zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

Dieses Thema im Forum "Filesharing" wurde erstellt von sTeRe0|tYp3, 20. Januar 2012 .

Schlagworte:
  1. 20. Januar 2012
    hey hey.... waufgrund der aktuellen geschehnisse ist mir mal ne frage eingefallen. ich hab nen paar filmchen auf meinen och account geladen; alles aber eben nur privat, bzw. maximal schick ich die links mal freunden. aber die sind halt nicht öffentlich zugänglich. nun ist das zwar verboten, nur frag ich mich in wie weit man mich belangen würde wenn justiz oder sonst wer mal genauer nach inhalten bei denen sucht. ist ja auch an sich privat was in den accounts liegt und geht somit ja keinen was an!

    würde man dann nur nach inhalten suchen die von außen erreichbar (also verlinkt) sind, oder wie seht ihr das?

    schonmal danke für antworten
     
  2. 20. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    Ist nicht mal verboten für nen engen Personenkreis. Erst das zugänglich machen für die Masse ist eigentlich illegal. So ist das eigentlich deine Privatkopie.
     
  3. 20. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    Kommt drauf an wo du wohnst. In der Schweiz ist das runterladen von Raubkopien nicht mal verboten.

    Aber sonst gutes Paswort nicht gerade den Release Namen benutzen sollte schon reichen.

    Bzw wäre ein Grund auszuwandern ^^:

    Schon 2010 hatte die Schweiz Musik- und Filmfirmen vor den Kopf gestoßen, als der Oberste Gerichtshof Tracking- Firmen verbot, IP- Adressen von Filesharern aufzuzeichnen. So ist es praktisch unmöglich, Raubkopierer in der Schweiz zu identifizieren.


    http://www.krone.at/Digital/User_ka...chweiz_legal-Durch_Studie_belegt-Story-304459
     
  4. 21. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    vielleicht sollte sich der ein oder andere hier mal mit dem urheberrecht ausseinandersetzen was der begriff privatkopie tatsächlich bedeutet und welchen rahmen er umfasst. bevor er beginnt hier unsinn zu verbreiten...
     
  5. 21. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    mein ich auch. privatkopie setzt ja nen original voraus

    mhhh... also müsste ich die release namen rausnehmen ^^ ... aber hab kein bock die ganzen gepackten rars umzubenennen xD
     
  6. 21. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    Ach so, sind releases? Dann ist es wohl nicht erlaubt aber interessiert kein Schwein.

    Ausserdem gilt in der Schweiz ein runtergeladener Film auch als Privatkopie, ist also legal. Ich hab angenommen in Deutschland ist es ähnlich, aber da ist es wohl nur so wenn man das Original besitzt.
     
  7. 21. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    Also in de definitiv verboten? frag mich nur ob die danach auch suchen würden bzw. Anhand selber Files auf dem hoster die dann finden. Aber gegen die checksumme hilft ja auch kein umbenennen. Müsste dann alles packen xD. Wie mach ich das ohne Dowload? Über nen extra gemieteten Server?

    Glaub ich Wander aus in die Schweiz xD
     
  8. 21. Januar 2012
    AW: zulässigkeit des uploads von urhebermaterial für privatzwecke?!

    darf aber nicht unbestimmt weitergegeben werden. nach eurem urheberrecht wäre das verteilen nur zulässig für die verwendung im persönlichen bereich und im kreis von personen, die unter sich eng verbunden sind, wie verwandte oder freunde. das massenhafte verteilen, wie an jeden verschenken und auch das hochladen in p2p netzwerke ist auch bei euch nicht legal. zumindest was offene netzwerke betrifft, da du es damit mehr als dem erlaubten personenkreis zugänglich machst.

    nur weil einiges bei euch anders und oft auch ein wenig lockerer reglementiert ist, habt ihr noch lange keine völlig narrenfreiheit dort. strafbar machen kann man sich auch mit eurem urheberrecht noch zur genüge.
     
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