Abmahnung Rasch - Universal Music

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheDamned, 13. August 2011 .

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  1. 13. August 2011
    Hey Leute,

    dummerweise lag heute im Briefkasten meiner Freundin ein Schreiben aus Hamburg.






    Hintergrund ist die Tatsache das ich ihr eigentlich nur einen Gefallen tun wollte weil sie das Album haben wollte. Also hab ichs eben mal von thepiratebay geladet und direkt danach auch wieder aus dem uTorrent verbannt.

    Meine Frage, wie soll ich jetzt vorgehen? bzw. was ist zu tun?
    Hat irgendjemand schonmal Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und weiß ob es einen guten Anwalt gibt der sich auf so etwas spezialisiert hat?

    Befinden uns derzeit beide in der Ausbildung und da ist 1.200,00 EUR schon eine ordentliche Summe...


    wäre für jede Hilfe dankbar,

    TheDamned.!
     
  2. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Wichtig ist, erstmal nichts zu machen. Auf keine Schreiben der Kanzlei eingehen, am besten garnicht antworten (ich spreche wirklich aus persönlicher Erfahrung)!

    Sollte es tatsächlich zu Verhandlungen o.ä. kommen, was in der Regel nie der Fall ist, gibt es dafür mittlerweile spezialisierte Anwälte.

    Die Summen, die verlangt werden, sind immens und v.a. abstrus.

    Wie gesagt, lasst euch auf nichts ein, antwortet auch nicht.
     
  3. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Überall quer im Netz wird geschrieben das man Fristen KEINESFALLS verstreichen lassen soll, beigelegt war eine Unterlassungserklärung die wir unterschreiben sollten.

    Nichts zu machen macht solche Sachen scheinbar nurnoch schlimmer..
     
  4. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Allgemeines Forum » Filesharing Abmahnung Rasch
    Ich war selbst in der Lage und Nichtreagieren hat es gelöst. Wenn dir Erfahrungen anderer User nicht reichen, geh zum Anwalt. Ansonsten sollte es im Netz und auch hier im Board genug dazu geben
     
  5. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Brief per einschreiben? Oder nur ne normale Marke drauf? Wenn nur normale Marke drauf, dann einfach lassen.
     
  6. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Abend

    also ich würde auch nicht weiter reagieren wenn dann nur eine andere Unterlassungserklärung unterschreiben und dann abwarten zb die hier http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue/index.html

    hab das auch schon durch mach dich nicht verrückt wenn es zur verhandlung kommen sollt geh zum anwalt aber bleib erst mal entspannt
     
  7. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Moin moin,

    ich hatte vor 2 jahren glaub ich au ma nen brief von dem selben absender wies bei dir der fall ist. habe einfach nicht drauf reagiert, weil der brief nicht per einschreiben geschickt wurde...wer soll dir denn nachweisen das du den brief tatsächlich bekommen hast!? NIEMAND!!! es sei denn er wurde per einschreiben geschickt. wie gesagt ich hab nicht drauf reagiert und bin keine 1200EUR ärmer

    also diese ganzen vergleichsangebote sind doch nur für die anwälte rasch...wenn von 500 angeschriebenen, 50 1200EUR zahlen, haben die doch schon nen "kleinen" erfolg! also warte einfach ab, wenn kein brief per einschreiben kommt haste keinen bekommen

    so long, M!N!
     
  8. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    nur normale Marke drauf, nix mit Einschreiben.

    Aber das komplette Internet macht mich derzeit wahnsinnig da überall geschrieben wird "Bloß nicht abwarten" lieber direkt eine modifizierte Unterlassungserklärung einschicken, aber was soll man da modifizieren? Wie sieht da derzeit die Gesetzeslage aus?
    Da steht ebenfalls das man diese oben genannte wohl nur bei "nicht-verschulden" benutzen soll. Ich hab es ja runtergeladen aber eigentlich direkt auch wieder aus dem Programm gelöscht ^^

    Danke für die vielen Antworten bisher, aber unschlüssig bin ich mir trotzdem.
    Der Brief kam heute an, also hab ich glücklicherweise noch eine ganze Woche Zeit.

    Anwaltskosten sind ja dann das nächste übel...^^
     
  9. 13. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Also kam er nie an und fertig..

    Warte ab, ob noch was kommt. Dann kannst immer noch sagen: "hää?? kam doch nie was!?"
     
  10. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Aber nicht dass dann doch noch ein höherer Betrag auf mich zu kommt? Ich mein im moment sind es ja "zum glück" nur 1200EUR....

    Naja ich werde mich morgen direkt mal bei einem Anwalt der sich auf sowas spezialisiert anfragen wieviel mich das kosten würde etc... in der Hoffnung das ich mir einiges sparen kann. Denn nicht zu antworten und den Brief komplett zu ignorieren erlaube ich mir nicht ohne weiteres da es schließlich um den Anschluss meiner Freundin geht...

    scheiß Situation, ich hätte nie gedacht das es mich auch irgendwann mal erwischt.. -.-
     
  11. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    trotz allem, der brief kam ganz einfach nie an!
    solange da nichts per einschreiben kommt würd ich rein GAR NICHTS machen! (informieren kannst dich nat. mal) gib hier am besten bescheid, auf was es rausläuft.
     
  12. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Ich würde wie meine Vorgänger geschrieben haben, den Brief erstmal ignorieren und falls es dann Hart auf Hart kommt kannst du immer noch sagen: "Hab ich nicht bekommen" Wovon reden Sie? usw. Ich meine du kannst dir sicherlich vorstellen wieviel ein Anwalt kostet. Der will auch von vornerrein schon Geld haben. Stell dir vor im Endeffekt bekommst du garnichts mehr aber der Anwalt hat ein Teil schon kassiert. Wie gesagt ich würde Geduld bewahren. Du bist jetzt grad aufgebracht und willst alles hinter dir bringen. Zeit sollte momentan das wichtiste Spektrum für dich sein.

    Also Kopf hoch und halte uns auf dem Laufenden....

    MfG

    Shefkoch

    PS: Irgendwann ist immer das erste mal!!!
     
  13. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Also stehe ich jetzt vor der Wahl eine modifizierte Unterlassungserklärung abzusenden oder absolut garnichts zu unternehmen?

    Zum Thema "aussitzen" hab ich das hier gefunden:

    http://www.abmahnung-uwg.de/die-haeufigsten-fehler/index.html


    Ich werd jetzt erst mal noch einen gemütlichen Sonntag zum überdenken einlegen und mir Montag dann mal nen Plan aufsetzen...
     
  14. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Such dir einen Anwalt, der sich um solche Abmahnungen kümmert. Da musste mal in den saueren Apfel beissen und Rechtsberatung suchen. Wirst eine drei stellinge Summe ausgeben, aber dafür KEINE 1200 Euro
     
  15. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    eine modifizirte unterlassungerklärung und ein neues vergleichsangebot der kanzlei übersenden.

    hat drei zwecke:
    1. die knebelunterlassungserlärung von der kanzlei wird umgangen.
    2. man ist möglicherweise aus dem schneider.
    3. man weiß, dass der brief kein fake ist.

    um später möglicherweise noch alle optionen offen zu halten, würde ich den brief so formulieren, dass du die vorwürfe abstreitest, aber auf beharren der kanzlei gesprächsbereit ist, v.a. ein neues, deutlich verbessertes verlgeichsangebot willst.
     
  16. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    satzzeichen kennst du so gar nicht ne!? ^^

    jo WAS du am ende machst ist ja deine sache, wir können dir nur aus zum teil persönlicher erfahrung sagen das man nicht immer zahlen muss!! rasch verschickt ca. 5000 abmahnungen pro tag und freut sich über jede antwort...der is bekannt dafür jagd zu machen und jeden abzumahnen den er nur kann, um so an evtl 1200EUR zu kommen...

    warte einfach ab und falls nen zweiter brief kommt kannste ja mal im inet nach anwälten schauen, gibt da welche die beraten dich im inet...

    so long, M!N!
     
  17. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Sich hier oder in einem anderen Forum einen Tipp zu holen halte ich bei einer solchen Summe für falsch. Es gibt seiten mit kostenpflichtigen Anwälten, die dir da besser helfen können.

    Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle aber nicht reagieren, sofern nichts per einschreiben gekommen ist. Denn solche Briefe werden zu 100 jeden Tag rausgeschickt und drauf gehoft das idioten die geforderte Summe zahlen. Wenn sie dir dann nochmal einen Brief schicken, welcher dann evtl. per einschreiben kommt, kannst du immer noch reagieren. Die von dir genannte Summe ist definitiv unrealistisch.


    Ich verstehe immer noch nicht, wie es nach nunmehr jahren passieren kann das Leute noch p2p nutzen, wo es doch allseits bekannt sein sollte.
     
  18. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Wenn Du das Ding bezahlen musst, dann bist Du selbst schuld, da man wirklich rein gar nichts mehr von Torrents ziehen sollte und jeder selbst schuld ist, wenn da was passiert. Wie dem auch sei warte einfach ab und schau was passiert und das nächste mal nehm RS,UL etc., aber kein Torrent :/
     
  19. 14. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Einfach nicht reagieren, das sind Abzocker Anwälte die Versuchen nur Geld zu machen. Seriöse Anwälte verschicken sowas immer per Einschreiben mit Rückschein.
     
  20. 17. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    immerhin mussten sie ja schon 50EUR ausgeben um an deine Adresse zukommen, wobei ich glaub die Frage is hier etwas falsch gestellt, hier rennen soviele "Rechtsexperten" rum die dir sogar zu wahren dummheiten raten

    Dem den ich Hier zur Zeit zustimmen kann ist Bob

    btw

    Abmahnung Rasch Rechtsanwälte 2011: Universal Music GmbH - News da haste ne Nummer, mal Anrufen, zumal ich auch weiß das Rasch mit sich Reden lässt, zumindest kamm es damals bei SternTV so rüber

    denke aber bitte daran das die dinger 30 Jahre oder sogar nen Leben Lang gelten
     
  21. 17. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    HI,

    hatte das selbe prob.

    Du musst er dann reagieren wenn du einen gelben Brief vom amtsgericht erhälst, vorher nicht.

    Wenn der gelbe brief kommt musst dir einen anwalt holen.

    Alles andere ob briefe email oder andere gerichtsurlteile kannst du zur blauen tonne bringen.

    lg
     
  22. 17. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    nur das bei den Gelben Briefen nochma schön extra Gebühren drauf kommen, kosten ja auch Geld und ich denke er will kostengünstig aus der Sache
     
  23. 20. August 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Abmahnung Rasch

    Hier was zum Thema vom Anwalt:



    Hiernoch der Youtube-Text dazu:

    "
    Rasch Rechtsanwälte | Abmahnung Rasch – was zu tun ist!

    Hotline: 0221 / 400 67 55
    E-Mail: info@wbs-law.de

    Abmahnung Kanzlei Rasch

    Sie wurden von der Kanzlei Rasch aus Hamburg abgemahnt?

    Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können?
    Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.

    Was fordert Rasch von Ihnen?

    Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Rasch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien EUR 1.200,00 oder mehr beträgt.

    Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

    Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück.
    Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

    Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.

    Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.

    Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.

    Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.

    Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

    Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

    Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

    Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
    Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
    Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen."
     
  24. 20. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    Kann Du mir bitte einen Gefallen tun, falls Du Dich entscheiden solltest, eine modifizierte Erklärung abzugeben?

    Erkläre halt sowas wie dass Du das nicht gemacht hast und auch nicht machen wirst bla bla (halt die Unterlassung), und bitte darum, zur Klärung des Sachverhalts Dir bitte die Namen der Personen mitzuteilen, denen Du das Werk zugänglich gemacht haben sollst.

    Ich frag mich nämlich immer, wie sowas überhaupt durchgehen kann, wenn nicht alle Beteiligten identifiziert sind. Insbesondere ist die Sache mit dem Streitwerk unklar, wenn gar nicht geklärt ist, wievielen Personen Du das zugänglich gemacht haben sollst.

    Keine Ahnung, ob das schonmal jemand probiert hat, und was dabei rausgekommen ist, würde mich aber wirklich interessieren. Und ich würde das auch selbst so probieren. Aber ich lade keine illegalen Dinge (erstrecht keine "populären" über BitTorrent...)
     
  25. 20. August 2011
    AW: Abmahnung Rasch

    eigentlich kann man solche threads gleich schließen. bei rr gibts min. 5 threads wo leute abgemahnt wurden. (ich z.b. )
    außerdem findeste maßig infos über google
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.