Brief vom Amtsgericht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von stylezzzz, 5. August 2011 .

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  1. 5. August 2011
    Hallo liebe Raid-Rusher, ich hab ein riesen Problem mit outlets.de, und zwar habe ich mich dort vor 1-2 Jahren angemeldet und habe übersehen das es kostenpflichtig ist. Als ich meine erste Mahnung bekam, hab ich in Google gesucht, und bin fündig geworden, da hatte jemand das selbe Problem, du die rieten ihm alles zu ignorieren, weil das Abzocke ist. Doch jetzt habe ich ein Brief vom Amtsgericht Detmold bekommen, dort steht das ich mich angemeldet habe, und somit die Zahlungsbedingungen akzeptiert hatte, es war eindeutig das zu zahlen ist, weil dies nicht mit kostenlos betitelt wurde, und in der AGB stand der Preis. Ich bin jetzt 17, werde in 2 Monaten 18. Ich habe ein falsches Alter bei outlets.de angegeben, ich glaube da darf man sich erst mit 18 anmelden. Kann mir was passieren? Was sollte ich am besten tun? Hier steht zwar das man wiederrufen sollte, aber wie mache ich das am Besten?


    outlets.de und das Urteil von Detmold 7c 1/11


    Biiiiiiiiiiiiitttttttttttte hilft mir.
     
  2. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    schreib denen du bist noch nicht 18 und somit nicht geschäftsfähig
     
  3. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    der bekommt aber trotzdem einen auf den Deckel weil er ja net 18 war (Eltern)
    Oder seh ich das falsch ? (hat sich als 18 ausgegeben)


    gruß
    Fedja
     
  4. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Normalerweise ist es auch nur Verarsche. In diesem Fall würde ich beiden die Umstände erklären. Nur weil du einen Brief vom Amtsgericht hast heißt das denke ich noch lange nicht dass du schludig bist. Die geben das in gewisser Weise auch nur weiter.

    Versuche es gut zu fromulieren:

    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht volljährig und somit nicht geschätsfähig war......

    Schreibe vorallem dem Amtsgericht und erkläre die Umstände, man kann durch Freundlichkeit gerade bei soetwas viel erreichen.

    Informiere dich aber auf alle Fälle vorher, ob es wirklich was kostet.

    Edit: @Fedja Das mit dem "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt eben bei weitem nicht immer;-)

    Viel Glück!
     
  5. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Aber von dem Amtsgericht oder von outlets bekomm ich keinen auf den Deckel, weil ich mich als 18-jähriger ausgegeben habe? Ich seh nirgends die Adresse vom Amtsgericht, nur von dem Geschäftsführer von outlets. Aber ich muss doch beiden etwas schreiben oder?
     
  6. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Theoretisch könnte das eventuell strafbar sein.
    Aber keine Staatsanwaltschaft wird sowas verfolgen.
    Und die Firma kann Dir egal sein.
     
  7. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Hmm also soll ich nur an das Amtsgericht schreiben. Muss ich da viel schreiben, weil ich nicht gerade einfallsreich bin .. Schaut mal:

    Absender
    [Anschrift]

    Firma
    [Anschrift]

    Rechnung vom [Datum], Az. xyz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zu Ihrer Rechnung vom [DATUM] stelle ich fest:

    Sollte ich mich tatsächlich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

    Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

    Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

    Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie könnte ich eventuell noch mit einbringen das ich minderjährig bin? Und das richtet sich ja an eine Mahnung, kann man das auch an das Urteil richten?

    Danke im Vorraus

    Edit: Oder vielleicht das hier so umschreiben als würde es von mir kommen und nicht von meinen Eltern, denn die will ich nicht hineinziehen.

    Absender
    [Anschrift]

    Firma
    [Anschrift]

    Rechnung vom [Datum], Az. xyz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zu Ihrer Rechnung vom [DATUM] stelle ich fest:

    Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB ("Taschengeldparagraph") hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.

    Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war.

    Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.

    Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.


