Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Fanaticalzero, 16. Juli 2011 .

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  1. 16. Juli 2011
    Hey Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch, wie genau geht man eine Mietminderung an? Was muss ich alles machen um dieses umzusetzen?

    Da ich mich mit solchen Sachen kein bisschen auskenne habe ich gedacht frage ich einfachmal hier nach.

    Ich schreibe euch hier erstmal die Mängel auf, wo ich meine eine Mietminderung umzusetzen:

    Im Bad auf dem Fußboden sind Fliesen lose.
    Warmwasser und Heizungsrohre liegen in der Wohnung offen ohne Isolierung.

    Fenster sind nicht dicht und zieht wie hechtsuppe.

    Die Eingangstüre ist eine einfache Wohnungstüre ohne diese Dichtungsstreifen dazwischen, dazu kommt das die Türe sich ein klein wenig wölbt, also unten und oben nicht aufliegt, natürlich totaler durchzug.

    Der Keller ist vollgestellt mit Hausmüll, es stinkt wie teufel.

    Auf mehreren Schreiben und anrufen (ans Telefon geht bei der Hausverwaltung und beim Eigentümer selber niemand) mehr als auf dem Anrufbeantworter sprechen konnte ich nicht.

    Balkontüre ist undicht.

    Der Balkon muss saniert werden.Der Balkon gehört noch zu der Wohnung neben mir. Wie ich mitbekommen habe haben sich schon welche die Wohnung angeguckt, was wohl nicht existiert ist eine Abtrennung.

    Könnte ich damit etwas erreichen?

    Im Mieterschutzbund bin ich wohl nicht. Muss ich sowas über einen Anwalt laufen lassen?

    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    mein verstand sagt irgendwie, dass du wohl einfach kuendigen musst, wenn dir der preis nicht passt.
     
  3. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Wenn der Vermieter nicht reagiert würde ich ihn persönlich mal besuchen.
     
  4. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    mein verstand sagt mir, dass seine vermieterbande *****krampen sind und eine mietminderung bei der mängelliste dicke drin ist. da muss er nicht direkt von müll in blech umziehen.
     
  5. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Umziehen, klar wieso nicht, wenn das Geld irgendwann mal dafür da ist, gerne ^.^ soweit bin ich aber nicht. Sonst würde ich auch nicht wirklich über eine Mietminderung nachdenken.

    Persönlich besuchen würde ich sehr gerne mal, ich weiß das der Eigentümer ein totales Ar....... ist, ich wüsste nicht ob er mir was "anhängen" könnte wenn ich einfach so bei ihm vor der Türe stehen um ihm mal die probleme aufzuzählen und so weiter, bzw. gehe ich davon aus das es ihm überhaupt gar nicht interessieren würde.

    Es sind auch jede Menge sachen versprochen worden das alles gemacht wird wo ich den Mietvertrag unterschrieben habe, das problem an der sache ist halt alles mündlich, und die Hausverwaltung zu dem zeitpunkt ist für den Eigentümer nicht mehr zuständig da diese selber keine Lust mehr hatte mit so einem zusammen zu arbeiten.

    Jetzt macht das, in meinen Augen, ein 0815 Anwalt. Was ich auch nicht verstehe das ein Anwalt für sowas "zuständig ist" dachte immer sowas machen nur Hausverwaltungen oder der Eigentümer selber.

    Sollte ich denn dafür am besten zu einem Anwalt gehen? Oder noch ein Brief verfassen das ich ab nächsten Monat die Miete kürzen werde, wenn nicht langsam mal anfängt die Mängel und Schäden behoben werden.
     
  6. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    So, ein neues Schreiben mit einer Frist von 14 Tagen zur behebung der Mängel aufsetzen,
    mit Ankündigung der Mietmindererung.

    Einschreiben per Rückschein und Kopie des Schreibens.
    Mündliche Abmachungen haben zwar einen Rechtsstatus, doch würdest du
    das glaubhaft machen müssen und wenn dein Verm. besser Schauspielern kann als du ...
    dann Neese.

