Bafög: Auto

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von variat, 24. Juni 2011 .

Schlagworte:
  1. 24. Juni 2011
    Ich muss zum kommenden WiSe mein Bafög neu beantragen. Da ich ja mittlerweile über ein ganz eigenes Auto verfüge muss ich dieses ja als Vermögen angeben.

    Was passiert, wenn ich das KFZ nicht im Antrag angebe? Kann der Bafög-Amt das ohne Mühe herausfinden? --> ich = Fahrzeughalter, Mutter = Versicherungsnehmerin, Opa = Steuernzahlender


    Das Fahrzeug hat laut dat.de einen Wert von 3150€, viel Geld auf Konten habe ich nicht, so dass ich wenn überhaupt die 4000€-Marke ankratze. Ich ziehe jedoch in Betracht das Auto zu verschweigen, da es mir ja mehr oder weniger Arbeit abnimmt.

    Und ich möchte eventuellen Stress vermeiden, sollten die das Fahrzeug zu hoch bewerten und mir im Endeffekt nicht noch das Bafög kürzen.

    Ich bin mir dessen bewusst, dass ich mich eigentlich noch im Rahmen des Freibetrags bewege, aber je weniger ist ja irgendwo doch desto besser.

    Was meint ihr? Zu Riskant?
     
  2. 24. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Das Auto ist ja auf deine Mutter gemeldet (Ich geh einfach davon aus, dass die Versicherung dann günstiger ist). Deine Mutter könnte das ja als 2. Wagen benutzen. Ich sehe da keine Möglichkeit, wie die das herausbekommen können.
     
  3. 24. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Also ist das Fahrzeug auf ihn zugelassen, und sein Eigentum. Seine Mutter ist nur die Versicherungsnehmerin.

    Eigentlich musst du es angeben.
    Rausfinden ist ganz einfach: Zulassungsstelle/KBA. Und für Ämter bestimmt kein Thema.
     
  4. 24. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Bin davon ausgegangen, das die mutter im kfzbrief eingetragen ist. wenn du dort selbst eingetragn bist ist das natürlich etwas anderes.

    im kfz-brief ist ja die zuteilung für eine bstimmte person eingetragn wenn du dort stehst ist es einfach herauszufinden, das dir das auto gehört.
     
  5. 24. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Lass das Auto doch einfach umschreiben auf deine Mum oder deinen Opa, wenn es nicht anders geht.
    Verschweigen würde ich das nichgt
     
  6. 24. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Okay, okay. Ehe ich mir die Mühe mit dem Umschreiben mache, kann ich es auch einfach angeben, aber mittlerweile wollen die ja auch eine Kopie des Fahrzeugbriefes haben, um den Zeitwert selbst zu ermitteln.

    Ich denke zwar, dass ich den Freibetrag so oder so nicht erreiche, jedoch hat die das doch gar nicht zu interessieren ob ich Eigentümer eines KFZes bin, wenn das in meinem Fall eh keine Auswirkungen auf meinen BAFÖG-Satz hat.

    Halten wir fest:
    Auch wenn ich nicht die Steuern zahle, das Fahrzeug jedoch auf mich zugelassen ist, dürfte es für das zuständige Amt kein Problem sein, das Fahrzeug mir zuzuordnen.

    Theoretisch könnte es ja auch sein, dass es zwar auf mich zugelassen ist, aber de facto wirklich meiner Mutter gehört, da sie es gekauft hat und auch im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I ist. Ist aber halt nicht so.

    Dann werde ich das wohl ehrlicherweise angeben (müssen).
     
  7. 27. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    heyho... danke erstmal für den thread und die vielemn antworten

    habe bald ein ähnliches problem nur dass ich bereits bafög beziehe und damals zum zeitpunkt der beantragung weder ein vermögen noch ein auto hatte und somit nicht gelogen hab... mitlerweile hab ich ein schönes kleines auto und werde jetzt zum wintersemester wenn ich mein bafög neu beantragen muss auch eine lösung finden müssen

    werde es wohl auch auf meine mum oder si umschreiben lassen sodass es da keinen ärger geben kann


    greetz lég
     
  8. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Moin,

    du kannst ruhig dein Auto mit angeben. Wenn der Zeitwert deines Autos 7500 Euro nicht übersteigt, wirds sowieso nich mit angerechnet. Aber selbst wenn du es nich angibst, kommen die eh nich dahinter, dass du ein Auto hast. Wie auch, keiner von denen ruft in Flensburg an

    mfg GEORG
     
  9. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Hier noch de Link...

    BAföG - Anrechnung des Vermögens - Vermögensfreibetrag

    mfg Georg
     
  10. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    ich nehme an, dass du den artikel dort nicht durchgelesen hast, denn ansonsten würdest du folgendes nicht schreiben:

     
  11. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Den Freibetrag von 7.500EUR gibt es nicht mehr:
    Quelle: Vermögensanrechnung beim BAföG - Studis Online
    Urteil dazu: http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=984
    P.S.: Umschreiben bringt dir nix. Wer Halter ist hat nichts mit dem Eigentum zu tun, sondern lediglich mit Besitz. Beim Bafög zählt das Eigentum. Du müsstest es also verschenken müssen (am Besten per Vertrag).
     
  12. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Fahrzeughalter und Eigentümer ist so ne Sache.
    Aus Wikipedia:
    Laut obiger Aussage ist idR der Halter auch Eigentümer, es sei denn, es wird schriftlich festgehalten, dass es nicht so ist.
    Mich würden aber die entsprechenden §§ dafür interessieren. Habe leider nichts gefunden. Wenn jemand mehr weiß, Bitte melden!
     
  13. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Deswegen sagte ich ja das die Eigentumsverhältnisse schriftlich geklärt sein sollten.

    Mit Paragraphen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Kenne nur aus der Abgabenordnung eine entsprechende Regelung (§39 II Nr 1 AO). Allerdings kommt die ja in diesem Fall nicht zum Tragen.

    Evtl. gibt es auch keine Regelung dazu und es basiert lediglich auf der aktuellen Rechtsprechung.
     
  14. 29. Juni 2011
    AW: Bafög: Auto

    Ehrliche Meinung:
    Wenn du doch sowieso unter der Vermögensfreigrenze bist - gib es an.

    Leute die ein Auto für 15000 Euro besitzen und es dann nicht angeben, haben es meiner Meinung nach verdient ertappt zu werden, weshalb ich verstehe dass das Bafög Amt da Auskunft will...
     
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