Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Flairmotion, 18. Juli 2011 .

Schlagworte:
  1. 18. Juli 2011
    Ich habe da mal eine rechtliche frage zu einer Rechnung.

    Ausgangssituation:

    Wir stellen eine Anfrage bei Lieferant A über ein Lichtpult, Lieferant A sagt uns dieses zu. Lieferant A hat das Lager bei Lieferant B, wir mieten noch mehr Equipment bei Lieferant B an und bitten darum das Lichtpult von Lieferant A auf die Rechnung zu schreiben und mit zu liefern.
    Lieferant A ist mit der Lieferung einverstanden, da er nicht in Deutschland war.

    Auf der Rechnung wird das Lichtpult als Faktor 1 und Preis aufgelistet plus Rabatt.
    Wir zahlen die Gesamtsumme an Lieferant B bei der Abholung.

    Lieferant A stellte nie eine Rechnung an uns aus!
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    Jetzt meldet sich Lieferant A nach 5 Monaten bei uns das er noch Geld bekommt.

    Wir haben Ihn die Rechnung zu geschickt welche wir von Lieferant B bekommen haben, wo das Lichtpult auch aufgelistet ist, plus vermerk das der Betrag dankend erhalten wurde.

    Mit Lieferant A gab es nie einen schriftlichen Vertrag.

    Lieferant A meint das Lichpult wurde zu günstig an uns vermietet, er würde das jetzt mit Lieferant B klären.

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    Hat Lieferant A jetzt noch Ansprüche bei uns?


    Bis dann
    Flairmotion
     
  2. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Ich denke das Lieferant A angeschissen ist, weil er euch weitergeleitet hat, er war quasi der zwischenhändler der teurer war, auf was will er jetzt die rechnung stellen^^. ihr habt die ware ihr habt sie bezahlt also who cares.
     
  3. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Nach eurer Anfrage und dem Angebot von Lieferant A, dass ihr angenommen habt, ist alles rechtens. Das heißt: Lieferant A hat keine weiteren Ansprüche und muss sich an sein eigenes Angebot halten (sofern ihr im Gültigkeitszeitraum des Angebots gehandelt habt).
     
  4. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Im BGB wird sowas auf schlau "zustimmung durch unterlassen", genannt.
    Klar kann er Ansprüche geltend machen, aber nur wenn er beweisen kann das es ihm nicht möglich war unmittelbar daran Einfluß zunehmen.
    Letztendlich bist du aber so oder so außen vor, da du die geforderte Leistung erbracht hast die er haben wollte, ein Nachfordern ist nur dann möglich wenn es eine entsprechende Klausel in einem schriftlichen Vertrag gibt. Grundsatz heißt ja nicht umsonst," Ein Vertrag ist ein Vertrag der Mündlich, schriftlich und per Handschlag geschloßen wird". Ebenso gilt der Grundsatz des Konkludenten handelns, heißt du besprichst dich mit jemanden, und du machst es dann wie besprochen. Dann ist es Vertragsgemäßes Handeln. Und kommt nicht unmittelbar ein Widerspruch dann geht man vom Konkludenten Handeln aus.

    Also mach dir keine Sorgen. Er wird aus dem Fehler lernen und demnächst alles nur noch schriftlich machen
     
  5. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Richtig. Schweigen = Zustimmung, allerdings nur unter Anwesenden.
     
  6. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    This.

    Vor allem, wie blöd kann man sein und keinen Vertrag schließen -.- (aus Sicht des Vermieters).
     
  7. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Auch nur unter Kaufleuten. Schweigen bei Privatpersonen wird als Ablehnung gewertet.
    Unterscheidet sich denn die Summe für das Lichtpult auf der Rechnung im Gegensatz zu der Summe zu der Lieferant A die Anfrage angenommen hat?
     
  8. 19. Juli 2011
    AW: Rechtliche frage zu Lieferung/Rechnung!

    Wir haben von Lieferant B Rabatt bekommen, so mit unterscheidet sich die Summe um 80 € für das Pult.

    Da Lieferant B, ja das Lichtpult von Lieferant A mit auf der Rechnung hatte.
     
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