    Wenn nach zwei Wochen die Mängel nicht beseitigt sind, Mietzahlungen auf ein Sperrkonto überweisen. Bei deiner Mängelliste 80% - 100% . Vermieter von Mietminderung Informieren.
    (Wieder ES mit RS)

    Mängel kannste später v. der eingesparten Miete ja selber beheben (lassen) Quittungen-Wichtig !

    Ansonsten abwarten ob sich was regt, vielleicht is es auch nur ein Abschreibungsobjekt, an dem der Verm. null Interesse mehr hat, dann eben freuen und selber instandsetzen.

    Es gibt im Netz noch diverse Seiten, mit Infos, also googlen hilft da ganz dolle.

    Hauptsache du kannst im falle eines Falles beweisen, das du genug Zeit gelassen hast,
    damit du nicht plötzlich fliegst wegen nichtzahlung o.Ä.


    grüz
    KK
     
  7. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Ich danke vielmals für die Tipps.

    Dann werde ich das ganze so angehen, ich bin mal sehr gespannt ob da sich was regt.
     
  8. 16. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Warum biste denn erst in diese Wohnung gezogen? Balkon, heizungsrohre und die Tür waren doch sicher auch vorher schon da. meine heizungsrohre liegen auch frei, ist doch beinem altbau normal würd ich sagen?

    Wenn dir das alles nicht passt wirste umziehen müssen. Bei der Wohnungsabnahme / Schlüsselübergabe bevor du eingezogen bist wird ja immer nochmal nen rundgang gemacht wo mängel gelistet werden. Also ich denke du bist selbst schuld und wirst keinen Erfolg haben weil die dir das gleiche sagen werden.
    Lediglich die losen Fliesen und den müll kannste ankreiden. und das auch nur wenn das passiert ist als du schon in der wohnung warst und das auf Baumängel zurückzuführen ist....

    Wie man Mietminderung anstrebt? ich habe einen Brief geschrieben, wo meine mietnummer rtc draufstand und ich hab geschrieben mietminderung bla weil: - aufgezählt- und dass ich so und soviel prozent abziehen werde ab der nächsten mietzahlung. Habs per einschreiben geschickt und antwort bekommen auf wieviel die sich einlassen. War einverstanden mit 25% (war wegen Bauarbeiten)
     
  9. 17. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Sicherlich waren die Mängel vorher schon da, aber um diese Frage zu beantworten weise auf auf den 5ten Post hin (er ist von mir). Wäre das so nicht gewesen wäre ich nicht eingezogen. Sonst ist die Wohnung ansich ja sehr schön, die Fliesen haben sich erst später gelöst.

    Über das Wort "normal" kann man sich jetzt streiten, auch bei einem Altbau. Obwohl das hier kein Altbau ist. Und wenn diese Rohre offen liegen MÜSSEN diese Isoliert sein.

    Baumängel xD wenn es danach geht darf das ganze Haus abgerissen werden, hättest sehen sollen wie Elektriker neue Kabel verlegt haben. Zickzack verfahren über die ganze Wand.

    Ich werde abwarten was da passiert, WENN ich denn überhaupt eine Antwort bekomme. Und noch einmal zum Thema umziehen ^.^ Kohle da, dann weg, Kohle nicht da, dann bleiben.
     
  10. 17. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    ich würde einem Mieterschutzbund beitreten, am besten einen, wo auch eine richtige Miet-Rechtsschutzversicherung mit drinnen ist (aufpassen, ab wann die gilt), und das ganze dann dort mit einem Anwalt absprechen.
    Eine Mietminderung ruft beim Vermieter immer Unmut hervor und sollte deshalb rechtlich vollkommen korrekt sein, nicht dass du dann später der ***** bist, weil du irgendeine Frist nicht eingehalten oder etwas in dem Brief zu erwähnen vergessen hast.
    Habe da selber eine sehr unschöne Erfahrung machen müssen, wegen der ich letztendlich ausziehen musste.

    mfG
     
  11. 19. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Also im Grunde ist das alles kein Problem. Aber was ich nachfolgend geschrieben habe ist KEINE Rechtsberatung. Meine infos lassen dich nicht um einen Anwalt drumherum kommen.

