Familienkasse will 5000 € zurück haben

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheChronic, 30. Juli 2011 .

Schlagworte:
  1. 30. Juli 2011
    Hey Leute, heute kam ein Brief von der Familienkasse.

    Ich war in der Zeit vom April 2009 bis Juni 2011 arbeitssuchend und nun wird gesagt ich war nicht gemeldet in der Zeit und hab unberechtigt angeblich Kindergeld kassiert.

    Jetzt wollen die 4950 EUR zurück haben, ich versteh grad die Welt nicht mehr. Ich hab in der Zeit über 150 Bewerbungen geschrieben. Ich fange Montag mit einem Dualen Studium an und bin jetzt schon bevor ich anfange verschuldet.

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, Rechtsschutzversicherung hab ich nicht.
     
  2. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    hey,

    so kann ich dir darüber keine auskunft geben. um deine situation zu schilder, wäre es hilfreich dein alter zu kennen und was du in der zeit verdient hast. danach richtet sich ja i.d.R der Kindergeldanspruch.

    ich würde mich montag mit der Kasse in verbindung setzen. informiere dich und lege einspruch ein.

    nähere Auskünfte auch gern per Pm. aber dafür benötige ich genauer angaben von dir

    #regards
     
  3. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Bin zurzeit 21, zu der Zeit wo der Anspruch angeblich verfallen ist war ich 19. Ich habe nach meiner Kündigung der ersten Ausbildung direkt am nächsten Tag arbeitssuchend gemeldet. Danach hab ich nie wieder irgendwas vom Arbeitsamt gehört, noch haben die mir irgendwelche Adressen zugesendet. Hab immer Adressen selbst rausgesucht und selber beworben.

    Damals hab ich 660 EUR Brutto bekommen in der Ausbildung. War 1 Jahr in dem Betrieb.


    Ich fang Montag mit meiner Ausbildung an, ich hab keine Zeit für sowas. Ist schon stressig genug.
     
  4. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Mach mal nen Termin für ein Gespräch mit den Typen aus.
    Die schicken gerne mal nen Schockbrief.....wenn du im Recht bist und auch Belege dafür hast kommste easy aus der Sache raus.

    Wollten von mir auch 2.000 EUR Anfang des Jahres haben.
     
  5. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    hast du schon eine erstausbildung gehabt (egal ob abgeschlossen oder nicht?)
    wenns dennoch deine erstausbildung war, hast du einfach zuviel verdient und bist über den angesetzten betrag drüber gekommen. da fließt auch urlaubs und weihnachtsgeld ein.

    musste auch schon ~900EUR zurück zahlen und hatte trotz widerspruch/anwalt keine chance.

    denn es gilt:
    wer arbeitslos ist, hat definitiv keinen einzigen cent anspruch auf kindergeld. egal wie hoch/wenig das ALG1 geld ist.




    sry, aber hast keine chance
     
  6. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Ja hast du dich den selbstständig Arbeitssuchend gemeldet?

    Sucht ein volljähriges Kind zwischem dem 18. und 21. Lebensjahr einen Ausbildungsplatz besteht weiterhin Kindergeldanspruch.
    Voraussetzung: Arbeitslosmeldung bei der ARGE. Somit ist das Kind arbeitslos und gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet. Außerdem sollten Sie vorsichtshalber die Arbeitsplatzsuche durch Bewerbungsschreiben oder Absagen dokumentieren. Gut wäre es, wenn Sie eine Liste anfertigen und
    die Schreiben beifügen würden.

    Absolviert das Kind ein Praktikum oder hat es Aussicht auf einen Ausbildungsplatz muß er voraussichtlich keine Maßnahmen der ARGE in Anspruch nehmen oder absolvieren. Dennoch gilt: Maßnahmen nicht im Vorfeld verwehren, denn dann kann es möglicherweise den Anspruch auf Kindergeld kosten.

