Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

Dieses Thema im Forum "Humor & Fun" wurde erstellt von J4de, 9. Juli 2011 .

Schlagworte:
  1. 9. Juli 2011
    Mit dem Titel hab ich auch jedenfall schonmal die Idioten angelockt (Kleiner Scherz am Rande )

    Also folgendes:
    Heute auf der Arbeit haben wir uns mal Gedanken darüber gemacht, weswegen man angeklagt werden kann, wenn man einen durch Flüssigstickstoff eingefrorenen Menschen (sowahr das möglich ist) umtritt. Ist das Mord, Sachbeschädigung oder was?

    Arbeitskollege ( nen Jurastudent ) wusste darauf auch keine Antwort, deswegen dachte ich, ich poste es mal hier

    So long
    J4de
     
  2. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    schwere körperverletzung mit todesfolge?!

    mord ja nich direkt.. und sachbeschädigung gibts bei menschen auch nich. wird dann bestimmt irgendsowas wie da oben sein
     
  3. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    wie wäre es mit leichenschändung ?
     
  4. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Fahrlässiger Mord könnt ich mir vorstellen

    Aber ehrlich, wie kommt man auf sowas?
     
  5. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    naja wenn er eingeforern ist gibts ja ekien möglichkeit ihn wieder lebending zu krigen sogesehen ist er tod.

    vllt leichenschändung
     
  6. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    SUB-ZERO ! {bild-down: http://board.raidrush.ws/images/icons/icon6.gif}


    Tja, also ich würde sagen.... es ist kein Mord, da er ja durch die eigentliche "Gefrierung" gestorben ist. Also tatsächlich eine Art Leichenschändung.
     
  7. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Ich finde allein auf die Idee zu kommen ist schon strafbar...
    Meiner Meinung nach ist kryonik eine super Sache... Immerhin lässt es einen in einem "totenänhlichen" Zustand der sogar Krankheiten wie Aids oder Krebs aufhält. Wer weiss? in 20 Jahren ist Krebs sicher Heilbar und dann haben Menschen die sich der kryonik anvertrauen eine super Lebenserwartung im übrigen für alle geschichtsfaulen:
    der erste Kryonik versuch fand 1893 statt

    zum topic: ich würds mit mord gelten lassen
     
  8. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    also mord ist es ja nicht man plant es ja nicht, ist doch eher als unfall zu werten.
    wenn man jetzt ein bisschen nachdenkt kann man es als fahrlässig oder grob fahrlässig gelten lassen. jetzt ist noch die frage ob der mensch in diesem aggregatszustand überhaupt als mensch geltend gemacht werden kann. ich denke nicht, weil durch das einfrieren die zellstruktur zerstört wird also würd sagen 1-2 monate vllt, wenn überhaupt .
     
  9. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Naja... wie wir drauf gekommen sind ? Wir saßen in der Pause aufm Hof und haben den großen Stickstoffbehälter gesehen... und da hat sich das einer überlegt ^^
    Geht mehr darum, dass er zufällig eingefroren wird (durch einen Unfall ect) und man den gefrorenen Körper ausversehen umstößt ^^ Mord kanns ja demnach nicht sein... aber wie schon oben genannt wurde, kann man den Menschen aufgrund seines Aggegatszustand noch als Menschen betrachten? Und Schändung kommt eig. auch nicht in Frage, weil es ja nicht willentlich geschieht mit dem umstoßen ^^

    So long
     
  10. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    es muss immer jemand gewillt sein dich anzuklagen! Wenn der körper also schon erstarrt ist und du ihn ausversehen umkippst oder ähnliches musst du nicht automatisch angezeigt werden!

    Solange du den mord (durch stickstofferfrierung) nicht begehst musst du auch nicht angezeigt werden.
     
  11. 9. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    move to fun???^^



    denke das derjenige eh schon tod ist also wayne...und wo findest du denn mal nen eingefrorenen menschen?!

    also manchmal frag ich mich ja auch komische sachen aber das ...is doch voll unnötig zu wissen

    denke auch nicht, dass es hier ne geschriebene gesetzeslage gibt...also nen präzedenzfall gibts bestimmt net
     
  12. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Stimmt, deswegen auch immer dran denken, Familie und Freunde des Opfers mit zu töten. Dann ist man auf der sicheren Seite, von niemandem angezeigt zu werden.

