Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Mazen2004, 17. August 2011 .

  1. 17. August 2011
    Heyho,
    habe gerade diese News gelesen und wollte fragen, was das genau bedeutet? Kann ich nun all meine Kosten später steuerlich absetzen?



    Quelle:
    http://www.tagesschau.de/inland/ausbildung128.html
     
  2. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Selbstverständlich kannst du, genau wie jeder Arbeitnehmer, Selbständiger usw. auch, nicht sämtliche Kosten legal absetzen. Bestimmte Kosten hätte man schon immer absetzen können, nur spielt das für den Gering- oder Nicht-Verdiener, wie es der Durchschnittsstudent in aller Regel einer ist, natürlich überhaupt keine Rolle. Ich mit meinem Ca.-400-Euro-Job zahle ja fast nie Steuern.
     
  3. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    so wie ich es verstanden habe -> ja. was ich mir aber nicht vorstellen kann is, dass der staat da mitspielt. glaube die werden das wieder kippen und nen gesetz verfassen und gleichzeitig stattdessen ihre diäten erhöhen, weil sie ja jetz eine "gute tat" getan haben und sich ja auch belohnen möchten.

    Mfg DgB!
     
  4. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    So wie ich das mitbekommen habe ist diese aussage falsch. Da ich aber kein Rechtsexperte bin hier ein solcher: F.Bräutigam (ARD) ab Minute 1 oder so.

    greetz
     
  5. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Absatzbar sind wohl:

    1) Bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester,
    2) Ausgaben für Computer,
    3) Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten,
    4) Die Fahrten zwischen Wohnung und Uni.

    Man braucht halt Belege und die haben ich für Punkt 3 eigentlich nicht mehr.
     
  6. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Danke euch, und Asche auf mein garstiges Haupt! Ist natürlich Unsinn, den ich da verzapft habe; hirnloser Schnellschuss! Semester- und Studienbeiträge, sowie einige wenige größere Ausgaben dürfte ich anstandslos belegen können. Rechnungen für Bücher habe ich auch noch jede Menge (der Zufall will's, dass ich letztens doch keinen Bock hatte, den Mist wegzuwerfen. In diesem Sinne: Ich hoffe inständig, dass ich davon noch profitieren darf; glorreiche Zeiten für Assistenzärzte brechen da an
     
  7. 17. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Die Kosten fpr die eigene Berufsausbildung kann man jetzt auch schon absetzen. Einziger Haken ist halt, dass das nicht unter Werbugnskosten sondern unter Sonderausgaben fällt - und die sind bei 4.000 Euro gedeckelt...
     
  8. 18. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Ich blick da nicht ganz durch noch kenne ich mich damit aus.

    Aber kann ich jetzt meinen PC absetzen in der IT-Ausbildung oder ist das nur für Ausbildungen, die man bezahlt? .. oder wird gar nicht unterschieden und 1.Ausbildung ist 1.Ausbildung?...
     
  9. 18. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Die Kosten für den PC kannst du absetzen.
    Bislang musste man die bei den Sonderausgaben angeben. Da ist bei 4.000 Schluss.
    Laut News geht das nun (bald?) auch bei den Werbungskosten. Das geht von der Summe her wesentlich mehr UND, das ist das entscheidende, du kannst Verluste ins nächste Jahr mitnehmen. Das geht bei Sonderausgaben nicht.

    Beispiel: Du machst ne Ausbildung in 2010, verdienst im Jahr 5.000 Euro. Hast aber Kosten durch die Ausbildung in Höhe von 15.000 Euro. Dann kannst du 10.000 Euro von diesen Kosten in 2011 absetzen. In 2010 "brauchst" du nur 5.000 Euro vom Verlust, um auf 0 zu kommen.
    Freibeträge jetzt mal unberücksichtigt.
     
  10. 18. August 2011
    AW: Ausbildung und Studium künftig steuerlich absetzbar

    Völliger Quatsch! Man konnte noch nie alle seine Kosten absetzen, warum sollte man das als Auszubildener können? Es ist zwar keine Definition, aber man kann grob sagen, dass man alles das absetzen kann was einen im Beuf "weiterbringt". Dadurch fällt schoneinmal eine Menge weg. Also einen neuen PC kannst du nur (also wenn es so sein sollte) absetzen, wenn du beruflich darauf angweisen bist. Einen Kühlschrank oder eine Play Station hingegen nicht, ist ja auch logisch
     
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