    Hast du in der Zeit Hartz4 bezogen und hast dich nicht beim Amt gemeldet, dass du weiterhin auch Kindergeld erhalten hast, ist es klar, dass sie es zurückfordern. Das Kindergeld wird bei Hartz4-Bezug verrechnet und steht dir somit in dem Umfang nicht zu.
    Auch bei Überschreitung der Jahresgrenze durch das Ausbildungsgehalt kann der Anspruch auf Kindergeld erlöschen...deswegen...bei heiklen Sachen mit dem Amt lieber einmal mehr hin als einmal zu wenig. Quittung hast du jetzt!


    Nunja, bei ca. 800 Tagen, die du in der Zeit zur Verfügung hattest, ja nicht gerade ne Meisterleistung. 5 Bewergungen am Tag gefertigt, dann erstmal wieder 4 Wochen Pause eingelegt...aber um das Thema geht es hier ja nicht...
     
  7. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Natürlich hat man Anspruch auf Kindergeld, wenn man beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist.

    Zuviel verdient hab ich nicht, hab bei der Erstausbildung nur 530 EUR Netto bekommen. War ja nur ein Jahr. Einmal hab ich 50 EUR Zuzahlung zu Weihnachten bekommen, Urlaubsgeld hatte ich keins.

    Das lustige ist ja ich bin seit 2 Jahren da als arbeitslos gemeldet, denen fällt das erst jetzt auf das ich keinen Anspruch habe? Das hätte die scheiß Beraterin doch direkt an dem Tag sagen können an dem ich mich arbeitssuchend gemeldet habe sagen können.

    Ich hab mich direkt nach der Kündigung arbeitslos gemeldet, Hartz 4 hab ich nicht beantragt oder kassiert da bin ich mir zu fein für. Zu der Zeit war ich ja 19 Jahre alt und nicht 21.

    Achja nochmal zur Info: Ich war ausbildungssuchend gemeldet, also hätte Adressen bekommen müssen wo ich mich bewerben soll, nicht ein einziger Brief kam und sonst hatte das Amt auch kein Interesse mich irgendwie zu vermitteln.
     
  8. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben


    ja hast dir die antwort ja schön selbst geschrieben.
    wer arbeitslosengeld 1 beizieht, bekommt definitiv kein kindergeld!
    nur wer arbeitslosgengeld 2 unter 21 bezieht (also hartz 4)

    hast wirklich pech gehabt, glaub mir.

    arbeitssuchen mit ALG1 = kein kindergeld.


    du hast also deine alte erste ausbildung nicht abgeschlossen oder wolltest nach dieser, noch eine zweite ausbildung machen?

    wenn irgendwas von den beiden möglichkeiten zutrifft, hast du ebenfalls keinen anspruch mehr auf kindergeld, da das immer nur die erstausbildung finanziert. zweitausbidlung ist dann schön und gut, aber dafür gibts kein kindergeld mehr, da stehste dann selbst da und kannst evtl. nur auf bafög hoffen...was man aber im nachhinein auch nicht mehr beantragen kann, falls du jetzt auf den gedanken kommst.
     
  9. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Verstehst du es nicht? Ich hab kein Arbeitslosengeld bekommen, weder 1 oder 2.

    Das einzige Geld was ich vom Staat bekommen habe ist das Kindergeld 190 EUR, sonst nix.
    Darauf war ich angewiesen, weil ich ja irgendwie meine Bewerbungskosten, Klamotten und sowas kaufen kann. Und das hat mal ganz knapp dafür gereicht.

    Einen Anspruch auf ALG hatte ich nicht laut meiner Sachbearbeiterin.
     
