Was ändert sich zum Jahreswechsel 2019

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Carla Columna, 31. Dezember 2018 .

  1. 31. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Januar 2019
    Einige neue Gesetze treten nächstes Jahr in Kraft, allerdings nicht alle direkt zum Jahreswechsel. In diesem Artikel wollen wir einige Neuerungen für 2019 Auflisten. Die meisten Gesetze wurden bereits in den Vorjahren durch die Regierung verabschiedet. Doch vieles bekommt man nicht direkt mit, oder hat es bis zur tatsächlichen In-Kraft-Setzung vergessen. Die folgenden Acht Veränderungen könnten aber doch einige interessieren.


    1. Neue Bodenrichtwerte für Immobilien
    Aufgrund der unaufhörlich steigenden Immobilienpreise passen zum 01.01.2019 viele Städte und Kommunen ihre Bodenrichtwerte an. Da für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Bodenrichtwerte der Städte und Kommunen für die Wertberechnung von Immobilien maßgeblich sind, kann es ab dem 01.01.2019 vermehrt dazu kommen, dass bereits aufgrund der gestiegenen Wertes einer Immobilie der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag für Ehegatten oder Kinder in Höhe von 400.000 EUR überstiegen wird.
    Dies führte im letzten Quartal 2018 vermehrt dazu, dass Immobilien verschenkt wurden, was je nach Wert der Immobilie und des übrigen Vermögens zu Steuerersparnissen im fünfstelligen Bereich führen kann.


    2. Die LKW-Maut wird erhöht
    Schon seit längerem wird beklagt, dass die Einnahmen aus der LKW-Maut nicht die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken. Im vergangenen Jahr reagierte die Politik daher erstmals und weitete die Gebührenpflicht auch auf Bundesstraßen aus. Ab dem neuen Jahr werden zudem auch die durch schwere Laster verursachten Straßenschäden und die Lärmbelästigung mit eingepreist. Die Folge sind deutlich höhere Mautsätze: Die Bundesregierung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

    3. Mehr Zeit für die Steuererklärung
    Trotz neuer Rekordeinnahmen findet auch in diesem Jahr keine wesentliche Steuerentlastung statt. Im Gegenzug werden aber auch – wie in den vergangenen Jahren schon – keine Steuersätze angehoben. Der Aufwand zur Erstellung der Steuererklärung dürfte sich daher nicht entscheidend verändern. Dennoch erhalten die Steuerzahler ab dem nächsten Jahr zwei Monate mehr Zeit. Wer seine Erklärung selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Juli abgeben. Bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist sogar bis zum 29. Februar 2020.

    4. Mehr Netto vom Brutto
    Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss bisher den bei fast allen Kassen anfallenden Zusatzbeitrag komplett selbst übernehmen. Ab dem nächsten Jahr erfolgt die Finanzierung hingegen wieder komplett hälftig. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies: Weniger Abzüge vom Bruttolohn. Auch an die Arbeitslosenversicherung muss ein halber Prozentpunkt weniger abgeführt werden. An anderer Stelle erfolgt allerdings auch eine Erhöhung: Der Beitrag für die Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozent.

    5. Das Recht auf Brückenteilzeit
    Arbeitnehmer dürfen ab dem nächsten Jahr zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle wechseln. Anschließend muss der Arbeitgeber die Rückkehr auf einen Vollzeit-Arbeitsplatz ermöglichen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für vergleichsweise große Betriebe: Sie greift ab einer Mitarbeiterzahl von 15. Unternehmen mit weniger als 200 Arbeitnehmern müssen zudem nur einem von fünfzehn Angestellten die befristete Teilzeit ermöglichen.

    6. Telefonieren wird günstiger
    Die Roaminggebühren wurden von der EU-Kommission bereits abgeschafft. Nun soll auch das Telefonieren ins EU-Ausland günstiger werden. Die vom EU-Parlament bereits beschlossene Neuregelung sieht eine Deckelung von maximal 19 Cent pro Minute vor. SMS sollen sogar nur noch maximal sechs Cent kosten. In Kraft treten könnte die Regelung ab Mai.

    7. Das Ende der TAN-Blöcke
    Online-Banking erfreut sich in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Zu viele Menschen arbeiten allerdings noch mit den klassischen TAN-Blöcken auf Papier. Die Zweite Europäische Zahlungsdienste-Richtlinie stuft diese aber nicht mehr als sicher genug ein. Spätestens ab September müssen die Kunden daher auf eine andere Form der Autorisierung zurückgreifen – oder wieder den klassischen Überweisungsträger aus Papier ausfüllen.

    8. Neue Pfandregeln
    Die Pfandregeln sind sehr undurchschaubar und werden auch weiterhin nicht ganz einfach sein. Sicher ist: In 2019 werden es wieder einige zusätzliche Regeln sein. So fallen zukünftig unter anderem auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure, Mischgetränke mit einem Molkeanteil von über 50 Prozent und fast alle Energydrinks Pfand an. Händler sind zudem verpflichtet diese Pfand-Information deutlich sichtbar zu machen um Einweg- oder Mehrwegflasche direkt unterscheiden zu können.
     
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