Fahrrad kauf Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von MK_Reptile, 20. Juni 2011 .

  1. 20. Juni 2011
    Und zwar das ist die geschichte ich wollte mir ein fahrrad kaufen von stevens um preis c.a 2300 euro weil ich das geld noch nicht zur verfügung hatte sagte der verkäufer das er das für mich zurückstellen könnte und ich noch paar extras gratis drauf bekomme .zb schloß, licht, ständer das war an ein donnerstag nachmittag und am wochenende habe ich meiner freundin davon erzählt die war davon nicht so begeistert und jetzt wollen wir in den urlaub fliegen also bin ich heute hin gegangen und wollte von der vorbestellung zurücktreten da war diesmal ein anderer verkäufer und was etwas motzig weil das fahrrad mit den zubehör aufgebaut wurde.
    er hat mich gebeten morgen nochmal vorbei zu kommen und es mit dem anderen verkäufer zu klären.

    die frage ist jetzt muss ich das fahrrad jetzt kaufen oder muss ich das zubehör bezahlen was die mir dranmontiert haben obwohl ich sie nicht darum gebeten habe
     
  2. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    Theoretisch unter Umständen, praktisch nein. Sollte da tatsächlich irgendeine Absprache (mündlicher Vertrag?!) zustande gekommen sein, wird er den eh nicht durchsetzen können, weil dann einfach Aussage gegen Aussage steht.

    Was unterschrieben hast du nicht, oder?
     
  3. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    also es war noch so ich meinte zu ihm ich komme nächste woch vorbei mit dem geld daraufhin meinte er er könne das fahrrad zurückstellen da habe ich dann so ein zettel unterschrieben das ich das fahrrad im laufe der woche abhole
     
  4. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    ein kaufvertrag ist durch zwei sich deckende willenserklärungen zustande gekommem. du willst das fahrrad nun nicht mehr kaufen, d.h. bezahlen; erfüllst also deine pflichten aus dem vertrag nicht. damit bist du schadensersatzpflichtig.

    schadensersatz kann der händler damit (u.a.) für alle leistungen verlangen, die er im vertrauen auf einhaltung des kaufvertrages geleistet hat.

    IMHO kann der händler mindestens die montagekosten der zubehörteile als schadensersatz verlangen.
     
  5. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    ja aber er hat mir ja gesagt wenn ich das fahrrad abhole sollte ich vorher anrufen damit er die teile daraufbauen kann ich habe nicht angerufen aber die teile sind montiert naja wenn es nur die teile sind werde ich es überleben
     
  6. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    hat er deine adresse? wenn nicht vergiss ihn doch einfach und schreib ihm aus anstand einen anonymen brief in dem du erklärst, dass du doch kein geld hast
     
  7. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    Du solltest wenigstens die Montagekosten für das Zubehör zahlen, sprich die Arbeitszeit.
    Das sind wohl nicht mehr als 30-40 euro
     
  8. 20. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    oha. studierst du auch jura ?

    also sehe ich genau so. er kann schadensersatz für montage verlangen. eventuell auch dafür das ihm käufer entgangen sind, die das fahrrad oder zubehör gekauft hätten, wär es auf lager gewesen (was ich aber nicht glaube ^^)

    theoretisch könnte er dann auch gegen dich klagen. ist aber halt fraglich wie da die beweislast ist. wenn aussage gegen aussage steht wirds wohl wirklich schwierig. andernfalls, wär ich vorsichtig wenn er dir iwas droht. er wär zumindest theoretisch im recht. (Wwenn du mündlich wirklich den kaufvertrag bejaht hast !!)

    wenn er kulant ist nimmt er es hin. andernfalls musste halt ein wenig wegen der arbeit zahlen.
    was lernen wir daraus? selbst wenn ich was kaufen möchte, erstmal unverbindlich zurückhalten lassen. die meisten händler machen sowas
     
  9. 21. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    Decken ist ein Begriff aus der Tierzucht, des heißt kongruente Willenserklärungen
    Aber wieso Schadensersatz? Er hat einen Leistungsanspruch. Pacta sunt servanda.
    Er wird es aber wohl kaum einklagen...
     
  10. 21. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    erklär das mal bitte meinem ehemaligen übungsleiter^^
    (ich weiß es ja auch besser, aber wenn man das stundenlang so vorgeplappert bekommt, dann brennt sich das ein...)

    und was ist die rechtsfolge, wenn man den vertrag eben nicht einhält?
     
  11. 21. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    Du wirst vom Gericht zur Leistung Zug um Zug verurteilt


    Aber generell ist doch bei einer gutachterlichen Prüfung, dass Problem einfach zu lösen.

    Anspruch entstanden: Vertrag zwischen dir und Händler (Holschuld)
    Anspruch untergegangen: sehe ich keine
    Anspruch durchsetzbar: keien Einreden

    --> pacta sunt servanda... das Fahrrrad wurde dir von dem Kollegen gem. der Holschuld angeboten... folglich ist die Sache die Woche fällig.
    Falls du dich nicht daran hällst kann der Gläubiger sogar noch Verzugszinsen von dir verlangen.

    Die Sache mit dem Schadensersatz neben der Leistung(Montage etc.) ist lediglich bei einer Pflichtverletzung als Zusatz zu sehen.
    Statt der Leistung gilt nur dafür, wenn die Leistung unmöglich geworden ist. Und dies ist bei einer Geldschuld nicht möglich ("Geld hat man zu haben")


    Aber natürlich andere Meinungen wegen mir vertretbar.

    Wenn du die Praxiseinschätzung haben willst, kann es gut sein, dass es, vorallem bei einer größeren Firma, zu keinem Prozess kommt und die Sache kullant geregelt wird.
    Aber rein rechtlich steht dem Händler eine Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II zu.
     
  12. 21. Juni 2011
    AW: Fahrrad kauf Rückgaberecht

    ok... danke... klingt logisch...

    jetzt weiß ich wieso ich nicht hauptsächlich jura studiere...
     
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