Zeche angeblich geprellt?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Ehmteakay, 14. Juni 2011 .

Schlagworte:
  1. 14. Juni 2011
    Ich soll angeblich in ner kneipe für 23,30 EUR die Zeche geprellt haben !

    werde das ganze höchstwahrscheinlich auch bezahlen...

    nur interessiert mich jetzt einfach mal wenn man mir das 100% nachweisen könnte was es da für ne Strafe geben würde?

    Grüße
     
  2. 14. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Eh, hast du nun die zeche gebrellt oder hast du nicht? Und wenn nicht, warum solltest du dann zahlen? Besoffen, Hangover?

    Wird wohl nicht anders als ein Diebstahl geahndet.
     
  3. 14. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Wenn mir die Kneipe sowas anhängen würde, würde ich wohl wahrscheinlich auch zahlen.
    20 Euro sind nicht die Welt und ich hätte keine Lust mich damit überhaupt weiter auseinanderzusetzen und schon gar nicht Ärger deswegen zu haben^^
     
  4. 14. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Besoffen hangover!!!

    aber es geht mir einfach dadrum was auf mich zu kommen würde wenn ich nicht bezahen würde
     
  5. 14. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Wäre ich die Kneipe würde ich kein Fass aufmachen und die einfach ein Hausverbot aussprechen.
     
  6. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    haben deine freunde nicht bezahlt und du saßt auf der Rechnung, die du nicht bezahlt hast?
     
  7. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    kommt ganz darauf an, wie der Wirt handelt:

    zunächst zur strafrechtlichen Seite: Grundsätzlich fällt die "Zechprellerei" unter Betrug nach § 263 StGB, sodass eine Anzeige wegen Betrugs möglich wäre. Hier muss jedoch bereits im Zeitpunkt der Bestellung der Vorsatz bestanden haben, die Getränke später nicht zu bezahlen. Einfach nur "vergessen" reicht nicht aus.

    Selbst wenn es jedoch als erwiesen angesehen wird und die Staatsanwaltschaft ermittelt, werden solche Delikte meist gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt ( ~ 150 €).

    Zivilrechtlich bleibt der Anspruch des Wirtes aber bestehen. Hier bleibt der ganz normale Weg, sprich: Mahnung, Mahnverfahren und eventuell Zivilklage.

    Solltest du aber weiter in die Kneipe gehen wollen, solltest du wohl kleine Brötchen backen und zahlen
     
  8. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    wenn dus getan hast (und sie nen beweis, z.B. das ticket und du keine freunde die schwören du hättest bezahlt) kannst du wegen Diebstahl belangt werden.

    wenn dus nicht getan hast würd ich denen was hustnen und kein penny bezahlen, und ab sofort wohl nicht mehr da hin gehen, da suspekt und nicht der ort, wo ich mein geld hinbringen würde, wenn sie versuchen dir ans bein zu pinkeln.
     
  9. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Schaust Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei

    Das Problem wird wohl sein, es dir wie du selbst sagst, zu 100% nachzuweisen.
    Wenn Du den Wirt kennst (Stammkneipe etc.) würde ich es wohl zahlen da es wohl auch so gewesen ist^^; wenn nicht und du Zeugen auf deiner Seite hast, natürlich nicht!

    Fraglich ob sich jeglicher Stress wegen rund 23 euro rentiert; wobei dies für beide Seiten gilt.


    Grüße...
     
  10. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Ich würde das Geld bezahlen und denen auch klar und deutlich sagen, dass die einen Kunden verloren haben. Such dir eine andere Kneipe aus und geh ab jetzt da hin, wäre die beste Lösung. Natürlich wenn du denkst, dass die dich abziehen wollen
     
  11. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Der Vorgang ist NIEMALS Diebstahl. Daran ändert sich auch nichts, wenn sie es Beweisen können, es liegt immer "nur" ein Eingehungsbetrug vor!
     
  12. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Nach Ralf Höcker existiert der Strafbestand der Zeckprellerei nicht. Gastronomen haben gegenüber anderen Personen/Unternehme, die Rechnungen stellen, keine Sonderrechte und es nicht aufgabe der Polizei oder der Justiz diesen beim Eintreiben ihrer Forderungen zu helfen.
    Desweiteren gilt: Wer bereits beim Betreten des Restaurants weiß, dass er nicht bezahlen wird, begeht einen klassischen Betrug. Vereinfacht ausgedrückt könnte man auch sagen: Wer eine gute Ausrede hat, kann straffrei davonkommen und der Wirt bleibt auf der Zeche sitzen.

    Vgl. "Lexikon der Rechtsirrtümer" (Dr. jur. Ralf Höcker) S. 218 ff
    § 263 StGB, "Betrug"
     
  13. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Seh ich das richtig, das ich mich also auf ne sehr belebte Gastro-Terasse setzen kann, mir mit 5 Kollegen das feinste vom feinsten an futter und getränken kommen lasse, mich dann einfach verpisseund falls sie mich drankriegen ich einfach sagen kann " Oh Shit, dachte der andere hat mit bezahlt "!?
     
  14. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    wenn du mit jemand anderen essen gehst und er dich sitzen lässt, kann der wirt nicht von dir verlangen, dass du seine zeche zahlst. wenn dann noch gegenseitig behauptet wird, dass man sich vorher nur sehr flüchtig gekannt hat und keinen vernünftigen namen oder adresse hat, wirds schwierig mit den ermittlungen ^^

    sollte man natürlich nicht machen, weil sowas ist asozial :bulle:
     
  15. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Die Antwort von Ralf Höcker betrachtet aber nur die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich sieht das ganze aber anders aus!! Also auch wenn man zunächst mit dem Vorhaben bestellt, das Essen später zu bezahlen und es sich dann aber anders überlegt, ist man zwar nicht strafbar, aber der Wirt hat weiter zivilrechtliche Ansprüche. Es ist also nicht so, dass man dann einfach aus dem Lokal gehen kann und der Wirt hat keinerlei Mittel mehr!
     
  16. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Also anscheinend teilen sich hier die Gemüter

    ich würde mich also in ner Rechtlichen Grauzone bewegen mal gut zu wissen
     
  17. 15. Juni 2011
    AW: Zeche angeblich geprellt?

    Nicht rechtliche Grauzone, sondern du befindest dich nur nicht im strafrechtlichen Bereich. Was öfters nicht der Fall ist, da das Strafrecht als ultima ratio eingesetzt wird.
    Zivilrechtlich hast du einen Schuldverhältnis mit dem Restaurant/Kneipenbesitzer, der von dir das Geld auf oben genannten Wegen (bis zum Schluss auch per Gericht) einklagen kann.

    Das einzigste was nicht der Fall ist, ist dass die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt.

    Außerdem geht es hier um 23,33 also scheiß drauf, bezahl den Scheiß oder mach dir den Spaß drauß und streite dich darum.

    Ps: Wenn er am Ende des Rechtstreit gewinnt werden aus den 23,33 bestimmt einiges mehr, da er dich best. auch noch wegen Schadensersatz neben der Leistung verklagen wird (sprich Kosten die für ihn angefallen sind)


    Gruß Burns
     
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