    Ich hatte was vergleichbares. Ab sofort überweist du die Miete nur noch untervorbehalt. Bedeutet bei jeder überweisung den Zusatz "Untervorbehalt wegen Mängel", das reicht aus um zum späteren Zeitpunkt die Miete sogesehn rückwirkend kürzen zu dürfen.
    Desweiteren wirst du ein Schreiben aufsetzen, in diesem teilst du der Hausverwaltung mit das sich gewisse Mängel in der Wohnung befinden.(genau auflistung)
    Dazu setzt du denen eine Frist von 14 Tagen(genaues Enddatum, bedenke aber auch 14Tage Frist plus 3 Tage Postweg)

    Zu den Mängeln in wie weit du kürzen darfst, sagt mein schlaues Buch folgendes:

    Hierzu sagt mein Buch Substantzmangel, jedoch du wohnst in einem Altbau, da ist auf grund des Alters anzunehmen das solche Mängel, als normal anzusehn sind, vorallem weil du die Wohnung in dem Zustand bezogen hast. Die losen Fliesen, jedoch fallen in die Kategorie kleinreparaturen welche in der Regel von Mieter selber zu beseitigen sind(arbeitsaufwand zu geirng, meist machts der hausmeister)

    Auch hier wieder, Altbau, daher legitim, jedoch kannst du hier 15% der Heizkosten bei der Jahresnebenkostenabrechnung kürzen, begründet wird dies durch den Mehrbedarf die Wohnung in dem Vertragsgemäßen Zustand zuerhalten durch erhöhtes Heizungs nutzen. Aber freu dich, in der Regel sind Undichte Fenster der beste schutz gegen Schimmelpilz. Allerdings gibt es hierzu auch Urteile

    Fenster
    undicht und angelaufen 10% LG Darmstadt WM 1985 S. 22
    zugig im Sommer 5%
    zugig im Winter 10% AG Münster WM 1982 S. 254
    undicht, oberlicht defekt 5% AG Potsdam WuM 1994 S. 47

    Ebenfalls Substanzmangel, bei Altbau hinzunehmen, weil war schon so bei Einzug, der Vermieter kann argumentieren, das du deswegen eine geringere Grundmiete zahlen musst. Kauf dir für im Baumarkt Gummilippen und Thema ist erledigt, hin zu kommt bei Ikea bekommst du so türtiere, die legst du vor solche Schlitze und bietet ebenfalls gute abhilfe.

    Hier wird es interessant, den Wildermüll ist ein Umfeldmangel von dem potenzielle Gesundheitsgefahren ausgehen. Hier ist es deine Aufgabe das du dies beim örtlichen Gesundheitsamt und Wohnungsaufsichtsamt meldest. Die kümmern sich um sowas. Kürzen kannst du hier bestenfalls 10%, da es kein Müll in deiner Wohnung ist oder dich am gang in deine Wohnung direkt sondern nur indirekt hindert.

    Hierzu haben entschieden:
    Gestank durch Hundekot im Treppenhaus
    20% AG Münster, WM 1995 S.534
    Gestank durch Fretchen(extremer Gestank aus Nachbarwohnung)
    33% AG Köln, WM 1989 S. 234
    Schadstoffe in der Raumluft da kommt es darauf an ob und wieviel jeweils, jedoch fängt es da bei 25% an und geht bis 100%.
    Ungepflegter Zustand des Hauses(mangelhafte Reinigung, ungepfleegtes Treppenhaus)
    5% AG Köln WM 1982 S.226
    LG Köln WM 1990 S. 17
    Ungeziefer (Mäuse und Kakerlaken über Monate)
    10% AG Bonn WM 1986 S. 113

    Das selbe wie Wohnungstüre, man kann die Balkontüre als Fenster interpretieren und daher s.o.