  10. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    hier schreibst du doch ganz klar, dass du eine erstausbildung hattest, vermutlich selbst gekündigt hattest und arbeitssuchen warst.

    wenn du keinen anspruch auf ALG1 hattest, dann liegt das nur daran, dass du die ausbidlung nach weniger als einem jahr hingeworfen hast. für ALG1 muss man mindestens ein jahr durchgehend beschäftigt gewesen sein. also fällts ja wohl flach für dich.

    so, dann nächster punkt:

    kannst versuchen selbst widerspruch dagegen einzulegen und ALLES an unterlagen selbstständig zusammenzutragen und mit hin zu schicken.

    solltest du da irgendwas vergessen, wird der widerspruch abgelehnt und du bekommst direkt nur noch eine adresse, wo du deine klage einreichen sollst.

    familienkasse akzeptiert nur ein einziges mal einen einspruch, danach kannst du nur noch vor gericht klagen.




    ahja, und für ALG2 warst du dir nicht nur einfach zu fein (erstmal LOL dafür).
    sondern du bist schlichtweg zu jung und wohnst vermutlich zuhause.



    --


    geh erstmal zum arbeitsamt und klär dort, als was du eingetragen bist. dort liegt sicherlich schon ein teilfehler. jedoch vermute ich, dass auch ein fehler bei dir liegt und du irgendwelche meldepflichten verpennt hast.
     
  11. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    So, hab bei der Familienkasse schon alle Unterlagen nachgereicht die die haben wollten, hab nen Brief bekommen das mein Anspruch jetzt abläuft, falls da weiter bedarf ist sollte ich denen alle aktuellen Papiere zukommen lassen. Alles dann auch sogemacht, dann wollten die meine Kündigung haben, alle meine Gehaltsabrechnungen zur damaligen Zeit. Auch alles nachgereicht.

    Irgendwas ist einfach beim Arbeitsamt schief gelaufen, entweder die nette Sachbearbeiterin hat mich nicht eingetragen in die ausbildungssuchenden Liste. Einen Anspruch auf ALG1 hatte ich nicht wie du schon sagtest. ALG2 wollte ich nicht haben, hatte ich auch keinen Anspruch drauf.

    Dann kommt ein Brief das ich doch nicht berechtigt war Kindergeld zu bekommen? 2 1/2 Jahre nachdem ich mich dort arbeitssuchend gemeldet habe, nachdem die das solange bezahlt fällt denen auf das ich doch nicht berechtigt war? Das wurde ja schon im April 2009 geklärt das ich keine Ausbildung mehr habe und seit der Zeit auf Ausbildungssuche war.

    Die Dame dort hat mir dann weder gesagt was ich machen soll oder sonstwas. Die hat mir gesagt wir melden uns bei ihnen und das wars. Ich hab dort anfangs noch mehrmals angerufen und wurde nur darauf hingewiesen das ich auf die Meldung vom Arbeitsamt warten soll. Nach einem Monat warten hab ich mich dann selber auf die Suche gemacht.

    Ich verstehe grad nicht den Grund warum ich es zurückbezahlen sollte? Dann hätten die mir doch schon im April 2009 sagen können das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe, genauso wie die Sachbearbeiterin gesagt hat das ich keinen Anspruch auf ALG1/2 habe.

    Ja zur Familienkasse muss ich jetzt so oder so. Naja, super das die mir so nen schönen Stein in den Weg legen, 2 Tage vor dem Beginn meiner neuen Ausbildung.

    Die 4950 EUR wollen die zum 15.08.2011 haben, mein Vater heißt ja er Ackermann das ich soviel Geld grad mal beiseite habe.
     
  12. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Solltest dich mal an die Verbraucherzentrale wenden, die haben mit soetwas idR. immer Erfahrung und können weiterhelfen.
     
  13. 30. Juli 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Du sagst ja das du dich ausbildungs suchend gemeldet hast und somit anspruch auf das Kindergeld hast. Du kannsth hoffen das du die Absagen noch hast weil die als nachweis dafür gelten das du dich darum bemüht hast ne ausbildung zu bekommen. Du wirst die 4950 Euro nicht aufeinmals bezahlen müssen.Solltest du jetzt ne neue ausbildung anfangen oder ein Studium beginnen wirst du ein anspruch auf das Kindergeld haben sobald du nicht einen bestimmten Betrag überschreitest. Ich wünsche dir viel erfolg und kann dir auch die Verbraucherzentrale nur empfehlen. LG K-D
     
  14. 1. August 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Jaja, das liebe Amt.

