Blitzerpost an die falsche Adresse

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von bigbear467, 1. August 2011 .

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  1. 1. August 2011
    Guten Tag verehrtes Board!

    Hier meine aktuelle Problematik: Ein direkter Verwandter wurde Anfang Juni geblitzt ( sie/er noch in der Probezeit) mit über 20Km/h zu schnell. Das Fahrzeug ist wiederrum auf einen anderen direkten Verwandten zugelassen. Da von deren Seite aus keine Schuldeingeständnisse gemacht wurden, hat sich die zuständige Stelle wohl gedacht: Mensch, schnüffeln wir doch mal ein bisschen rum. An dieser Stelle komme dann wohl ich ins Spiel: Mein zweiter Vorname ist der Selbe wie der Vorname des Familienmitgliedes, auf dass das Fahrzeug zugelassen ist und zack, landet der Anhörungsbogen sammt Zahlungsaufforderung an mich adressiert in meinem Breifkasten. Nochmal zur Verdeutlichung: Weder bin ich gefahren noch ist überhaupt ein KFZ auf meinen Namen zugelassen. Da die Person (die gefahren ist) sich noch in der Probezeit befindet, hat unser quasi Familienoberhaupt beschlossen, ich solle doch die Füße stillhalten, da wohl demnächst diese 3 - Monatsfrist abläuft und der ganze Spaß verfallen würde, wenn bis dahin kein Gerichtsverfahren eingeleitet werden würde. Bei dem Wort "Gerichtsverfahren" hab ich natürlich direkt nen Hals bekommen...sicher werde ich nichts eingestehen, dass ich nicht getan habe. Meine Kernfrage lautet: Kann es für mich Konsequenzen haben, wenn ich jetzt den Mund halte ? Ich würde ja einen direkten Verwanten belasten, wenn nicht...Wie weit kann soetwas überhaupt gehen? Ich bin rechtsschutzversichert, also im Zweifel könnte ich mir rechtliche Unterstüzung organisieren. Ich würde mir dies aber lieber ersparen, zumal die schuldige Person es wirklich mal verdient hätte, einen reingewackelt zu bekommen...aber das ist ein anderen Thema

    Für sinnvolle Beiträge gehen natürlich BW´s raus!!

    Mfg
     
  2. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    wegen dieser monatsfrist..ich glaube die gilt nur wenn du nicht rechtzeitig post kriegst. wenn du sie aber schon hast ist das mit der frist was anderes. korrigiert mich wenn ich falsch liege
     
  3. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Der Überzeugung bin ich nämlich auch...Frist hin oder her, eigentlich habe ich garkeinen großen Bock da in irgendwas mit reingezogen zu werden. Weder will ich meine Versichrung belasten, noch will ich den Stress haben. Zumal ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin (bin aber schon raus aus der Probezeit, also sollte diesbezüglich jawohl nix dolles passieren).
     
  4. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Da du und dein Verwandter bereits Post bekommen haben, ist die Verjährungsfrist unterbrochen. 100%.
     
  5. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Genau, dann liegt die Verjährungsfrist bei 3 Jahren.
    In der Zeit, werden die sicher etwas in die Wege leiten.

    Frag doch einfach mal deinen Anwalt, zahlst ja auch was dafür :]
     
  6. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Ich weiß nicht ob mein Beitrag hilfreich ist, dennoch will ich mal deinen Schlusssatz unterstützen.
    Der jenige soll gefälligst selbst ausbaden, was er verbockt hat! So einfach ist das. Nicht gerade ein Lerneffekt, wenn Papa das so bügelt, dass ein Verwandter dafür herhalten muss.

    Auch wenns vielleicht ein wenig den Familienfrieden drückt, würde ich persöndlich denjenigen volle Pulle ins Messer laufen lassen.

    Ist nur meine persönliche Meinung! Viel Erfolg bei der Lösung des Problems.
     
  7. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Hi,

    wie alle schon gesagt haben, sobald du angeschrieben bist, gilt ne andere Verjährungsfrist. 3 Jahre kann sein.

    Aber, was ich mich jetzt frage, wenn du sagst du wärst nicht gefahren, du hast nichtmal ein Auto und das ist auch nicht dein Auto und keine Ahnung wer das Auto gefahren ist.
    Wieso solltest du dann Schuld seien, wenn der andere drann ist. Wenn sie Glück haben finden sie den richtigen Fahrer, wenn nicht, dann nicht.

    Ich weiß doch auch nicht wann meine Schwester ihr Auto gefahren ist?
    Also so ganz versteh ich das nicht ^^
     
  8. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Man ist halt nicht verpflichtet sich oder Verwandte zu belasten, daher könnt Ihr alle die Aussage verweigern. Aber klär das lieber mit dem Anwalt, der weiß doch einiges mehr als wir.
     
  9. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Das Auto ist nicht auf dich zugelassen - du bist nicht auf dem Bild zu sehen.

    Tschuss du hast keine Schuld du weißt von nix, nicht dein Auto, nicht du als Fahrer.
     
  10. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Ähm ich weis garnicht, wieso du dir solche Sorgen machst, ignorier den bescheid bzw. schreib zurück, dass du nicht der Halter bist und auch das Auto nicht bewegt hast und keine Ahnung hast wie dieser Bogen an dich kommt. Mehr gibts dazu eig nich zu sagen.

