Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Pyl0n, 25. Juli 2011 .

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  1. 25. Juli 2011
    Hallo Community,

    ich bin im Moment in einer ziemlich komischen Situation. Ich fange am besten mal von ganz vorne an.

    Ich hab am 11.10.2010 eine Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation angefangen. In dieser Firma bin ich derzeit auch noch tätig. In dieser Firma werde ich als fester Mitarbeiter geplant. Mein Urlaub wird verschoben. Mache ein paar Überstunden. Und halt klein Kram.

    Wir sind insgesamt 6 Azubis gewesen. Wir hatten alle zusammen einen Brief an die IHK geschrieben mit den Umständen die bei uns Herrschen. IHK hat auch reagiert kam in den Betrieb hat sich das angesehen, schön und gut.

    Nachdem die Chefin mitbekommen hat das wir einen Brief geschrieben haben wurde jeder Azubi Einzelt zu diesem Brief befragt ob diese Punkte auch für einen selbst übereinstimmen usw. Man saß da mit seinen drei Vorgesetzten und musste sich rechtfertigen. Nach diversen Gesprächen hatte die Chefin mich ein zweites mal dazu geholt.

    In diesem Gespräch hat Sie mir nahe gelegt das es besser wäre für beide Seiten den Betrieb zu wechseln. Sie würde mir eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag unterschreiben, das hat sie mir mündlich zu gesagt. Sie würde mir ein sehr sehr gutes Zeugnis dafür schreiben.

    Ich war natürlich mit einverstanden, weil es eine echt schlechte Ausbildung dort war. Ich habe halt immer weiter gearbeitet und mir nebenbei was neues gesucht. Nun ist es soweit das ich für den 1.9. eine neue Ausbildung hätte. Im gleichen Beruf in einem anderen Betrieb. Dieser würde mich ins 2. Lehrjahr übernehmen.

    Ich habe meiner Chefin ein Aufhebungsvertrag hingelegt. Diesen will sie mir aber nicht unterschreiben. Da sie Angst hat das ich Krank machen könnte. Sie würde mir am 31.8. den Vertrag unterschreiben, so dass ich am 1.9. im neuen Betrieb anfangen kann. In der letzten Woche wurden 2 Mitarbeiter gekündigt. Ein Festangestellter und ein neuer Azubi in der Probezeit. Nun habe ich Angst das sie mir diesen Vertrag doch nicht unterschreibt und mich zwingt 2 Jahre in diesem Betrieb zu bleiben.

    Eigentlich hatte ich die ersten beiden August Wochen Urlaub. Doch diese werden verschoben aus dem Grund: 2 Leute Weg und weil ICH es bin. Meine Angst besteht halt darin das sie mich nicht gehen lässt wie sie es gesagt hat. Nun gibt es einige Möglich.

    1. Abwarten und hoffen das sie trotzdem unterschreibt.
    2. Ich kündige fristgerecht. Daraufhin könnte sie mich aber auf Schadensersatz verklagen. ( Wie hoch würde dieser ca. ausfallen? WICHTIG)
    3. Ich lasse mich irgendwie kündigen? ( Wie am besten ? )
    4. Ein andere Lösung?

    Eine fristlose Kündigung kann ich nicht einreichen da die Gründe nicht tiefgründig genug wären. Die IHK meinte auch nur ich solle doch abwarten bis sie unterschreibt. Aber sie hat mich einfach in der Hand im Moment.

    Was würdet ihr in meiner Situation tun?

    MfG

    Pyl0n
     
  2. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Also jetzt mal ganz ehrlich...

    du gehst morgen zu deiner Chefin und sagst ihr das du ihr 100%ig versprichst das du nicht in der Zeit Krank machst... da dich ja der andere Betrieb übernimmt bist du ja schonmal auf der sicheren Seite ...

    du könntest ja auch einfach nicht mehr kommen aber du willst ja ein Gutes Zeugnis haben und einen makellosen lebenslauf so what

    2 Monate??? jetzt mal ehrlich rede halt einfach mit ih darüber und sag ihr es sei dir wichtig! und du würdest Sie darum bitten da es dir sehr am Herzen liegt...

    // andere Sache ist reicht es dir wenn du dein Zeugnis zum 31.8 hast?

    dann würde ich einfach ein Schreinen aufsetzen indem drinsteht Hiermit bestätige Ich Chefin XYZ von Unternehmen XYZ das Auzubildender von xx bis yy bei mir gerabeitet hat und das Ich ihm ein Zeugnis über den genannten Zeitraum erstelle und ihn zum XX entlasse.

    Datum beide unterschreiben vllt. noch ein zeuge und fertig!
     
  3. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Ja ich habe ihr das ja auch schon gesagt. Doch trotzdem habe ich einen faden beigeschmack dabei. Und bin halt nicht 100% sicher, das wenn ich wirklich nicht fehle das sie ihn trotzdem nicht unterschreibt.
     
  4. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Direkt bei der IHK anrufen und dort beraten lassen. Die wissen am besten, was jetzt zu tun ist.
     
