#1 23. Mai 2010 Hallo zusammen, gibt es einen Zusammenhang zwischen der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenstände nach BilMoG und dem F&E-Budget? Also ist ein Budget für ein Projekt im F&E-Bereich die Grundlage für die (jetzt mögliche) Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen nach BilMoG? Oder gibts andere Zusammenhänge? Hat jmd. Quellen für mich? Cheers + Multi-Zitat Zitieren
#2 1. Juni 2010 AW: Zusammenhang immat. Vermögensgegenst. + F&E-Budget § 255 Bewertungsmaßstäbe (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. (2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden. du darfst nicht von f&e sprechen forschungskosten dürfen nicht aktiviert werden, entwicklungskosten können aktiviert werden solange sie dem produkt zuordenbar sind! + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Juni 2010 AW: Zusammenhang immat. Vermögensgegenst. + F&E-Budget hat folgenden hintergrund: geistiges eigentum zb Marken, Patente etc können nun bilanziell aktiviert werden lt. BilMoG. Hier sind allerdings nur solche Herstellungskosten aktivierbar, die (produktbezogene) Entwicklungskosten darstellen. Es gelten weiterhin die grundsätzlichen Bewertungsmaßstäbe des HGB. + Multi-Zitat Zitieren