#1 10. Juni 2011 Hallooo rr-ler , ich habe eine Frage bezüglich der Papiere, die ein Moped früher hatte. Es ist ja bekannt, dass man heute für ein Auto die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 hat, was eine Veränderung im Vergleich zu früher darstellt. Ein Bekannter würde gerne sein Moped verkaufen. Das Problem ist, dass er nur den Fahrzeugschein findet und den Fahrzeugbrief nicht, kann sich aber daran erinnern, dass sich im Jahre 2005 auch etwas für Mopeds geändert hat. Es kam die Frage auf, ob es vielleicht damals keinen Fahrezugbrief gab, was den Misserfolg der Suche erklären würde. Das Moped wurde im Jahre 2003 gekauft. Halt nur so eine Idee ;-) Ich wäre euch sehr dankbar, wenn jemand genaueres weiß MfG marvinjackson
#2 10. Juni 2011 AW: Welche Papiere hatte ein Moped früher (2003)? Wenn es nen "Moped" im Sinne von "Moped" ist, dann gibt es dazu keinen Fahrzeugbrief in dem Sinne. Wenn dem so ist dann handelt es sich bei dem aufgefundenem "Fahrzeugschein" um eine "Betriebserlaubnis", der bei Moped als Eigentumsnachweis dient. Wie gesagt, nur wenn es sich um nen wirkliches Moped und nich um ne Hayabusa oder so handelt ;-) (außer natürlich sie ist als Moped zugelassen :-D )
#3 11. Juni 2011 AW: Welche Papiere hatte ein Moped früher (2003)? Vielen Dank dafür! Es handelt sich dabei um eine 50 ccm "Maschine" mit einer Spitzengeschwindigkeit von etwa 70-80 km/h (Ihr wisst sicherlich besser wie schnell man mit 50 ccm fährt, auf jedenfall in dem Dreh). Also kann ich doch daraus schließen, dass es als Moped anzusehen ist, oder? Habe gerade mal Hayabusa gegoogelt, und das ist es sicherlich nicht! Eben ein schlichtes normales Moped Vielen vielen Dank für die Hilfe! Bw ist raus, schönen Abend noch! CLOSED MfG marvinjackson