Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum auf Kino.to

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 16. Juni 2011 .

  1. 16. Juni 2011
    Das Innenministerium von Sachsen wurde abgemahnt, weil auf der von den Ermittlern übernommenen Webseite kein Impressum hinterlegt wurde. Arrangiert wurde das Schreiben vom Portal Cineastentreff.de und den Kölner Medienanwälten Oblaten und Gaessler. Man möchte damit auf den in Deutschland vorherrschenden Abmahnwahn hinweisen. Gleichzeitig distanziert man sich vom Geschäftsmodell von kino.to.

    So ziemlich jeder regelmäßige Besucher von Kino.to konnte in den vergangenen Tagen die Mitteilung der Kriminalpolizei vernehmen. Wer sind aber die neuen Betreiber der Seite? Ob die Domain nun von der Polizei beschlagnahmt wurde oder nicht - laut dem Telemediengesetz muss jede Webseite über ein Impressum verfügen. Die Verfasser der Abmahnung kommentieren ihre Aktion: "(...) offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die ,,schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen" des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. ,,Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen". Was das Thema Abmahnungen in Deutschland betrifft, müsse dringend "Rechtssicherheit geschaffen werden". Nur so wären derartige meist kostenpflichtige Schreiben nicht mehr möglich.

    Verschickt wurde die Abmahnung von der Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert haben. Rechtsanwalt Obladen dazu: "Meines Erachtens sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzelnen Internetuser so undurchsichtig, dass die Gestaltung eines zu hundert Prozent rechtssicheren Internetauftritts kaum möglich ist. Sobald man im Internet aktiv ist, ist bereits die Abmahngefahr gegeben, was von den Abmahnenden gnadenlos ausgenutzt wird." Die Verantwortlichen können im Prinzip froh über diese PR-wirksame Aktion sein. Denn wenn auf kino.to bald möglichst ein Impressum hinterlegt wurde, ist keine kostenpflichtige Abmahnung mehr möglich.

    Das PDF der Abmahnung kann hier ungekürzt eingesehen werden.

    Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum - News - gulli.com
     
  2. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    Ich denke mal die werden so argumentieren das mit der Beschlagnahme der Domain und der Server kein geschäftsmäßiger Dienst mehr vorlag...
     
  3. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    Sehr Schade nur, das:

    Darauf kann man sich in diesem Fall sehr einfach berufen, da es sich hier eindeutig auch um eine solche Information / Seite handelt. Ansonsten lässt das Schreiben auch zu wünschen übrig, gibt teilweise Ungenauigkeiten.
     
  4. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    Richtig so!
    Jedoch wird elf4 mit der seiner Aussage wohl recht bekommen.

    Bleibt aber zu hoffen, dass sich evtl. das ein oder andere dadurch ändert bzw. Klarheit geschaffen wird.
     
  5. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    Denk ich auch, ich meine ein wenig behindert ist das schon, warum sollte die Polizei ein Impressum anlegen?

    Aber Gesetz ist Gesetz da müssen sich alle dran halten, ist nunmal so =)
     
  6. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    @ Snake: Sie verstoßen aber gegen gar kein Gesetz, da sie nach Alex² Gesetzesauszug gar kein Impressum benötigen, weil es sich um eine "Baustellenwebsite" bzw eine Website ohne wirtschaftliche Interessen handelt.

    Hat mich zum schnumzeln gebracht Aber im Endeffekt ist es nicht mehr als eine provokante Abmahnung die ein wenig Aufsehen erregt
     
  7. 16. Juni 2011
    AW: Nach Kino.to-Bust: Innenministerium Sachsen abgemahnt wegen fehlendem Impressum

    Da hast du wohl Recht.

    Aber diese Abmahnung dient bestimmt als gute Werbung
     
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