    Ein aus Versehen und frei von Eigenschuld (beides ungleich Fahrlässigkeit!) erfolgter Sachverhalt kann nicht belangt werden. Und wenn es sich um eine vorsätzliche Tat handelt, dann ist es Störung der Totenruhe.
     
  13. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Hat einer von euch Life gesehen ? (oder war das Lie to Me ?)
    Ich würd sagen, dass das ein klarer Fall von Leichenschändung ist.
     
  14. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    erstmal dem backofen auf Umluft gestellt und bis 200°C vorheizen


    ne im ernst, was außer leichenschändung?
     
  15. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Natürlich kann dich auch der Staat anzeigen aber in so einem Fall? Halloooooo? Nur mal zur anmerkung: Hängt man ne banane in flüßigen Stickstoff kann man mit der dann nen nagel in die wand hämmern. Du musst dich also mächtig ins zeug legen um dann so einen menschen zu zertrümmern!

    Bei dem pc game painkiller ging das mit dem bolzenschussgewehr
     
  16. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Man muss sich auch mächtig ins Zeug legen, um fein säuberliche Präparation am Menschen durchzuführen, kann ich dir sagen. Trotzdem wird's nicht legaler, wenn ich mir dafür eine Leiche aus dem Altersheim hole. Es ist und bleibt Störung der Totenruhe.
     
  17. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    jo tendiere ich auch zu

    aba mord hmm ka
     
  18. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Bei Verbrechen ist der Staat sogar verpflichtet die Sache zur Anklage zu bringen (kann jedoch eingestellt werden)
    Definiton von Verbrechen kann sich jeder selbst aussuchen.

    Zum Thema Mord fällt raus (fehlt die Qualifikation)
    Sachbeschädigung fällt auch raus (mensch nie Sache)

    Totschlag fällt wohl raus weil der Mensch nach dem heutigen Stand der Technik eingefroren bereits Tot ist.

    Leichenschändung ist das einzigste was in Betracht kommt, jedoch wird die Strafe aufgrund von fehlendem subjektiven Tatvoraussetzungen (sprich fehlender Vorsatz) wohl nicht so groß ausfallen.
    Ich tippe auf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, jedoch wird sich so etwas erst zeigen, wenn du das erste Mal jemand wegen einer ähnlichen kausa vor Gericht steht.
     
  19. 10. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    bitte was? oO

    Naja würde sagen Leichenschändung...
     
  20. 11. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    also ich würd sagen ein mensch in stickstoff ist schon tot...ich glaube die könn dich höchstens für störung der totenruhe drankriegen^^
     
  21. 11. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    wenn du keine besonderen mittel vor dem einfrieren bekommst, wird das wasser in deinem körper zu kristallen die zellen werden zerstört demnach = tot

    aber nen anderes szenario:

    Herz OP und wir spülen das herz mit 5° kalter kaliumlösung und bringen es so zum stillstand... mord? der mensch ist klinisch tot.... wäre es leichenschändung wenn wir ihn während dieser phase nicht sachgerecht operieren
     
  22. 11. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Es geht nicht darum, jemanden einzufrieren, sondern darum, eine bereits eingefrorene Person umzutreten.

    Sachbeschädigung ist es auf keinen Fall, da ein Mensch, ob tot oder lebending, kein Gegenstand ist. Und da spielt es auch keine Rolle, ob er eingefroren, warm, nass oder sonstwas ist. Es werden die gleichen Paragraphen zur Geltung kommen, wie wenn du eine "normale" Person umnietest. Und wenn du so einen Eismann beim Tapetenabziehen oder sonstiges umrempelst und er sich zerteilt, wirds halt auf fahrlässige Tötung hinauslaufen. Zu deinem Jurastudent sei gesagt: "Er ist Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand."
     
  23. 12. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    Hahaha, wunderbarer Junge
     
  24. 12. Juli 2011
    AW: Gefrorenen Menschen zertreten : Rechtslage?

    also schmerzensgeld musste net zahlen =)
     
  25. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.