    Mit freundlichen Grüßen
     
  8. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Kurze Zwischenfrage: Du siehst keine Addresse auf dem Brief vom Amtsgericht? Es könnte übrigens auch ein Trick sein. Hatte auch mal eine e-mail von irgeneiner Anwältin ich solle bitte etwas bezahlen dabei habe ich mich dort noch nicht einmal angemeldet. Dadurch, dass es von offizieller Seite kommt wirkt es besser. Kannst du dich irgendwie mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen? Das wäre sehr wichtig. Du solltest versuchen zu verifizieren, ob es wirklich vom Amtsgericht ist, ansonsten würde ich garnicht antworten. Denn dadruch, dass du antwortest beziehst du Stellung, was für dich negativ ausgelegt werden könnte. Erst dann würde ich über ein Schreiben nachdenken!

    Konntest du herausfinden, ob du überhaupt was zahlen musst?

    Wie gesagt, mein Tipp wäre ersteinmal die 2 Punkte zu klären, dann können wir uns mit dem Schreiben beschäftigen

    EDIT: Ich finde dein Schreiben sehr gut und treffend! Ich würde doch widersprechen, hab's mir grade überlegt. Wenn du dein Alter gerne einbringen willst mach es doch einfach hinter

    "[...] Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen."

    Hinzukommend war ich beim Abschluss des vermeintlichen Vertrages nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig.

    Und dahiner vielleicht:

    [...], was nicht ihrerseits verifiziert wurde.

    Um den Verantwortlichen ein wenig Schuld zuzusprechen, denn soweit ich weiß muss ich doch bei Vertragsabschluss prüfen ob der Vertragspartner geschäftsfähig ist. Kein Kind darf besipielsweise einen Handyvertrag abschließen.
     
  9. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    http://www.icontent-de.com/urteile/ic10.pdf so sieht der Brief aus, Kopie ohne Unterschrift, ohne Adresse vom Amtsgericht. Ich hab zwar keine Ahnung, aber auf Seite 2 unten steht "So ist unstretig, dass die Anmeldung über die der Beklagten gehörenden E-Mail Adresse dusica81@hotmail.com die IP-Adresse 77.8.146.232 zugewiesen war." Was bedeutet das? Das ist nicht meine IP und nicht meine E-Mail Adresse. Ich hab das in meinem Brief stehen. Und hier http://www.icontent-de.com/urteile/ic10.pdf steht das selbe drin.
     
  10. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Geh einfach zu einem Elternteil deiner Wahl. Ein "Mein Sohn/meine Tochter war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig und ist es auch heute noch" ist wohl das wirksamste, was man in dieser Situation bringen kann. Der Versuch, den Laden mit irgendwelchen Beteuerungen von wegen "nicht gesehen, nicht ausreichend gekennzeichnet" durch die Paragraphen zu ♂️♀️ ist jedenfalls Unsinn.
     
  11. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    schau auf den Brief den du bekommen hast...
    Wenn dort auf dem schreiben keine Adresse vom Amtsgericht ist, ruf lieber erstmal an, vll verarschen sie dich auch nur nach strich und faden...
     
  12. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    bei minderjährigen wird doch ein vertragsabschluss erst dann gültig, xenn die erziehungsberechtigten diesen unterschreiben. Oder seh ich das falsch? Ich würde mich erstmal mit dem sachverständigten vom amtsgericht in verbindung setzen. Wenn das amtsgericht von der mitteilung nichts weiß, dann könnte es sein, das der betreiber dir angst einjagen will und mit "amtsgericht" droht.
     
  13. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Es ist doch kein Abmahnspasti so dumm, Urkundenfälschung + Nötigung/Erpressung dieser Kategorie zu riskieren. Sollte das Schreiben tatsächlich gefälscht sein, dann tu uns den Gefallen und verklag die Säcke in Grund und Boden.
     
  14. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Eben das ist der Punkt!
    Die tragen meines Erachtens auch eine Schuld. Die können keinen Vertrag abschließen wenn er minderjährig war! Und anscheinend wusstens sie es nicht, weil sie es nicht überprüft haben.
     
  15. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Grundsätzlich ja, nur hat er hier offenkundig beim Alter gelogen, dabei ist jetzt zu Fragen ob der Gläubiger in diesem Fall dann schutzbedürftig ist oder du.

