittung dabei haben und sicherstellen das der Laptop ein vorführbares Betriebsystem hat. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren