Betrunken Radfahren

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von JS1993, 16. September 2011 .

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  1. 16. September 2011
    Hey Leute,

    ich bin heute alkoholisiert Rad gefahren, ich wurde von der Polizei angehalten und mich würde es interessieren was mich für eine Strafe erwartet..
    Aaalso folgendes Szenario: Ich wurde nur angehalten, weil ein weiterer Freund von mir (der ebenfalls alkoholisiert war) durch lautstarkes Rumgeschreie die Aufmerksamkeit der Bullerei auf uns zog. Sein Alkoholspiegel nach dem AAK (Atemkontrolle) war etwa 0.58 - das wird dann noch mal 2 gerechnet also 1.16 .. mein AAK war bei 0.89 (wieder mal 2 gerechnet ergibt das 1,78, also deutlich über den noch "tolerierten" 1,6 promille..). Führerschein hab ich keinen, der mir entzogen werden könnte und ich bin nichts-verdienender Ex-schüler (habe dieses Jahr meine Matura/Abitur gemacht).
    Die Kieberei (Polizei) hat i.was von Höchststrafe geredet die sich im Maximum auf ganze 3000€ belaufen könnte aber genau wussten sie es auch nicht.
    Nun werde ich einen Brief bekommen und frage mich auf welche Summe ich meine Eltern vorbereiten darf..

    Vielen Dank im Vorraus und Liebe Grüße
     
  2. 16. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    Wenn du auffällig warst schon vorher, könnten es sozial Stunden werden.
    Sonst rechne mal mit einem Bußgeld von 50-250EUR.
    Ist unterschiedlich.
    Viel kommt da nicht und dieses 3000EUR gelawer ist nur angst macherei.
    Da du keinen Führerschein hast, kann der dir auch nicht genommen werden.

    Mach dich nicht verrückt, warte das Schreiben einfach ab.
     
  3. 17. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    Wer mit dem Rad unterwegs ist, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränge nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug (Fahrrad) sicher zu führen, wird wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 des Strafgesetzbuches) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betraft. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss hierfür nicht eingetreten sein.

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist, sein Rad sicher zu führen (absolute Fahruntüchtigkeit; Kraftfahrer schon ab 1,1 Promille). Wird diese BAK erreicht, ist der Strafbestand verwirklicht.

    Unterhalb von 1,6 Promille müssen noch weitere Umstände dazu kommen, die insbesondere in einem alkoholtypischen Fahrverhalten liegen können (z.B. Fahren von Schlangenlinien, grundloses Abkommen von der Fahrbahn)
     
  4. 17. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    Ich glaube, wir sprechen hier von der Rechtslage in Österreich und nicht Deutschland?!
     
  5. 18. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    Richtig, die Rechtslage Österreichs ist gefragt .. Ob es da starke Unterschiede zur deutschen gibt, weiß ich nicht ..
     
  6. 19. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    ich lese in deinem ganzen posting nur etwas von atemalkohol. der ist aber rein gar nichts wert, wenn es zu einer verurteilung kommt. lass dir das von einem rad-sünder mit einem exakten blutalkohol durchschnittswert (4 proben, 2 darunter, 2 darüber) von 1,60 promille sagen.

    mich hats 600EUR buse + mpu gekostet.

    jedoch wird auf dich nichts kommen, da keine vor gericht verwertbare blutmessung vorgenommen wurde.
     
  7. 19. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    In Österreich sieht es da etwas anders aus mit der Rechtssprechung.
    Wenn ich es richtig gesehen habe ist eine Verurteilung ohne Blutentnahme möglich, die genauue Rechtssprechung ist mir nicht klar, da ich mit juristischen Dingen in Deutschland vertraut bin aber nicht in Österreich.

    Ein reiner Infopost einer Seite gab mir folgendes:

    Somit wäre die genannte Strafe des Polizisten durchaus möglich. Aber wenn Post kommt würde ich mich mit einem Anwalt unterhalten. Genaue Aussagen und Prognosen möchte ich nicht treffen.
     
  8. 20. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    @ D4rkR4nger : Danke für die Info, auch wenns bei Gott keine frohe Kunde ist ... -.- Sind deine Quellen denn zuverlässig ?
    Und wegen der Sache mit dem Anwalt .. Kommt das dann nicht noch viel teurer? Oder gibt es i.welche staatlichen/öffentlichen Einrichtungen, wo man sich gratis Rechtsberatung holen kann ?
    Bin echt langsam am Verzweifeln, bin Ex-Schüler vorm Studium, also nichts-Verdiener, bin sowieso immer sau knapp bei kasse und werde von meinen Eltern keine wirkliche finanzielle Hilfe dabei bekommen .. :-/
     
  9. 20. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren

    Sind deine Eltern Rechtsschutzversichert? Wenn ja kannst du evtl. über diesen ohne Extrakosten an einen Anwalt kommen.
    In Deutschland kann man glaub ich beim Amtsgericht irgendwelche Beratungsscheine beantragen wenn man wenig/gar kein Einkommen hat. Genaueres weiß ich aber auch nicht.


    Ich würde da nicht groß nen Anwalt einschalten wenn du ihn nicht ohne Extrakosten bekommst, da haste am Ende mehr Kosten als Nutzen von. Die Fakten liegen ja Schwarz auf Weiß aufm Tisch da kommste eh nich mehr raus.
    Höchststrafe wirste da nich bekommen, ihr habt ja niemand verletzt oder was beschädigt. Mach dir da mal nich so nen Kopf, die Geldstrafe wirste auch sicher in Raten zahlen können, sind ja keine Mafiosis die dann nen Tag später vor deiner Tür stehn und sofort die Kohle wollen

    Und nur so neben bei:
    Wenn man noch keinen FS hat und wegen Alkohol oder sonstigen Drogen auffällig wurde, kann trotzdem angeordnet werden das man ne MPU machen muss bevor man seinen FS macht. Probezeitverlängerungen gibts auch. Jedenfalls ist das in DE so.
     
  10. 21. September 2011
    AW: Betrunken Radfahren


    Bitte,

    die Quellen sind von einer offiziellen Seite, daher halte ich sie für zuverlässig.

    Mit dem Anwalt ist es immer so eine Sache, eine reine Vorberatung ist nicht sehr teuer. Je nach Anwalt und Aufwand sind es 40-200 Euro. (Hier sind tolle Starjuristen mal ausgenommen).
    Bei einer Summe die im 4-stelligen Bereich liegt kommt es dann auf 100 Euro auch nicht mehr an um sicher zu gehen das die Polizei und der Staat rechtmäßig handeln.

    Ob es einen Zuschuss oder Freistellungen von Kosten wie in DE gibt kann ich dir nicht sagen, das kann dir aber der Anwalt beantworten den du kontaktieren und anstellen willst.
    Diese Info kostet dich auch nichts ;-)
    Denn ich kann für Österreich keine Antwort geben, geschweige denn ob dieses vergehen in Österreich unter eine Kategorie fällt die von Zuschüssen ausgeschlossen ist oder ähnliches.

    Daher lass dich WENN Post kommen sollte von einem Anwalt beraten.
     
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