    Generell muss der Vertragspartner bei einem Zweifel nachprüfen wie alt sein Vertragspartner ist. Was aber bei diesem Sachverhalt schwierig ist, jeden zu Überprüfen.
    .

    Alles in allem kann ich dir schonmal sagen, dass so eine Sache noch keine Untergang ist.

    Wenn du auf nummer sicher gehen willst, beauftrage einen Anwalt mit der Sache und du hast die Sache 100% in trockenen Tüchern. (Außerdem müssen wir ja auch von irgend etwas leben )
     
  16. 5. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    http://www.icontent-de.com/urteile/ic10.pdf Genau so sieht das Schreiben aus, keine Ahnung ob das gefälscht ist. Aber ist ein Schreiben nur dann gültig, wenn eine Unterschrift drauf ist?

    Edit: Was ich gefunden habe : Ein Forderungsschreiben, das es nötig hat ein (billig) kopiertes Gerichtsurteil mit zu senden, IST GRUNDSÄTZLICH SCHONMAL EIN WITZ !!!

    Eine korrekte Forderung über eine seriöse Inkassofirma hat es NIEMALS nötig irgendein Gerichtsurteil mit zu schicken, da die Daten der Forderung IMMER aus dem Schreiben und dem Bezug auf einen Akt hervorgehen.

    NUR ABZOCKER DIE AUF TÖNERNEN FÜSSEN STEHEN BRAUCHEN MEHR "BODEN". (weil sie wissen, dass das alles wackelig ist!)

    Und noch was:

    WICHTIGER HINWEIS : (I) In diesem Urteil Detmold 7c 1/11 geht es nicht um DICH - das ist nur ein Beispielsurteil, das versendet wird, um dir Angst zu machen, damit du bezahlst.

    WICHTIGER HINWEIS : (II) Dieses Urteil sagt nicht aus, dass jeder, der der Rechnung nicht widerspricht oder widersprochen hat, bezahlen muss. Es sagt nur aus, dass man offiziellen Mahnbescheiden widersprechen sollte.
     
  17. 6. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Der Link vom Verbraucherschutz ist doch schon sehr informativ und beim Durchlesen sollte einem eigentlich schon selbst klar werden was zu tun ist, oder nicht?
     
  18. 6. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Ja nur eine Frage hab ich noch, wo soll ich den Widerspruch hinschicken? An die Firma selbst oder an das Amtsgericht? Von der Firma hab ich die Adresse, vom Amtsgericht nicht.
     
  19. 7. August 2011
    leute achtung! ich bin 22 und angeblich hatte ich mich noch im jahre 2009 dort angemeldet. das sollte wohl ein witz sein, denn ich diese seite nicht mal kenne, die outlets.de. wie soll ich denn reagieren? oder gar ignorieren??(

    hast du etwa die adresse vom gericht? schuldest du angeblich auch 160,14 eur insgesamt, davon 96 eur forderungsaufstellung?
     
  20. 7. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Widerspruch natürlich beim Gericht einlegen.

    Wenn die Adresse des Gerichtes bzw. das Gericht nicht auf dem Bescheid steht, ist etwas faul und der Mahnbescheid nichtig. Gerichtstandortsuche geht hier: Gericht Gerichte suchen - JUSLINE Deutschland

    Ich glaube aber nicht, dass du Aussicht auf Erfolg hast, denn wenn du geltend machst, dass du minderjährig warst, dann werden sie deine Eltern in Anspruch nehmen, es sei denn sie können nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind (was in der Regel verneint wird), vgl. § 832 BGB.

    Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Schreiben echt ist, ruf doch beim Gericht an und gib das Aktenzeichen durch. Wenn keines besteht, hast nochmal Glück gehabt.
     
  21. 7. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Meine ich auch, versuche einfach mal beim Gericht anzurufen oder Ähnliches. Aber andere Frage. Warum sind die Eltern Schuld wenn er sich angemeldet hat? Wenn man das klug formuliert, fällt das sicherlich nicht unter Aufsichtspflicht. Man kann einen 16 jährigen nicht durchgehend am PC kontorllieren, völlig daneben.

    Habe folgendes aus dem Internet:

    "Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen ,,Eltern haften für ihre Kinder". Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist."