  5. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Tja N30N alles schon getan. Deren Aussage war halt abwarten oder eine fristgerechte Kündigung schreiben. Da könnte die Firma aber Schadensersatz fordern. Was die aktuelle Firma auch tün würde. Aber ich würde gern wissen wie hoch diese Schadensersatz Forderung sein könnte.
     
  6. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    also kündigen ist doch totaler Käse?

    Sie weiß ja das du am 1.9 wo anderst arbeitest... geh einfach mal nochmal die Woche in ihr Büro und hack nochmal nach wie das ganze jetzt so abläuft... was du noch machen musst etc.

    sag halt einfach dein anderer Arbeitgeber bräuchte das ganze halt schnellstmöglich

    schadenersatz = so ein paar tausender
     
  7. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Das Zeugnis ist mir erst einmal zweitrangig. Das Problem ist sie wird dieses schreiben nicht unterschreiben. Es geht mir einfach darum das ich in der Firma aufhören will um in der neuen anzufangen. Mit meiner Chefin kann ich nicht so einfach reden. Sie ist schon sehr schlecht auf mich zu sprechen. Das ist halt dieses Problem. Und sie will mir ja z.B. auch keine Bestätigung geben das wenn ich kein Tag lang fehle das sie unterschreibt.

    Am liebsten würde ich sagen. Kündigen sie mich und ich unterschreibe. Scheiß drauf ob sie rechtens war oder nicht.
     
  8. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    zeugen mitnehmen, wenn sie net unterschreibst, gehst ab 1.9 net hin, soll sie schadenersatz fordern du hast unabhängige Zeugen, die bestätigen, das sie am 31.8 unterschreiben will...

    dann kann sie gucken wo sie bleibt...
    Eine mündliche Zusage ist genauso gültig wie eine schriftliche, aber es ist halt leider schwer nach zu weißen, deshalb zeugen 1 oder 2 am besten wäre nen Notar....
     
  9. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Naja das Problem ist ich habe nur die stellvertretende Geschäftsführung als Zeugin und der Mann der Chefin. Ein anderer Festangestellter hat diese Aussage leider nicht mitbekommen.
     
  10. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    dann wird sie das doch wohl wiederholen vor zeugen, sonst würd ich keinen pfifferling drauf setzen und fristgerecht kündigen, soweit ich das weiß, beträgt der schadensersatz bei 2-3 Monatsgehältern, die wärens mir wert...

    PS: was ich dir auch empfehlen kann, versuch den Spieß doch mal umzudrehen, wenn der Betrieb seinen Pflichten nicht nachkommt und dir das nötige nicht beibringt etc. hast du A das RECHT zu kündigen den es ist ein wichtiger Grund, B DU kannst den Betrieb auf schadensersatz verklagen...

    Azubi & Azubine - Wie k
     
  11. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Richtig die wären mir es auch wert. Nur würde ich ne genaue Zahl ungefähr wissen. Was das maximale sein wird.

    Was könnte passieren wenn ich am 1.9. einfach im neuen Betrieb arbeiten gehen würde. Wenn sie nicht unterschreiben würde.
     
  12. 25. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    wie gesagt ich bin mir wirklich nicht sicher, war aber damals der Meinung ( war in der selben situation^^) das es 2-3 Monatsgehälter werden können...
    Du könntest halt wirklich versuchen den Spieß umzudrehen... dann lacht jeder Richter nur müde... ist leider eine ziemlich schwierige situation, ich kann dir nur raten, das du zum anwalt gehst...

    Sowieso IMMER ne Rechtschutz abschließen oder in die Gewerkschaft gehen, das sind bei mir im Moment 7 Euro im Monat (1% des Brutto gehalts) und das ist in der Ausbildung nen witz und du hast anspruch auf Rechtshilfe ( ist in der Verdi so )... erkundige dich da mal, da die Gewerkschaften da durchaus sehr hilfbereich sind, wenn du beitreten willst
     
  13. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    du kannst als azubi mit 4 wochen frist zum monatsende kündigen. d.h 4 wochen vorher schriftlich kündigen dann muss sie dich gehen lassen....

    steht so im jugendbildungsgesetz, wenn wirklich harte sachen vorgefallen sind kannst du auch fristlos kündigen, allerdings alles erst machen nachdem du den neuen vertrag unterschrieben hast!
     
  14. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Ja ich kann kündigen . Aber wenn ich den gleichen Beruf weitererlernen will kann sie Schadensersatz fordern das ist das ding.

    Spieß umdrehen: Dazu habe ich zu wenig Beweise und wie gesagt IHK war auch schon da und es hatte sich nicht viel verändert.
     
  15. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Ob sie so einfach Schadensersatz fordern kann weiß ich nicht.
    Da muss Sie sich vorm Arbeitsgericht rechtfertigen WIESO sie Schadensersatz fordert.

    Von einem Azubi Schadensersatz zu fordern geht meist in die Hose. Die Meisten Ausbildungsbetriebe bekommen für DEINE Ausbildung extra Würste in Form von zuzahlungen. Die Frage wäre also WIESO denkst Sie es gibt bei IHR ein Anrecht auf Schadensersatz?

