Rote Ampel neben Markierung zu Fuß überqueren

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von creative16, 6. November 2011 .

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  1. 6. November 2011
    Hallo,
    ich habe mal eine kleine Frage. Ist es legitim eine rote Fussgaengerampel neben der Uebergangsmarkierung fuer die Verkehrsteilnehmer zu Fuss zu ueberqueren, also technisch gesehen auf der Strasse zu gehen, ohne sich wegen des unerlaubten Ueberquerens einer roten Ampel strafbar zu machen?
    Theoretisch hat man dann ja nur die Strasse ueberquert, ist aber nicht "ueber die Ampel gegangen", wie man so schoen sagt. Oder sehe ich das falsch?
     
  2. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Ich würde glatt sagen - da da keine Ampel steh (sogesehen) ist auch keine rote Ampel da die man überqueren kann wegen der man ärger bekommen könnte ^^

    Wobei - ist man nicht verpflichtet die nächstgelegenen Fußgängerweg aufzusuchen ?
     
  3. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    denke nicht das es "legal" ist da ja extra für sowas die Ampeln gemacht wurden und die fußgänger diese auch benutzen sollten...

    genauso wie die Markierung Am bahnhof gleis

    meine mich zu erinnern irgendwie so 50m sind legal

    Stichwort: grobe gefährdung des strassenverkehrs

    //

    Neben einer roten Fußgängerampel gehen?? | Allgemeine Rechtsfragen |
     
  4. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Soweit ich weiss gibts ne Mindestentfernung, bei der du ohne Ampel die Straße übertreten darfst. Weiss nur leider nicht die genaue Zahl. 50m oder 100m glaube ich.
    Bist du jedenfalls näher an der Ampel, als diese Grenze, müsstest du die Ampel nehmen, darüber hinaus darfst du einfach frei nach Schnauze über die Straße gehen. Weiss nur auch nicht, ob das dann als unerlaubtes Übertreten der Straße (oder sowas in der Art) oder als Rote Ampel übertreten gilt, wenn du eigentlich hättest ne Ampel nehmen müssen.
     
  5. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Würde sagen das ganze ist legal, zwar etwas dreist und eventuell auch ungeschickt, falls du überfahren wirst.

    ABER: Solange du "hinter" der Ampel gehst und das grün gelb rote Licht nicht einsehen kannst, stehst du faktisch nicht auf dem Übergang und die Sache muss durchgehn. So sehe ich das aus metatheoretischer Betrachtung

    GruSS _ViEcH_
     
  6. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Was ist aber jetzt wenn er angefahren wird und die Straße ist auf beiden Seiten befahren sprich beide Seiten jeweils eine andere Fahrtrichtung?

    dann ist es wahrscheinlich so selbst schuld!
     
  7. 6. November 2011
    AW: Rote Ampel

    BGH Urteil -

    "Wer eine verkehrsreiche Straße nur 30m vom Fußgängerüber entfernt überquert, hat Mitschuld wenn er einen Unall erleidet" (gilt nicht geringem Verkehr uns größerem Abstand)

    Bußgeldbewehrt ist dieser Sachverhalt oben an sich nicht, da die StVO nichts konkretes dazu regelt. Allerding muss im Einzelfall geschaut werden, wo die Fahrbahn überqueert wurde, weil § 37 StVO regelt klar das Verhalten an Wechsellichzeichen ..."An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung."
    D.h. meiner Auffassung nach wenn, du direkt neben dem Fußgängerüberweg die Fahrbahn überqueerst wird das wohl ein Rotlichverstoß (5EUR TBKat.).

    Natürlich kann es jetzt passieren das die Fußgängerampel "Rot" zeigt und das, sagen wir mal aus 50m siehst und direkt über die Straße gehst, solltest du dann den Straßenverkehr in irendeiner Weise behindern oder gefährden wäre das ein anderer Tatbestand (1/II StVO 35EUR).

    Mit dem Auto ist das was anderes, wenn du z.B. eine Wechsellichtanlage die "Rot" zeigt unter Benutzung eines Tankstellengeländes umfährst (als Abkürzung) stellt dies ein Rotlichverstoß dar. Aber mal eherlich - das ahndet keiner.
     
  8. 7. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Ich denk mal, dass du stehen bleiben musst, weil ja eine Ampel in Sichtweite ist. Aber ansonsten kannste doch einfach kucken ob Kinder in der Nähe sind und wenn nicht einfach rüber gehen...
     
  9. 7. November 2011
    AW: Rote Ampel

    es ist vorgesehen innerhalb der markierung die straße zu überqueren wenn vorhanden ansonsten ist eigentlich egal. wenn du zu weit weg bist kriegt man im falle eines unfalls sicherlich teilschuld.
     
  10. 7. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Du bist generell gesätzlich dazu verpflichtet einen Zebrastreifen/Unterführung zu nutzen, sofern etwas dieser Art innerhalb von 25m um dich rum existiert. Somit kann man zu dem Schluss kommen, dass das überqueren der Straße neben dem Zebrastreifen und mit einer roten Ampel zu Schwierigkeiten führen kann.
     
  11. 7. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Das "Umgehen" von Ampeln ist prinzipiell zulässig. Denn das Rotlicht der Ampel gilt nur im näheren Bereich der Ampel. Eine Pflicht die Ampel zu benutzen besteht allerdings dann, wenn es die Verkehrslage erfordert (schnell und dicht befahrene Straßen). Gerichtsentscheidungen sagen aus das ein Weg von 30, 40 oder auch 50 Metern zumutbar ist und demzufolge die nächste Ampel aufgesucht werden müsse.

    Also wenn du "einige" Meter von der nächsten Ampel entfernt bist, die Verkehrslage es zulässt und niemand anderen dadurch gefährdest oder behinderst ist es durchaus möglich die Ampel zu "umgehen".

    Edit:

    § 1 StVO und § 25 Abs. 3 StVO
     
  12. 13. November 2011
    AW: Rote Ampel

    Danke, Mädels. ;-)
    Hier ist zu.
     
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