    Ich bin kein Jurist, aber wenn die Verantwortlichen in diesem Fall nicht die Bedingungen klar gemacht haben, nicht aufgezeitgt haben was es kostet und ein Vertrag zustande kommt, heißt das eben nicht automatisch dass die Eltern haften. Es ist zwar k,ein vergleichbaraer Fall, soll aber zeigen, dass sowas nicht automatisch gilt.

    Meine Meinung ist, dass sie dir nur Angst machen wollen! Habe auch schonmal etwas bekommen und einfach ignoeriert und nichts ist passiert. Versuche wie beriets erklärt herauszufinden ob das Amtsgericht überhaupt etwas von "ihrem" Brief weiß.
     
  22. 7. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Das problem hat ich mal mit einem preisausschreiben... da hab ich dann gewonnen war aber noch damals keine 18, dann wollten die aufeinmal geld von mir, dann hab ich mich mit der firma in kontakt gesetzt und dennen damals meinen perso als kopie geschickt... und die sache war erledigt
     
  23. 7. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    da gibt es verschiedenlautende rechtsprechungen.

    wenn der computer nicht mit einem passwort geschützt war, oder solche seiten nicht gesperrt waren (mit einer entsprechenden software), dann kann eine aufsichtspflicht auf jeden fall bejaht werden.

    wenn ein gerichtsverfahren noch nicht eröffnet wurde, dann gehen die gläubiger diesen auch meist nicht, weil die rechtslage eben unklar ist.
     
  24. 7. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Ab zur Verbraucherschutzzentrale, danach einfach die Post gleich in Schredder...macht ansich sogar Spaß. Wobei dus auch sammeln kannst z.b. Altpapier zum abgeben oder auch als Klopapier, spart man ne Menge Geld.
     
  25. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Meine Eltern können mich doch nicht immer kontrollieren auf welchen Seiten ich bin, und als ob die jede Seite kennen die unter 18 nicht betreten darf. Echt krank manchmal die ganzen Gesetzte, ich wette wenn der Typ der das Gesetzt geschrieben hat auch Internet hätte und 16 wär, hat man den auch nicht kontrolliert. "Na mein Söhnchen bist du schon wieder auf Seiten die erst ab 18 freigegeben sind? Nanana schnell runter von denen!" Schaut mal:


    Adresse
    Adresse
    Adresse



    Firma
    IContent GmbH
    Borsingstr. 35
    63110 Rodgau


    Ort, den 08.08.2011


    Ihre Zahlungsaufforderung vom 03.08.2011


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 03.08.2011 und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.

    Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezhalt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Detmold vom 28.03.2011 als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

    Darüber hinaus wäre der Vertrag auch nichtig, weil ich beim Abschluss des vermeintlichen Vertrages nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig war. Des weiteren wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

    Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

    Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetztlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

    Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

    Mit freundlichen Grüßen



    Das war ne Musterlösung vom Verbraucherschutz, extra für so Seiten wo man dich abzocken will. Da steht Firma! Also doch an die Firma? Das wär auch irgendwie besser für mich, das nicht übers Gericht zu klären, sondern mit denen, denn vielleicht würden die nicht gleiche meine Eltern mitreinziehen. Vielleicht würden die gleich die Sache lassen wollen. Was meint ihr?


    Ja bei mir aber 160,15EUR die haben noch was draufgelegt . Echt krass was man alles für Geld macht, man versucht jede Gesetzteslücke auszunutzen die es nur gibt. Geld regiert nicht die Welt, auch wenns für viele so ist. Achso und noch was, als ich meine erste Mahnung bekommen hatte, hab ich da sofort angerufen, da hat ne Frau abgehoben, war 100% keine Deutsche, sondern Türkin oder sowas, auf jeden Fall konnte man mit ihr nicht normal reden, sie hat dich schlecht verstanden, und eine zweite ausländische Frau hat immer etwas dazwischen geredet, die hatten keine Ahnung was die da reden, ich wollte denen klar machen das ich nicht 18 bin, die haben gesagt, dass ich Probleme gekommen werde. Dann hab ich gesagt minderjährige bekommen keine Problem, dann wollten die keine Mahnungen mehr schicken, aber haben sie doch nicht gemacht.
     
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