Download / Polizei

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pe4nut xD, 15. Juni 2011 .

Schlagworte:
  1. 15. Juni 2011
    hallo Leute
    Ich hab mal eine frage und zwar
    ich habe letzten Monat wem mein alten PC verkauft der voll funktionsfähig war bis auf das Laufwerk keine Ahnung was auch immer er damit gemacht hat aber er meint der PC geht alle 2 mins aus und er will sein Geld wieder habe

    was ich ihm natürlich nicht gebe da es 1. wahrscheinlich eigene schuld ist
    2.ich kein Händler bin der Garantie geben kann oder muss

    jetzt droht er mir mir mit körperlicher Gewalt was mir im Prinzip aber egal ist

    und er droht mir zur Polizei zu gehen und zu sagen das ich download tätige usw
    was aber nicht wirklich der Fall ist aber rein interesse halber würde die Polizei
    bei jedem verdacht nach gehen ? weil so was kostja auch was und behaupten kann so was ja wohl jeder was würde passieren wenn er zur polzei geht und das behauptet ?

    danke schon mal für die antworten

    bw´s sind mit bei
     
  2. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    der verdacht muss begründet sein. Allein aus irgendwelchen Rache-motiven wird die polizei den schön wieder nach hause schicken.

    Er soll sich mal entscheiden. Entweder zur Polizei gehen oder körperliche Gewalt. Ansonsten hast du ja was, was du der polizei sagen kannst. Wenn du das schriftlich oder so hast, dann kann dir nichts passieren.
     
  3. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Hier hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

    A) Es war ein Privatkauf ---> Bei Übergabe Geld/Rechner ist ein Vertrag entstanden, der akzeptiert wurde (sowas muss nicht schriftlich sein, ein Kopfnicken reicht hier auch aus). Somit hat der Käufer keine Rechte auf Garantie o.ä. es sei den, sowas wurde vorher besprochen.

    B) Wenn er dir mit körperl. Gewalt droht, erreicht er nichts, außer dass eine Anzeige von dir aus stattfinden kann, die aber auch keinen Erfolg hätte ( da müsstest du schon ein Beweisvideo haben, wie er dich vermöbelt bzw. Wunden am Körper haben, die dir einen eindeutigen Nachteil bringen (zB du kannst nicht mehr Arbeiten o.ä))

    C) Es kann zwar jeder jemanden Anzeigen, dass er/sie illegale Sachen runterläd, aber in den meisten Fällen wird dieser Antrag widerrufen. Hier wird entschieden, ob der Aufwand für die Untersuchung usw. lohnt oder nicht. Bei kleinen Fällen wie eine Privatperson passiert i.d.r nichts. Wenn doch eine UNtersuchung erfolgen sollte, dann müssen erstmal viele rechtliche Dinge geklärt und beantragt werden. (zB das dein Provider dir eine feste IP über 4 Wochen zuweist und die Ermittler in diesem Zeitraum untersuchen, ob illegale Sachen runtergeladen werden. Bis das aber passiert vergehen Monate)

    Ich hoffe ich konnte dir einwenig helfen.
     
  4. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Vor der Körperlichen Gewalt habe ich überhaupt keine Bange da er eindeutieg unterlegen ist

    Aber zu den Dowload zeugst brauch ich mich nicht darauf ein zu stellen das hier irgend wannd ie Polizei steht und die mir meinem PC u.Ä weg nehmen ? Bzw mit nehmen und durchsuchen =?
     
  5. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    zu A) bei einem Privatkauf kommt nie ein Vertrag zu stande und schon garnicht durch Hände schütteln oder Kopfnicken. Wegen sowas gibts ständig Rechtsstreitigkeiten ob ein Vertrag gültig ist oder nicht und jedes mal kommt das selbe raus :" Versprechungen oder Handschütteln ist keine vertragliche Handlung".

    zu B) Wenn X Y vermöbel und das angekündigt/angedroht hat, kann Y problemlos X anzeigen und das würde sich nicht im Sand verlaufen.

    niemals - kannst beruhigt schlafen!
     
  6. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    lass ihn zur polizei gehen. Wenn ein brief kommt stellst du gegenanzeige wegen "falscher verdächtigung". infos dazu findest hier: Falsche Verdächtigung, § 164 StGB Strafrecht - Straftaten 123recht.net
    ausrede dafür hast du ja: der käufer des pcs ist sauer und wills dir heimzahlen.
     
  7. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Hast Du Beweise? Also vielleicht E-Mails oder Zeugen? Dann doch einfach selbst gleich zu den Bullen und zeig ihn an wegen Nötigung. Fertich
     
  8. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    das wird nix ^^ der strafbestand der nötigung setzt afaik einen gewissen nötigungserfolg voraus, der - so wie sich das anhört - nicht gegeben ist ^^
     
  9. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Im Facebbok Chatt aber ein mal geschlossen und Freundschaft gelöscht kann man dies ja nicht mehr aufrufen
     
  10. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Keine Ahnung, hab selbst grad mal bei Wiki geschaut, aber um Gesetze verstehen zu können, muss man ja Anwalt sein....Jedenfalls ist zum einen schon der Versuch strafbar, zum anderen muss wohl Mittel und Zweck "verwerflich" sein. Androhung von Körperverletzung steht da als "verwerflich", genauso wie "wenn der Täter einen Anspruch durchsetzen will, der entweder nicht besteht".
    Ich glaube aber, dass es egal ist. Die Bullen werden schon sagen "das reicht nicht für 'ne Anzeige", wenns so ist. Aber vermerken werden die es und wenn dann doch was von dem Typen kommt, wissen die schon bescheid.

    Och, Facebook speichert die garantiert Auf Anfrage der Bullen geben die das vielleicht raus. Ansonsten triff Dich einfach mit ihm, bring noch n Kumpel als Zeugen mit und lass Dir eine reinhauen (aber nicht zurückschlagen!)
     
  11. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Facebook wird als beweis nicht reichen. Jeder Depp kann sowas aus spaß schreiben "ich bring euch alle um". Deswegen wird keine SWAT - Einheit vorbeikommen ^^

    Fakt ist, dass es ein Privatkauf war. Der Kerl hat keine Ansprüche zu stellen. Theoretisch kannst du sogar sagen, ich weiß nichts vom Kauf. Wenn etwas stillschweigend durch eine Willenserklärung abgeschlossen wurde, kann man das nicht beweisen. Es sei den ihr habt es schriftlich festgehalten oder es gab da Zeugen. Aussage gegen Aussage fürt zu nichts.


    Grundsätzlich: Privatmann <---> Privatmann = keine Vorschriften. Wenn min. eine Person ein UNternehmer wär, würde die Sache twas anders aussehen
     
  12. 15. Juni 2011
    AW: Download / Polizei

    Warum sollte das nicht reichen? Wenn er tatsächlich verprügelt werden sollte, dann ist diese kleine information (dass er es angekündigt hat) der springende funken, der für eine anzeige reicht.

    Wenn du an einem amerikanischen Flughafen "ich bin ein terrorist" sagst, reicht das aus um dich festzunehmen und dich anzuzeigen.
    Wenn du im facebook schreibst, dass du einen anschlag an der schule machen willst, reicht das aus um dich festzunehmen und anzuzeigen.

    Man sollte also aufpassen was man sagt! Das mag manchmal mehr sein als man vermutet!
     
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