    Dort sitzen die Menschen, die am wenigsten Ahnung haben, am wenigsten Arbeiten und das meiste Geld verdienen...

    Wie schon gesagt wurde...kläre erstmal den genauen Status, den du derzeit und in der Zeit seit deiner Arbeitslosigkeit / Ausbildungssuche dort hattest. Nehm die Unterlagen zur Hand, mit denen dein Antrag auf Ausbildungssuchend bestätigt wurde und den Brief des ersten Schriftwechsels mit dem Amt "nach" der Zeit, wo du telefonisch immer nur gesagt bekommen hast, du sollst warten.

    Dazu noch deine 150 Absagen aus den Bewerbungen...

    Alleine ein Eingabefehler einer Amtstussie kann sich über mehrere Jahre zu einem Bollwerk beim Amt entwickeln und sich gegen dich stellen. Bei Beratungsinkompetenz, verlange den Amtsleiter zu sprechen. Darauf hast du ein "RECHT".

    Kommst du dort auch nicht weiter...dann würde ich mich mal in der Stadt schlau machen, ob es einen Anwalt für Sozialrecht gibt, der evtl. eine kostenlose Beratung anbietet. Nicht jeder Rechtsanwalt ist ein *****loch...vllt. hast du Glück und findest jemanden, der dir in der Situation hilft.

    Auch wenn das nichts bringen sollte oder auch nebenbei würde ich den Weg zur Verbraucherzentrale suchen.

    Letzte Möglichkeit wäre noch der Weg zur Kirche...auch wenn ich kein Freund der geistlichen Fraktion bin, aber auch ein Priester oder Pastor kann dir in solchen Sachen zur Seite gehen. Immerhin hat ein Priester teilweise ein relativ hohes Ansehen und Einfluss auf eine Gemeinde...gerade Batman's Freunde stehen doch für Gerechtigkeit...und er sollte sich, bzw. seine Freunde im Pfarramt sollten sich auch ein wenig mit Sozialrecht befassen...

    LAst but not least....Helena Fürst, Anwältin der Armen...klingt vllt. lustig, soll es abe rnicht sein, nicht in so einer Situation. Falls du wirklich den Mut hast, versuch dein Glück. Es ist zwar eine "Reality-SOAP", aber den Druck den RTL verursacht durch Einschaltquoten, bringt jede Behörde zum Dahinschmelzen und zum Retter für Armen...weil man ja eine gute Tat vollbringen möchte. Für eien BEtrag von fast 5000€ würde ich nichts unversucht lassen...
     
  15. 5. August 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Hallo TheChronic,

    wollte nur wissen, wie es bei Dir ausgegangen ist?
     
  16. 5. August 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Die Leute bei der Familienkasse sagen ja ist egal ob ich Bewerbungen geschrieben hab oder nicht. Die Absagen haben keinen Wert meinen die. Ich soll nachweisen das ich beim Amt gemeldet bin. Im Amt hätten sie mich als Azubi bis Sommer 2011 eingetragen... Naja was erwartet man von solchen Leuten, richtig arbeiten können die nicht. Ich war kurz nach meiner Kündigung 2 mal da und das soll jetzt nicht mehr nachweisbar sein? Krasse Sache.

    Zu geil, die wollen jetzt meine Anmeldung beim Amt haben, finde diese aber leider nicht mehr in meinen Akten.
     
  17. 5. August 2011
    AW: Familienkasse will 5000 € zurück haben

    Geh zum Amtsgericht und und beantrage Beratungshilfe, dann wird dir mit etwas Glück ein Anwalt gestellt, mit dessen Hilfe kannst du, je nach Rechtslage natürlich, vor dem zuständigen Sozialgericht gegen den Bescheid Klage einreichen. Fristen habe ich jetzt nicht genau im Kopf, musst aber auf jeden fall schon mal selbst Widerspruch einlegen gegen den Bescheid!
     
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