    Balkon wegen Reparaturarbeiten unbenutzbar
    3% LG Berlin MM 1986 S. 327


    Zum ablauf des weiteren Vorgehens.

    Nachdem du den Brief aufgesetzt hast mit den Jeweiligen Mängeln, schreibst du Tabelarisch auf wieviel du für welchen Mangel kürzen willst. In der Summe würde ich mal sagen das du bei ca 20% ganz gut fährst(lieber im vorfeld weniger Fordern und da die Hausverwaltungen IMMER ablehnen dann im nachfolgenden Gerichtsverfahren direkt 40% Fordern und sich dann bei 30% einigen.

    Also nehmen wir an du schickst den Brief am 21.07.11 ab dann wäre der letzte Tag der Frist der 10 August. Es gelten nur Werktage nicht Arbeitstage (5Tage Woche)
    Wenn diese Frist abgelaufen ist kannst du ab September dann direkt 20% einbehalten auf einem seperaten Konto. Empfehlen tut sich ein Sparbuch wo du jederzeit Einzahlen kannst aber nur Persönlich am Schalter das Geld dann abheben oder umbuchen kannst aber nicht online. So kommst du nicht in Versuchung.

    Sollte der Vermieter nicht reagieren. Kannst du den Vermieter, vertreten durch die Hausverwaltung, auf Vertragsbruch verklagen.

    Hier wären die §§BGB 323, 324(unter berücksichtigung von §241), 325, 535, 536, und der 543 wird sehr interessant sein für dich ebenso §568.
    Die §§BGB 557-561 solltest du dir auch mal zuführen.


    Ich hoffe ich hab dir genug Quellen aufgezeigt damit du dich nun maximal vorbereiten kannst um dann zum Anwalt zu gehen. Hin zu kommt, wenn die erste Frist abgelaufen ist kannst du die kosten für den Anwalt ebenfalls der Hausverwaltung in Rechnung stellen, da diese durch Unterlassen Schadenersatzpflichtig geworden ist. Da ist es sogar egal ob vorsätzlich, fahrlässig oder grobfahrlässig, du hast Einschreiben mit Rückschein, ergo gilt die Vermutung das die Hausverwaltung Kenntnis hat ab dem Tag an dem das Einschreiben entgegen genommen worden ist. Dies ist höchstrichterlich bereits in der vergangenheit mehrfach bestätigt worden.

    Gruß


    PS.: Wär nett wenn ich bewertung bekomme
     
  12. 20. Juli 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Du musst bei einer Mietminderung ein paar Punkte beachten. Der Vermieter muss auf die Mängel die du zu beanstanden hast hingewiesen werden. Du musst eine klare Frist setzen und dem Vermieter die Zeit geben sich um die Mängel zu kümmern. Sollte er nach der Frist nicht reagieren noch mal einen Brief an ihn schreiben in der du deine Mietminderung ankündigst so dürftest du auf der sicheren Seite sein.
     
  13. 3. August 2011
    AW: Wie Genau Geht Man Eine Mietminderung An?

    Ja genau so ists richtig! Hatten vor kurzem auch Stress mit nem Vermieter (alte Wohnung) und sind im Mieterbund, übrigens ne tolle Sache. Der Anwalt da meinte genau das was Braun auch geschrieben hat...
    Mängelliste an Vermieter mit fairer Frist (also nicht morgen, ca 1 Monat oder so) und der Androhung der Mietminderung (das kann alles in einen Brief!!). Auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückantwort! Und wenn nach der Frist nichts passiert, kannst du die Miete kürzen...allerdings auch nicht wie du willst. Da musst du dich auch an gewisse Regeln halten.

    Als Bsp, wenn du deinen Nachbarn beim Pinkeln hörst, sind das 10%...

    MfG
     
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