    Das mit der Verjährung ist sone Sache, wieso sollte die Unterbrochen sein, wenn die Post an dich schicken obwohl du nichts damit zu tun hast. Wäre mir neu
     
  11. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Ich kenne das auch nur so, dass wenn du die Aussage verweigerst wer gefahren ist nichts zu befürchten hast, außer dass Ihr gezwungen werden könnt, ein Fahrtenbuch zu führen.
    Soll außerdem schonmal vorgekommen sein, dass dann das Amt bei der Adresse des Autohalters einfach mal mit dem Foto geklingelt und geguckt hat, wer da so aufmacht.
    Hat mir mal ein Bekannter der ein Taxiunternehmen besitzt so erzählt, ist bei solchen Sachen eigtl ziemlich zuverlässig.
     
  12. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Jap und DAS wäre mir für so nen Idioten der anscheinend ja gerne mal zuviel auffem Gas steht echt zu dumm...

    was das für nen sinnloser aufwand ist so nen scheiß Fahrtenbuch zu führen....
     
  13. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Besonders weil es ein Fahranfänger war Selber schuld ...
     
  14. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Gut, ich denke es läuft darauf hinnaus, dass ich ja zu Unrecht verdächtigt werde und damit die 3 Monatsfrist bestehen bleibt, schätze mal darauf wollte er hinnaus...Ich werd mal zum Lawyer tanzen und der soll mir mal ein Statement raushauen...Vielen Dank für die Vorab-Einschätzungen!

    BW´s gehen raus
     
  15. 1. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Du weisst aber schon das es um max 35€ geht!

    Is ne ordnungswidrigkeit ob Probezeit oder nicht da passiert nix, 35€ Zahlen und fertig!
     
  16. 2. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Ich glaub du hast dich verlesen.

    Die Person ist mit ÜBER 20km/h geblitz worden -> min. 1 Punkt

    Gehen wir davon aus das es genau 21 waren:
    80 Öcken
    Abzockverwaltungsgebühren ~ 20EUR
    1 Punkt

    Wie du da auf 35EUR kommst versteh ich nicht.

    Aber das würde ja nur dem Threadersteller blühen.
    Seinem Verwandten, der ja noch in der Probezeit ist, bedeutet dad ja Probezeitverlängerung und Aufbauseminar, was ja mit hohen Kosten verbunden ist.

    Also so ganz egal ist es nun nich, wa

    ///
    Ich würde zum Anwalt gehen und mit ihm die Sache besprechen.
    Allerdings mal ohne zu Wissen was der Anwalt sagen wird würde ich einfach mal denen schreiben das du nicht gefahren bist und ein Auto erst Recht nicht auf dich angemeldet ist. Dann lass die einfach mal weiter nachforschen, so pisst du deinen Verwandten nicht an und du bist aus der Sache natürlich raus (was selbstverständlich sein sollte). Wenn die Herrschaften es dann gebacken bekommen den eigentlichen Fahrer ermitteln, ist dein "Wunsch" ihm eine Lektion erteilt zu haben geklückt, obwohl du nichts dafür kannst, fettig.

    Allerdings kostet so ein Aufbauseminar einiges an Asche, ich hab 350EUR bezahlt, also überlegen würde ich mir das alle mal ob du ihm dad antust.
     
  17. 2. August 2011
    AW: Blitzerpost an die falsche Adresse

    Um der Dikussion mal eine Ende zu bereiten...

    Ich hatte selbes Beispiel:

    mit 22km/h abzüglcih Toleranz geblitzt worden mit dem Auto meines Bruders.
    Wagen war auf den Namen meiner Mutter zugelassen.
    Meine Mutter hat nach ca. 1 1/2 Monaten Post bekommen, dass sie Stellung nehmen soll, welcher Fahrer am Steuer saß um diesem das Bußgeld und den Punkt zuzusprechen.

    So, meine Mutter hat zurückgeschrieben, dass sie nicht klar erkennen könnte, welcher ihrer Söhne das auf dem Bild sei...nach ca. 3 Wochen kam ein zweites Schreiben, dass sie nochmals eine Stellungnahme abgeben soll, wer der Fahrer des Fahrzeugs auf dem Bild ist.

    Dann verwies sie auf meinen Bruder, der nicht auf dem Foto zu sehen war, sondern ich .
    Mein Bruder bekam nach 2 Wochen Post und sollte eingestehen, dass er der Fahrer auf dem Foto sei. Natürlich hat er dies verweigert mit der Begründung, er sei das nicht auf dem Foto.

    Es war erstmal Ruhe...ca. 1 Woche vor Ablauf der 3 Monatsfrist kam dann wieder Post zu meiner Mutter...sie habe die letzte Chance ansonsten droht eine Klage wegen Falschaussage und Behinderung eines Verkehrsverstoßes...bla bla bla...und sie würde zu einem Test herangezogen werden ob sie psychische Auffälligkeiten habe...von wegen Sie kann den Fahrer nicht ermitteln etc.

    DA sie beim Anwalt arbeitet...war es alles relativ chillig...einfach nicht mehr drauf reagiert und seitdem nix mehr vom Vekehrsamt gehört...war denen dann wohl auch nach ner Zeit zu blöde...

    Das ist jetzt ca. 2 Jahre her...also muss man auch mit nichts mehr rechnen...
     
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