    Die Frage wird Sie nicht legitim erklären können zumal Azubis entbehrlich sind.

    Um den Spieß umzudrehen brauchst du keine Beweise, mach einfach kaum noch was. Mach deine Arbeit schlecht, mach kleine Dinge falsch, treib Sie zur weißglut.
    Und das mit der Aussage "ich glaube du machst krank" ist lächerlich.

    Besorg dir ne Vorlage ausm Netz. Gibt auch bei der IHK

    "Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird
    zum 01.09.2011 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die
    vereinbarte Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten."

    Dann kann Sie auch keine Ausrede bringen vonwegen "ich hab Angst du machst krank"

    //EDIT: Wenn Sie trotzdem noch weiter auch der Krankenschiene fährt, sicher ihr schriftlich zu, dass es zu nicht mehr als 2 3 Krankheitstagen kommen kann
     
  16. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Hallo,

    wenn du arbeitsrechtschutz hast dann dokumentier einfach alle verstöße gegen das Arbeitsgesetz, falls du noch minderjährig bist auch gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Urlaub verschieben kann ein Verstoß sein, denn das isst nur in Ausnahmen erlaubt.
    hier zB von einer seriösen Quelle:
    Streitfrage : Darf der Arbeitgeber den Urlaub streichen? - Nachrichten Reise - DIE WELT

    Zu den Überstunden gibts hier Infos
    Azubi & Azubine - Wie viel m
    Die sind also auch nur in Ausnahmen erlaubt.
    Außerdem müssen Überstunden in einem bestimmten Zeitraum (6 Wochen oder 3 Monate, grade nicht sicher) durch Freizeit ausgeglichen werden. So das du auf deine Regelarbeitszeit kommst.

    Gibt sicher noch mehr was dir einfällt, zB Mobbing oder so

    Hast du ein paar Dinge zusammen, dann wird fristlos gekündigt. Dann kannst du auch am 1.9 mit deiner Ausbildung beim andrem Betrieb anfangen.

    Die Verstöße sollten nur gut dokumentiert und nachweisbar sein.

    Da kannste ja auch die IHK mal fragen was erlaubt ist und was nicht.


    edit:
    Die Zusicherung mit der Krankheit geht leider nicht, dass ist rechtlich doch gar nicht haltbar. Niemand kann sagen wann und wie er krank sein wird.
    Die Frau soll das Ding unterschreiben oder ihr droht nocht weitaus schlimmeres. Denn solche Verstöße sind nicht lustig. Kann auch sehr teuer werden
     
  17. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Gibts dazu nen Link?
    Würd mir das gerne mal durchlesen - mit welcher Begründung sie einen Azubi zu schadensersatzzahlungen fordern...

    Allein der Grund, dass du dort nicht den nötigen Stoff deiner Ausbildung lerst, ist Kündigungsgrund genug.
    Es gibt in jeder Ausbildung einen "Lehrplan" was in welchem Lehrjahr dran kommen soll/muss.
    Vergleich das mit deinem Ausbildungsheft (da sollte drin stehen was du gemacht hast täglich/wöchentlich und dient dir schonmala ls Beweismittel)

    zu guter letzt kannste auch die IHK anrufen und dort nach Rat fragen!
    Müsste glaub sogar der "Vertrauenslehrer" deiner Berufsschule reichen
     
  18. 26. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    Da ich vor kurzen meinen Meister gemacht habe, kann ich Dir mal sagen
    was uns in Bezug auf Azubis bei gebracht wurde!

    1.) Wie alt bist Du?
    Wen Du unter 18 bist, darfst Du kein Überstunden machen, weil
    Du laut Gesetz nur einen bestimmten Stundensatz arbeiten darfst!

    2.) Besorg Dir mal den Ausbildungsrahmenplan von Deinem Beruf!
    Überprüfe anhand dieses Plan ob Dir wirklich alles im 1. Lehrjahr
    vermittelt wurde was dort vorgeschrieben worden ist!
    Ist das nicht der Fall, hast Du eine super Begründung für Deine
    Kündigung und kannst so alles vor einem Arbeitsgericht gewinnen!

    3.) Das mit der 4 Wochen Kündigungsfrist wurde ja hier schon erwähnt!

    Wen Du noch weitere Fragen hast, einfach hier posten oder ne PN an mich!

    Gruß cosmico
     
  19. 29. Juli 2011
    AW: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

    ...worauf noch garniemand eingegangen ist:

    Resturlaub... du sagst dir wurde der Urlaub gestrichen, das geht auch nicht einfach so!

    Sagen wir mal du hast 24 Tage Urlaub im Jahr, kündigst zum 31.8 hast du 16 Tage Urlaubsanspruch.

    Den würde ich auch in keinem Fall einfach verfallen lassen!
    Check das auch mal mit deinen Überstunden, was passiert damit? Abfeiern? Ausbezahlen?

    Nicht das du da am 31.8 abhaust und 100 Stunden + 10 Tage Urlaub da lässt... wäre ja ziemlich doof!!!
     
  20. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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