#1 7. August 2011 Hallo... Folgenden Gutschein habe ich heut in einer Zeitung des Möbelhauses "Hoffmann Möbel" gefunden: "1000€ Gutschein ab einem Einkaufswert von 1000€" Dieser Gutschein befindet sich auf der ersten Seite. Anscheinend handelt es sich dabei um einen "Tippfehler". Denn auf Seite 3 dieser Zeitung ist die Rede von einem 1000€ Gutschein ab einem Einkaufswert von 3000€. Den Gutschein den ich aber ausschneiden soll und vorlegen soll ist der mit dem "Tippfehler". Meine Frage ist nun ob ich in den Laden gehen kann, mir was im Wert von 1000€ aussuche und dann den Gutschein einlöse. Muss der Laden diesen akzeptieren und mir meine "Ware" kostenfrei ausliefern?! + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! oO glaubste selber nicht oder? steht bestimmt igwas von wegen bei tippfehlern usw wertlos + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! "Unternehmen können fehlerhafte Preisauszeichnungen und Ähnliches als Erklärungsirrtum im Sinne von § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB anfechten (Urteil des BGH, VIII ZR 79/04)." Zitat aus einem Schreiben, das ich wegen eines ähnlichen Vorfalles von einem grossen Versandhaus bekommen habe. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. August 2011 Ne, steht es eben nicht Unter * steht folgendes: Gilt nur für Neuaufträge,Ausgenommen sind Angebote aus diesem und anderen Prospekten, mit Sonderpreis kenntlich gemachte Ware im Haus, Aktions- und Abholware, bereits getätigte Aufträge, die preisgeschützten Marken ............. Nicht mit anderen Aktionsvorteilen kombinierbar... BGH Urteil vom 26.01.2005 VIII ZR 79/04 Irrtumsanfechtung bei falscher Preisangabe im Internet infolge fehlerhaften Datentransfers Ist aber keine falsche Preisangabe im Internet + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! Ich bin mir sicher, für das von dir genannte Szenario gibt es auch einen entsprechenden Paragraphen. Dieses spezielle Urteil bezog sich auf Auszeichnung im Internet, aber nicht nur Rechtsprechung zu § 119 BGB - Seite 1 von 45 - dejure.org + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! Aber ob der Laden diesen Paragraphen auch weiß und mir nennen kann?! + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! Dann probier es aus, tu so als wäre es für dich selbstverständlich und wenn die dann aufmucken sagste einfach sowas wie "Oh, das habe ich nicht gewusst, tut mir Leid, dann kann ich mir den Artikel leider nicht leisten" oder sowas^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! dann werd ich das wohl mal versuchen müssen... + Multi-Zitat Zitieren
#9 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! das sind millionenbetriebe, klar sichern die sich ab. + Multi-Zitat Zitieren
#10 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! "1000€ Gutschein ab einem Einkaufswert von 1000€" Das heisst du musst was für 1000 Euro kaufen dann bekommst du erst einen Gutschein. Den Gutschein kannst du dann erst beim nächsten einkauf hernehmen falls du ihn bekommen solltest mfg + Multi-Zitat Zitieren
#11 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! Das kannste knicken! Wenn der Laden korrekt ist, machen die es EVTL. aus kulanz, denke aber eher nicht...da dies nen DERBES Minusgeschäft wäre. Es gibt da sone Kaufvertragsstörung die heißt Mangel in der Übertragung oder so ähnlich und sowas fällt meines Wissen darunter...wenn du per Telefon was anfragst und nen falschen Preis verstehst können die ja au nix dafür. Die sind da schon abgesichert das glaub mir mal! Media Markt oder Saturn oder so haben das auch mal gemacht und im Flyer damit geworben alles "fürn Appel und n Ei" zu verkaufen und da sind dann echt Leute hin mit nem Appel und nem Ei...wurd aber au nix draus! Ich wünsch dir trotzdem viel Glück und das die das aus Kulanz machen ^^ So long, M!N! + Multi-Zitat Zitieren
#12 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! da steht deine antwort. du musst erst etwas in einem entsprechenden wert kaufen. dann kriegst du einen gutschein im wert von 1000 kröten und das kannste dann irgendwo investieren. beispiel: spiele max: 1000€ einkaufen 100€ gutschein. haben wir gemacht. nachdem wir 1000€ investiert haben durften wa uns für 100 kröten etwas aussuchen. und glaub mir, kinder sind teuer *g* Mfg DgB! + Multi-Zitat Zitieren
#13 7. August 2011 AW: Tippfehler Gutschein?! die brauchen dir den nicht nennen. die sagen "ne ist nicht sorry" und werden sich erst weiter informieren wenn post von DEINEM anwalt bei ihnen rein flattert. Ich denke nicht, dass du diesen Schritt gehen wirst + Multi-Zitat Zitieren