Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Haeggarr, 22. Januar 2008 .

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  1. 22. Januar 2008
    Bin zur Zeit an einer Berufsschule. Problem ist folgendes, habe ein ziemliches Problem mit meinem Wirtschaftslehrer was das persönliche miteinander angeht. Letzten Blockwoche bei ihm eine Arbeit geschrieben, wo es ein Heft zur Lösung dazu gab (irgendsonen Wisch, wo alles irgendwo drin stand). Heute wieder bekommen und sage und schreibe nur ne 3. Fehler habe ich gemacht, streite ich nicht ab. Habe jedoch das Gefühl, das er aufgrund unserer Probleme (was die ganze Klasse zufällig auch betrifft) nicht aufgaben gerecht benotet/bepunktet. Sprich, Punkte für Sachen gegeben, die in der Frage überhaupt nicht gefragt waren.

    Nun meine Frage, gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, womit ich eine Zweitkorrektur dieser Arbeit beantragen kann? Mit dem Lehrer reden blieb erfolglos und hat mich mehr oder weniger noch dumm gemacht.

    Hoffe ihr könnt helfen, BW ist klar für vernünftige Ansetze.

    Bitte darum hier keinen Spam reinzuschreiben. Wirklich nur Antworten auf meine Frage!!!
     
  2. 22. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    Also meinen Informationen, die beziehn sich jedoch auch BaWü und Gymnasium, sind die, dass du immer ein Recht auf eine Zweitkorrektur hast, und zwar auch von einem anderen Lehrer.
    Also eigentlich müsstest du schon ein Recht haben, das deine Arbeit noch einmal korrigiert wird.
    Zumindest bei mir ist es so. Und ich hab davon auch schon öfter, mit Erfolg, Gebrauch gemacht.
     
  3. 22. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    also was du auf keinen fall machen solltest ist, einfach einen anderen lehrer oder bekannten nach einer korrektur zu fragen. normalerwese macht das nämlich erst richtig stress. jedenfalls wenn die lehrer das rausbekommen, aber das muss ja wenn er pateisch war.

    hast du vllt freunde die besser zu dem lehrer stehen, die dann unauffällig auf solche unstimmigkeiten hinweisen oder sowas? halt so, dass er fragt wofür und warum der-/diejenige dafür punkte bekommen hat. Schlechter machen im nachhinnein darf er ja nicht.

    ist zwar jetzt nicht die genaue rechtliche grundlage, aber vllt hilft das schonmal
    ich würde aber auf jeden fall nicht auf eine zweitkorrektur pochen, weil dann der lehrer wirklich am rad dreht!
     
  4. 22. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    Jeder hat Anspruch auf eine Zweitkorrektur. Die Frage ist nur, wo du die Zweitkorrektur durchführen lässt. Sprech am Besten mit deinen Stufenlehrern/Vertrauernslehrern (was ihr halt habt) oder mit dem Direktor und bitte wenn möglich um eine Korrektur an einer Partnerschule.

    Ob es dazu eine direkte rechtliche Grundlage gibt weiß ich nicht, ich vermute aber recht stark dass das in der jeweiligen Prüfungsordnung steht, welche du einsehen darfst.
     
  5. 22. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt kann man von einen neutralen Zweitlehrer die Arbeiten nochmal korrigieren lassen, das kann man z. B. beim Schuldirektor beantragen.

    Am besten gleich mit der ganzen Klasse zusammen beantragen, sonst is der Lehrer nur auf dich sauer und du wirst Jahrelang mit ihm Probleme haben
     
  6. 23. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    du hast das definitive Recht eine Zweitkorrektur aufgrund von Befangenheit anzufordern. Würde an deiner Stelle jedoch erstmal den weg über höhere Instanzen versuchen(Stammkursleiter, Direktor usw.)

    ich hoffe ich konnte dir helfen

    mfg
     
  7. 23. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    auf jeden Fall solltest du schauen, dass du dann auf jeden Fall Recht mit deiner Vermutung hast, sonst kann so eine Aktion auch sehr schnell in die Hose gehen. Hast du einen Lehrer in deinem Verwandten/Bekanntenkreis, denn dann könnte der Mal drüberschauen!
     
  8. 23. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    Mit mal drüberschauen lassen geht leider nicht, da Aufgabenblatt sowie mein Antwortzettel nur in der Stunde ausgeteilt worden sind. Danach wieder Abgabe (habe natürlich nicht unterschrieben).

    Habe mich an meinen Klassenlehrer gewendet. Dieser sagte mir, das er da nicht wirklich etwas ausrichten kann und ich es am bestenm gleich über die Schulleitung mache.

    Genauso werde ich die komplette Fachschaft für Wirtschaft für befangen erklären, da mein Problemlehrer Fachschaftsleiter ist.
     
  9. 24. Januar 2008
    AW: Zweitkorrektur - rechtliche Grundlage?

    hmm, würde ich an deiner stelle nicht machen, die Lehrer sitzen immer am längeren hebel und wenn du deinem lehrer persönlich begegnest und Haare spaltest hast du nicht nur den Lehrer gegen dich. Trag das sachlich an die Schulleitung heran, dann erreichste mehr.

    mfg
     
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